…Betriebstätte führen (Z 6 fünfter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). Ob daher im gegebenen Besteuerungsfall keine inländische "feste Einrichtung" vorliegt und sich daher aus dem DBA eine Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich ergibt, wird unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der maßgebenden Verhältnisse im Rahmen der…
…2 lit. b DBA-Italien erfasst sein können, muss im gegenständlichen Fall die Anwendbarkeit der Kassenstaatsregel allein schon daran scheitern, dass keine Vertretung oder Einrichtung "in Österreich" vorliegt. Der österreichische Verein kann selbst nicht vom Begriff der "Italienischen Staatsbahnen (FF. SS.)" erfasst sein, weil es…
…dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland keine Auswirkung im Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen. Damit…
…worden, dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Sonderregelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland keine Auswirkung im Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen…
…Monate verfügen kann (und in dieser Zeit andere von der Raumnutzung auszuschließen berechtigt ist). Der bloße Umstand, dass österreichische Außendienstmitarbeiter sich - ohne derartige feste Einrichtung - in verschiedenen Räumlichkeiten des betreuten Unternehmens für einen 6 Monate übersteigenden Zeitraum aufhalten, begründet noch keine Betriebstätte im Sinn des…
…ihm hiefür keine "feste Einrichtung" (zB Büroraum) in Österreich zur Verfügung steht, dann sind die Bezüge in Österreich von der Besteuerung freizustellen (siehe auch das VwGH Erk. 25.11.1992, 91/13/0144 betr. einen spanischen Gesellschaftergeschäftsführer ohne inländischer fester Einrichtung). Die Ansässigkeit in Luxemburg…
…einer Betriebsstätte wäre in diesem Fall zu verneinen, da das Unternehmen dadurch nicht über eine feste Einrichtung verfügen könnte. Diese Form des Mining unterscheidet sich dabei nicht von anderen in der Cloud angebotenen Dienstleistungen. Denn der Nutzer von Cloud-Diensten hat keine Verfügungsmacht über die…
…bzw. Art. 14 OECD-MA idF vor dem Update 2000) entsprechenden DBA-Bestimmungen mangels inländischer Betriebstätte (bzw. fester Einrichtung) in Österreich nicht besteuert werden. Nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 ist die beschränkte Steuerpflicht von freischaffenden Künstlern nicht nur mit ihrer inländischen "Tätigkeit"…
Im österreichisch-deutschen Ergebnisprotokoll über Verständigungsgespräche vom 24.1.1986 wurde in Z. 6 des Abschnittes B folgendes festgehalten : "Es wurde Einvernehmen erzielt, dass der Vorbehalt der ständigen Einrichtung in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des…
…dass der Begriff der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland keine Auswirkung im Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen. Damit…
…oder andere Gegebenheit vorliegt, ist derart sachverhaltsabhängig, dass in dieser Hinsicht im ministeriellen Auskunftsverfahren keine Entscheidung getroffen werden kann. Besteht DBA-rechtlich eine inländische Betriebstätte, dann ist nach Artikel 23 des Abkommens die österreichische Körperschaftsteuer auf die italienische Körperschaftsteuer anzurechnen. 20. Februar 2003 Für den…
…in Deutschland zu unterstützen (Vorgespräche und Verhandlungen mit Kunden sowie mit Lieferanten von Anlageteilen, Verhandlungen mit deutschen Behörden wegen Genehmigungsverfahren, usw.) und erfolgt diese Tätigkeit teilweise auch im österreichischen Büro des Konsulenten, dann ist zu vermuten, dass hiedurch keine Betriebstätte für das liechtensteinische Unternehmen in…
…dem für die Sachverhaltsbeurteilung zuständigen Finanzamt, ob angesichts der Dauer und Intensität des Engagements in Österreich tatsächlich keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung in Österreich besteht und ob diese Sachbeurteilung sodann auch auf deutscher Seite korrespondierend wahrgenommen wird (Besteuerungsnachweis als Indiz). Steht zB ein Büroraum zur…
…Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ausgeschlossen werden. Selbst wenn eine Verwertung der Rechte in einer inländischen Betriebsstätte stattfindet, kann keine Abzugssteuerpflicht bestehen. Auch aus der Sicht des Kommentars zu Art. 12 OECD-MA, dem das DBA Deutschland folgt, handelt es sich…
…so steht dem in Deutschland ansässigen Gastprofessor gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung (§ 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) zu, wenn ihm in Österreich keine "ständige Einrichtung" (zB ein Arbeitsraum) dauerhaft (länger als 6 Monate…
…von dem deutschen Unternehmen in einem Büro zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz, der auch eine Mitbenutzung des Sekretariates und der Telefon- und Faxverbindungen miteinschließt, eine "ständige Einrichtung" (Freiberuflerbetriebstätte) im Sinn von Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland darstellt, so ist hiebei - da keine anderslautenden Anordnungen aus…
Wird von einer britischen Kapitalgesellschaft ein internationaler Sportwettkampf in Österreich veranstaltet (wobei keine österreichische Einrichtung als Veranstalter auftritt) und geschieht dies in einer Weise, dass diese Kapitalgesellschaft das Sportareal in Österreich für die Dauer von etwa 3 Wochen pachtet, so dürfen die Gewinne, die diese…
…Bestimmung fehlt, wird in diesem Zusammenhang keine wesentliche Bedeutung beigemessen; denn nach Auffassung des BM für Finanzen kommt dieser Bestimmung, die ausdrückt, dass auch ein Zusammentreffen von nicht betriebstättenbegründenden Tätigkeiten (hier: Informationsbeschaffung und Informationserteilung) keine Betriebstättenqualifikation der solche Tätigkeiten erbringenden Einrichtung zur Folge hat, bloß…
…in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch keine feste Einrichtung…
…Steht dem belgischen Geschäftsführer in Österreich zur Erfüllung seiner Aufgaben allerdings keine "feste Einrichtung" (zB Arbeitszimmer) im Sinn von Artikel 14 DBA-Belgien zur Verfügung und wird eine belgische Ansässigkeitsbescheinigung beigebracht, dann sind auf Grund der zitierten Abkommensbestimmung die Geschäftsführerbezüge in Österreich von der Besteuerung…