…Wohnung, die als "home office" bezeichnet werden, diese Kriterien erfüllen. Allerdings kann im ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren keine bindende Entscheidung darüber getroffen werden, ob in einem konkreten Fall eine derartige Lohnsteuerbetriebstätte gegeben ist, da dies Sachverhaltsfeststellungen erfordert, die dem zuständigen Finanzamt vorbehalten werden müssen (z.B…
…deutscher Seite kein Vorliegen einer inländischen Betriebstätte angenommen wird, sollte dies auch auf österreichischer Seite so gesehen werden. Allerdings wird vorsorglich angemerkt, daß im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht mit bindender Wirkung in Fragen der von den nachgeordneten Abgabenbehörden zu treffenden Sachverhaltsfeststellungen eingegriffen werden…
…6 Z 9 lit. a EStG. Buchwertfortführung zur Folge hat. Auch wenn der US-Trust in seinem Wesen einer österreichischen Privatstiftung ähnlich sein sollte, vermag die auf Grund der gemischten Schenkung zufließende Kaufpreissumme keine Zuwendungsbesteuerung (§ 27 Abs. 1 Z 7 EStG) auszulösen, da diese nur…
…Besteuerung unterzogen wird, dann würde eine solche schweizerische Unterbesteuerung Österreich nicht berechtigen, die in der Schweiz nicht erfassten Gewinne dem österreichischen Stammhaus zuzuschlagen. Da im Rahmen des EAS-Verfahrens allerdings keine ein späteres finanzamtliches Ermittlungsverfahren beeinträchtigenden Sachverhaltsfeststellungen getroffen werden können, wird empfohlen, auf der Grundlage…
…und demzufolge keine Unbeweglichkeit beizumessen sein, wenn es zB wie eine Silo zerlegbar ist; und zwar auch dann nicht, wenn es als "Superädifikat" bezeichnet oder auf der Grundlage eines Baurechtes errichtet worden ist. Allerdings handelt es sich hiebei um eine Frage, die weitergehendere Sachverhaltsfeststellungen erfordert…
…über eine zwischengeschaltete spanische und niederländische Holdinggesellschaft (keine Räumlichkeiten, kein Personal) gehalten wird, nach einer Dividendenausschüttung im Jahr 2004 liquidiert, dann ist vorweg zu klären, wem die Dividendenausschüttung und die sodann folgende Auszahlung des Liquidationsüberschusses steuerlich zuzurechnen ist. Es ist dies eine Frage der Sachverhaltsfeststellung…
…Diesbezügliche Sachverhaltsbeurteilungen können aber nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden; Sachverhaltsfestellungen dieser Art müssen dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. Hat keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Österreich stattgefunden, und erhalten die beiden in Österreich lebenden Erben lediglich Anteile an der US-Wohnung sowie Teile…
Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…