…vergleichbar - zwischen den österreichischen Begünstigten einerseits und die verschiedenen Einkunftsquellen andererseits. Die aus den Einkunftsquellen fließenden Einkünfte bilden sonach Einkünfte des Trusts; der Trust wird demnach steuerlich als intransparent behandelt. Dies aber hat zur Folge, dass die von den Einkünften des Trusts erhobenen ausländischen Quellensteuern…
…von im Staat des Investmentfonds ansässigen Zertifikatsinhabern gehalten werden und in Frankreich auch besteuert werden. Diese Entlastungsberechtigung steht unabhängig davon zu, ob der Investmentfonds als transparent oder als intransparent gewertet wird. Aus österreichischer Sicht würde ein transparenter Fonds die Entlastungsanspüche im Namen der Zertifikatsinhaber geltend…
…Besteuerung, welche im Wege der beschränkten Einkommensteuerpflicht iSd § 98 Abs. 1 Z 3 erster Teilstrich EStG 1988 wahrgenommen wird. Hingegen wird nach ungarischem Steuerrecht die Personengesellschaft als intransparent qualifiziert, was zur Folge hat, dass die Einkünfte aus der Beteiligungsveräußerung der österreichischen Personengesellschaft zugerechnet werden. Da…
…wenn der Ansässigkeitsstaat (hier: Deutschland) eine in einem Drittstaat (hier: Österreich) errichtete Personengesellschaft als transparent, der Quellenstaat der Einkünfte (hier: Kroatien) aber als intransparent wertet. Dieses Beispiel 9 hat schließlich Eingang in Z 6.5 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-MA gefunden…
…ausländischen Personengesellschaften, sondern gemäß § 42 InvFG 1993 auch hinsichtlich ausländischer Fonds geschieht) verpflichtet ist, die Quellensteuer dem im ausländischen Staat als intransparent und daher als "ansässig" behandelten Rechtsgebilde in Bezug auf dessen abkommensberechtigte Beteiligte zu gewähren. Österreich ist daher bereit, den ausländischen Fonds, denen im…
… dies ungeachtet des Umstandes, dass auf slowakischer Seite die K.S. abweichend von der österreichischen Rechtslage als intransparent und daher als steuerpflichtige Körperschaft gewertet wird (siehe zB EAS 2633); auch aus der Nominierung der slowakischen K.S. als eine von der Mutter-Tochterrichtlinie geschützte Kapitalgesellschaft…
…finden - dennoch mit einer DBA-Auslegung einverstanden erklärt, derzufolge jenen Publikumsfonds, die nach ausländischem Recht intransparent sind und deren steuerliche Ansässigkeit nach Maßgabe des jeweiligen DBA von der ausländischen Steuerverwaltung bestätigt wird, Steuerrückerstattung zu leisten. Die Steuerrückerstattung setzt daher bei dieser DBA-Auslegung keine Rückerstattungsanträge…
…auf; dieser wird durch unterschiedliches nationales Recht verursacht, weil ein Nachlassvermögen nach österreichischem Recht transparent, nach US-Recht hingegen als intransparent gewertet wird. Da das DBA keine Vorschriften enthält, wem in Fällen der vorliegenden Art die Einkünfte zuzurechnen sind, richtet sich dies gemäß Art. 3…
…Art 6 des DBA-Ungarn das Besteuerungsrecht daran Ungarn zu. Allerdings kann Ungarn dieses Besteuerungsrecht nicht wahrnehmen. Denn Ungarn wertet Personengesellschaften in seinem innerstaatlichen Steuerrecht als intransparent und muss gemäß Artikel 3 Abs. 2 DBA-Ungarn diese Sichtweise auch auf der Ebene des Abkommensrechtes beibehalten…
…anderen Mitgliedstaates anzupassen oder auch nur teilweise dessen Strukturen zu übernehmen. Österreich kann daher durch Gemeinschaftsrecht nicht verpflichtet werden, ausländische Fonds nur deshalb als intransparent anzusehen, weil dies dem Rechtssystem eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht. Europarecht nötigt nur dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu…
…vergleichbar - zwischen den österreichischen Begünstigten einerseits und die verschiedenen Einkunftsquellen andererseits. Die aus den Einkunftsquellen fließenden Einkünfte bilden sonach Einkünfte des Trusts; der Trust wird demnach steuerlich als intransparent behandelt. Dies aber hat zur Folge, dass die von den Einkünften des Trusts erhobenen US-Quellensteuern…
…Wurde eine liechtensteinische Anstalt, deren Gründerrechte von einer in Österreich ansässigen Person gehalten werden, bisher als intransparentes Rechtssubjekt und damit als eine Körperschaft gewertet, dann führt die Veräußerung der Anteile an dieser Körperschaft in Österreich zur Steuerpflicht der dabei erzielten Veräußerungsgewinne. Ob tatsächlich eine Vergleichbarkeit…
…dieser Aufsichts- und Beratungsgremien bzw. einer allfälligen künftigen anderslautenden Verständigung mit der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong. Sollte das in Österreich ansässige Mitglied der Beratungs- und Entscheidungsgremien eines als intransparent zu behandelnden Hongkong-Trusts gleichzeitig auch Begünstigter des Trusts sein, wären die Zuwendungen nach herrschender…