Beteiligen sich österreichische Investoren im Rahmen ihres Privatvermögens an einer US-Personengesellschaft, die einer österreichischen OHG vergleichbar ist und die ausschließlich Vermögensverwaltung betreibt (zB durch Veranlagung der investierten Gelder unmittelbar oder mittelbar - über andere Personengesellschaften - in Aktien), dann ist nicht ausgeschlossen, dass die vermögensverwaltende…
…GmbH gehalten wird über die schlussendlich professionell und nach dem System der Risikostreuung das in der Ö-GmbH investierte Kapital ertragbringend veranlagt wird, dann unterliegen weder die Einkünfte der deutschen Investmentfonds-GmbH in ihren Händen, noch ihre Gewinnausschüttungen an die D-GmbH der inländischen Besteuerung…
Investiert eine in Österreich ansässige Person als Kommanditist in eine polnische KG, die ein Einkaufszentrum entwickelt, errichtet, anschließend vermietet und schließlich veräußert, dann kann in Bezug auf den in der Folge vom österreichischen Kommanditisten beim Verkauf seines Kommanditanteiles erzielten Gewinn ein "unechter Qualifikationskonflikt" eintreten. Dies…
Wurden von einer österreichischen Aktiengesellschaft Finanzmittel in eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft investiert, die nach dem Malta Financial Services Centre Act in Malta von der Besteuerung freigestellt ist, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen nach Maßgabe der Regelungen des § 10 Abs. 3 KStG und der Verordnung…
…nbsp; Werden Finanzmittel einer österreichischen Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern in griechische Staatsanleihen und Darlehen an brasilianische Kapitalgesellschaften investiert und stellt sich damit die Frage, ob die Vorteile der von Österreich mit Griechenland und Brasilien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch genommen werden können, so…
Wurden von einer österreichischen Aktiengesellschaft in einer Größenordnung von über S 200 Mio Finanzmittel in eine maltesische Finanzierungsgesellschaft investiert, die als General-Trading-Offshore-Gesellschaft konstituiert und einer maltesischen Besteuerung von 5% unterlag, dann ist zunächst zu prüfen, ob die Zinseneinkünfte nach österreichischem Recht…
…einer österreichischen Aktiengesellschaft in einer Größenordnung von weit über S 300 Mio. in eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft investiert, die nach dem Malta Financial Services Centre Act in Malta von der Besteuerung freigestellt ist, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen den einschränkenden Regelungen des § 10 Abs…
…hierzu InvFR 2003 Rz 271 und die dort ua. erwähnte 10 Immobilien-Untergrenze) errichtet ist. Sind deutsche Immobilienfonds-KGs demzufolge als ausländischer Immobilien-Investmentfonds anzusprechen, dann werden die aus österreichischen Immobilien erzielten Gewinne (Bewirtschafts-, Aufwertungs-, Wertpapier- und Liquiditätsgewinne - siehe § 14 ImmoInvFG) im Wege einer Quasi…
…2 DBA-Deutschland Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften dem Ansässigkeitsstaat der Immobiliengesellschaft (hier: Österreich) zur Besteuerung zugeteilt werden. Der Begriff "Veräußerung" wird im gegebenen Zusammenhang nicht in seinem engen Wortsinn zu verstehen sein und sich daher nicht nur auf Übertragungen der Beteiligung…