…mit der Schweiz aufgenommen, um angesichts eines möglicherweise "statischen Auslegungserfordernisses" im Fall des DBA-Schweiz über die DBA-Vereinbarkeit der in EAS 2891 beschriebenen Wirkungen des "AOA" Klarheit zu erlangen; diesem Verständigungsverfahren wird keine negative Auswirkung auf EAS 1138 zuzuschreiben sein. Bundesministerium für Finanzen, 8…
…Bauprojekt für den österreichischen Generalunternehmer eine Betriebstätte, dann ist im Rahmen einer "Funktionsanalyse" festzustellen, welche Aktivitäten des österreichischen Generalunternehmers tatsächlich auf der russischen Baustelle erbracht worden sind. Sobald darüber Klarheit besteht, wird in einem weiteren Schritt zu untersuchen sein, welcher Gewinn von einem unabhängigen Unternehmer…
…bis Klarheit über diese steuerliche Erfassung auf deutscher Seite besteht. Sollte auf deutscher Seite keine Besteuerung vorgenommen werden, weil der bloßen Ausbildungstätigkeit in der deutschen Ausbildungsstätte kein einkünfteerzielender Charakter zugemessen wird, dann werden die Gesamteinkünfte in Österreich der Besteuerung unterliegen. 17. Jänner 2000 Für den…
…Konzernversetzungen maßgebenden Gegebenheiten enthalten zB EAS 929 oder EAS 1314. Es ergibt sich daraus, dass von Parteienseite zunächst Klarheit darüber hergestellt werden muss, welche der drei maßgebenden Gestaltungsformen gewählt worden ist (Vertragsverhältnis zur Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung bzw. Assistenzleistung durch die entsendende Gesellschaft)…
…Standardtext handelt, der im (steuerlich unbedenklichen) Geschäftsleben regelmäßig mit einem derartigen Inhalt verwendet wird. Dass die Klausel aber jedenfalls keinen eindeutigen Inhalt hat, wird dadurch verdeutlicht, dass erst durch eine nachträgliche Interpretation seitens der Vertragsteile die erforderliche Klarheit herbeigeführt werden konnte. Die Frage, wem die…
…wurde in Absatz 16 des Schlussprotokolls zu dem Abkommen ausdrücklich klargestellt. Macht der deutsche Ingenieur für Mitwirkungen an österreichischen Bauausführungen, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen worden sind, Vertrauensschutz geltend und werden die österreichischen Einkünfte in Deutschland der Besteuerung zugeführt, dann bestehen keine Bedenken…
…1992, ist in Bezug auf den Abkommensausschluss der luxemburgischen Holdinggesellschaften nach Art. 26 DBA-Luxemburg keine Änderung eingetreten. Durch diesen Erlass wurde lediglich klargestellt, dass der bloße Umstand der nationalen Steuerfreiheit einer - sonst abkommensberechtigten - juristischen Person nicht die DBA-Vorteile entzieht. Vorsorglich wird darauf hingewiesen…
…000,00 dafür, dass er einmal wöchentlich in Österreich für die österreichische Tochtergesellschaft tätig wird, dann muss vor einer Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen zunächst klargestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Tätigkeit ausgeübt wird: Geht der Geschäftsführer mit der österreichischen Tochtergesellschaft ein zweites Dienstverhältnis ein? Wird…
…der Veranlagung 1988 gegebenenfalls eine fiktive Verlustverrechnung mit Folgegewinnen vorzunehmen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1989 sollte allerdings auch klargestellt werden, dass das für beschränkt Steuerpflichtige nach wie vor geltende "Territorialprinzip" auch für den ab 1988 geöffneten Zugang zu den Sonderausgaben gilt; es sollte daher klargestellt werden…
…an das Model weiterleitet, dann ist ernstlich fraglich, ob der Modelagentur tatsächlich nur die Position eines Vermittlers zukommt. Denn wenn die Modelagentur der Filmproduktionsfirma nicht ausreichend klarlegt, dass nicht die Agentur, sondern das Model der Vertragspartner der Filmproduktionsgesellschaft ist, dann kann der Schluss gerechtfertigt sein…