…da das Hervorkommen einer bewussten oder unbewussten Fehleinschätzung über die Fremdverhaltenskonformität der Preisgestaltung idR keine "neu hervorgekommene Tatsache" darstellen wird. Falls die österreichischen Abgabenbehörden zu einer korrespondierenden Gegenberichtigung nicht bereit sein sollten, könnte der Antrag auf Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens beim Bundesministerium für Finanzen gestellt…
…täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (z.B. ein Untermietzimmer, Räumlichkeiten in einem Personalheim) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein. Im Fall der EAS…
…Besteuerungsrecht als solches entsteht, liegt keine "Entstehung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich" im Sinne von § 27 Abs. 6 Z 1 lit. e erster Satz EStG 1988 vor. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung für den "Wiederzuzug" aus der Schweiz und wegen der Tatsache, dass im Rahmen des…
Übernimmt ein in Großbritannien ansässiger Betriebsberater von einer österreichischen Kapitalgesellschaft den Auftrag, Gegenmaßnahmen für die sich bei ihr verschlechternde Ertrags- und Kostensituation zu erarbeiten und steht ihm hierbei keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung (zB für eine gewisse Dauer zur Verfügung gestellte Arbeitsräume) in Österreich…
…Z 12, Rz 94). Die Beurteilung hätte jedoch im Rahmen der freien Beweiswürdigung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Tatsachen und Umstände zu erfolgen. Sollte auf Grund der Vertragsgestaltung jedoch keine Veräußerung eines Rechts anzunehmen sein, stellt sich in weiterer Folge die Frage, ob der gesamte vom…
…5 Z 25; EAS 1596). In Zusammenschau mit der Tatsache, dass der Subunternehmer im Rahmen der jeweiligen Projekte bzw. Aufträge nur tageweise oder für relativ kurze Zeiträume im Ansässigkeitsstaat des Generalunternehmers tätig wird, sind die Tätigkeiten nicht zusammenzurechnen, sodass keine Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs…
…d.h. die IT-Infrastruktur wird privat in unternehmenseigenen Intranets oder Rechenzentren gehostet. Erlangt der Nutzer allerdings keine Verfügungsmacht über den Server, so wird vielmehr von einer Dienstleistungserbringung und somit der Anwendbarkeit von Art. 7 DBA-China auszugehen sein (etwa EAS 3401). Umfasst ein Vertrag…
…Haupttätigkeit handelt; die Nebentätigkeit ist dieser Haupttätigkeit zuzuordnen (LStR 2002 Rz 961, 962). Liegt keine tatsächliche funktionelle (inhaltliche) und zeitliche Überschneidung der Tätigkeiten als Dienstnehmer und als Vorstandsmitglied vor oder ist die Vorstandstätigkeit als die Haupttätigkeit einzustufen, dann ist für die Beurteilung relevant, ob das…
…Umwandlungsstichtag, sondern mit dem Tag der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses zur Eintragung ins Firmenbuch als ausgeschüttet. Auch wenn keine tatsächliche Ausschüttung stattfindet, unterfällt dennoch die Fiktivausschüttung der Dividendenregel des Artikels 10 DBA-Deutschland, wobei keine Ausschüttung in das Betriebsvermögen der umwandlungsgeborenen inländischen Personengesellschaftsbetriebstätte anzunehmen ist, sodass…
…trust") und fehlt somit dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, so unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung im ungarischen Trust ausüben kann…
…diese Zahlungen gemäß § 98 EStG 1988 bei beschränkter Steuerpflicht des Zahlungsempfängers keiner inländischen Besteuerung. Allerdings kann im ministeriellen Auskunftsverfahren keine Aussage darüber getroffen werden, ob die unter dem Titel "Verkaufsprovisionen" fließenden Zahlungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich keine verdeckten Lizenzgebühren oder verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen. Der Umstand…
…sind. Fehlt dem inländischen Begünstigten daher tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, unterliegen daher nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung im US-Trust ausüben kann, die…
… 99 Abs. 1 Z 5 EStG im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Nach der geltenden Rechtslage besteht für Leistungen anderer Art (zB Garantieleistungen) keine inländische Steuerabzugspflicht. Ob allerdings im Fall von Vermittlungsleistungen tatsächlich keine Leistungskomponenten enthalten sind, die Beratungscharakter haben, kann im EAS-Verfahren nicht von vornherein…
…ihren Händen nicht zu einer steuerlichen Erfassung eines fiktiven Veräußerungsgewinnes; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass in Luxemburg tatsächlich keine Gesellschaftsauflösung unter gleichzeitiger Neugründung stattfindet und sonach die Kapitalgesellschaft als solche fortbesteht. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…Denn dann bedarf es einer Abklärung mit dem für die Sachverhaltsbeurteilung zuständigen Finanzamt, ob angesichts der Dauer und Intensität des Engagements in Österreich tatsächlich keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung in Österreich besteht und ob diese Sachbeurteilung sodann auch auf deutscher Seite korrespondierend wahrgenommen wird (Besteuerungsnachweis…
…die neue Wegzugsregelung im DBA-Schweiz in der Weise umzusetzen sein, dass - wie bei einem Wegzug in ein Land des EU-Raumes - über die Wegzugssteuerschuld im Abgabenbescheid abgesprochen wird, wobei aber bis zur tatsächlichen Veräußerung keine Festsetzung erfolgt. Rechtsgrundlage für diese Vorgangsweise ist § 31 EStG…
…tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 63). Durch die Schaffung des Privatstiftungsgesetzes haben sich keine Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der von US-Trusts bezogenen Einkünfte ergeben. Insbesondere ist keine…
…auch tatsächlich genutzt wird (OECD-MK Art. 5 Rz 18 f). Bei einer Tätigkeit von drei Tagen pro Woche an einem ständig zur Verfügung stehenden eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber wird davon auszugehen sein, dass der Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice nicht verlangt und daher keine…
…wenn das Versicherungsgeschäft tatsächlich zur Gänze in der inländischen Niederlassung abgewickelt wird. EU-Bemühungen, in dieser Hinsicht eine wirksame und administrativ handhabbare grenzüberschreitende Kontrollmöglichkeit herbeizuführen, sind bisher nicht verwirklicht worden. Auch aus dem Gesichtswinkel des derzeitigen Harmonisierungsstandes in der EU ist daher keine Veranlassung erkennbar…
…in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Inländische Büros einer schweizerischen und belgischen Luftfahrtgesellschaft, in denen Aktivitäten entfaltet werden, die der Erzielung der genannten Gewinne dienen, lösen daher keinen inländischen Besteuerungsanspruch aus. Übertragen die beiden Luftfahrtgesellschaften administrative Teilfunktionen an eine von…