…Einrichtungen nicht als Betriebsstätten, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden. Auch die Räume einer inländischen Spedition, die als Auslieferungslager für die in- und ausländischen Kunden eines schweizerischen Unternehmens in Österreich unterhalten werden, werden daher im allgemeinen…
…Staatsgebiet begründet. Denn Einrichtungen, "die ausschließlich zur Lagerung .... oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden" bilden gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. a DBA-Ungarn keine Betriebstätte. Der Begriff "Benutzung" stellt nach Auffassung des BM für Finanzen auf physische Vorgänge, nicht aber…
…des nur rund 20 Monate dauernden Deutschland-Aufenthaltes der Wohnsitz in Österreich aufgegeben worden ist und weil wegen Übertrittes in die beschränkte Steuerpflicht keine österreichische DBA-Ansässigkeit mehr gegeben sein konnte. 29. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Wird von einem österreichischen Spediteur einer belgischen Kapitalgesellschaft ein Lagerraum als Auslieferungslager überlassen, dann stellt ein solcher Lagerraum für die belgische Kapitalgesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und damit auch im Sinn des Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrechtes dar. Die mit der körperschaftssteuerlichen Betriebstätte…
…anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht (Art. 5 Abs. 5 DBA-Schweiz). 2. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…keine Betriebstätte. Der bloße Umstand, dass von einem deutschen Unternehmen Ersatzteile, die von seinen Wartungsteams bei Wartungsarbeiten in Österreich benötigt werden, in inländischen Lagerräumen vorrätig gehalten werden, führt daher nicht zum Entstehen einer Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA. (v. 06). Bundesministerium für…
…diesem Zusammenhang auch EAS 800). Aber auch im Verhältnis zur Schweiz besteht kein Anlass, Überlegungen in Richtung der Begründung einer Vertreterbetriebstätte für die Schweizer Gesellschaft anzustellen, solange die österreichische Gesellschaft nicht bloß als Kommissionär auftritt (siehe in diesem Zusammenhang EAS 2681). Bundesministerium für Finanzen, 20…
…Doppelbesteuerungsabkommen selbst keine für beide Staaten bindende Definition des Begriffes "unbewegliches Vermögen" enthält, sondern in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Recht des Belegenheitsstaates verweist. Hinweise zur steuerrechtlichen Qualifikation ergeben sich noch aus den EStR 1984 Abschnitt 55 Abs. 14. Dem Hochregal wäre demnach kein typischer…
…eines für das Baugewerbe wichtigen Produktes und wird ein österreichisches Mischwerk beauftragt, dieses Produkt nach dieser Rezeptur herzustellen, wobei das schweizerische Unternehmen ein für die Herstellung wesentliches Vorprodukt in Österreich ankauft und dem Mischwerk zur Verfügung stellt, so wird durch diese Vorgänge allein keine inländische…
…österreichischen Gesellschaft übergeht, dürfte jedenfalls keine ausreichende Abgeltung darstellen. Über diese Frage kann indessen nicht auf ministerieller Ebene abgesprochen werden, da hiefür eine genauere Erhebung aller relevanten Gegebenheiten erforderlich ist. Das Auslieferungslager würde für die schweizerische Schwestergesellschaft jedenfalls eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29…
…im zentralen Einkauf und in der Lagerhaltung für einen multinationalen Konzern besteht, dann ist damit zu rechnen, dass ein in Deutschland eröffnetes Zentrallager von der deutschen Steuerverwaltung als Betriebstätte gewertet wird. Wohl zählt die Lagerhaltung und der Einkauf für ein Unternehmen zu den unternehmerischen Hilfsfunktionen…
…stellt dieses für sich allein betrachtet auf Grund der Sonderregelung des Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-S keine inländische Betriebstätte des schwedischen Unternehmens dar. Auch der Umstand, dass sich dieses Auslieferungslager in den Räumlichkeiten eines verbundenen österreichischen Unternehmens befindet, vermag - für sich allein…
…tritt, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Schweiz in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn in einem von dem Großhandelsunternehmen angemieteten Gebäude Lager- und Ausstellungsräume für das schweizerische Unternehmen eingerichtet werden, Auslieferungen über Anweisung des schweizerischen Lagerinhabers getätigt werden und über…
Werden von einem österreichischen Unternehmen Maschinen für ein schweizerisches Unternehmen gefertigt und in ein Auslieferungslager des schweizerischen Unternehmens geliefert, das sich auf dem Betriebsareal des österreichischen Produktionsunternehmens befindet, dann wird hiedurch alleine für das schweizerische Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründet. Denn ein Auslieferungslager stellt gemäß…
Richtet eine österreichische Kapitalgesellschaft bei einer schweizerischen Spedition ein Auslieferungslager ein, so führt dies allein noch nicht zur Begründung einer Betriebstätte für die österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von…
…Sportartikel in der Halle einer deutschen Spedition gelagert werden, dann wird durch ein solches Auslieferungslager, auch wenn dort Verpackungsarbeiten von der Spedition erbracht werden, keine Betriebstätte in Deutschland begründet. Der Umstand, dass unabhängige und selbständig tätige Handelsvertreter Zugang zu diesem Auslieferungslager haben, führt nicht dazu…
…auch nach Abkommensrecht können bloße Reinigungsarbeiten, zu denen auch die Entsorgung von gefährlichen Stoffen zählt, für sich alleine betrachtet nicht als Bauausführung angesehen werden. Daher wird eine Lagerhalle, die länger als 6 Monate von dem deutschen Unternehmen genutzt wird, als solche nach dem Grundtatbestand des…
…man davon aus, dass für das schweizerische Unternehmen keine betriebstättenbegründende Gestaltung vorliegt, dann wird noch zu prüfen sein, ob die Maschinen als "Sachinbegriff" im Sinn von § 28 Abs. 1 Z. 2 EStG zu werten sind. Zutreffendenfalls ist für den schweizerischen Vermieter beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98…
…Gewinnteile nicht der deutschen Betriebstätte zugerechnet werden. Es wird sich daher empfehlen, dass seitens des österreichischen Unternehmens ein sachgerechter Gewinnaufteilungsvorschlag ausgearbeitet und mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. 7. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-D eine "Vertreterbetriebstätte" gegeben sein dürfte. Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch von der deutschen Steuerverwaltung geteilt wird. 22. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: