…KG-Betriebstätten nicht ungünstiger behandelt zu werden als eine österreichische Kapitalgesellschaft. Da österreichische Kapitalgesellschaften die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG 1988 auch dann in Anspruch nehmen können, wenn sie inländische Beteiligungserträge über inländische KG-Betriebstätten beziehen, muss Gleiches auch für die US-Kapitalgesellschaft gelten. …
…Privatstiftungen eingeschlossen) die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG in Anspruch nehmen können und zwar auch dann, wenn sie inländische Beteiligungserträge über inländische KG-Betriebstätten beziehen, muss Gleiches auch für die deutschen juristischen Personen hinsichtlich der den inländischen KG-Betriebstätten zugehenden Beteiligungserträge gelten (ähnlich EAS…
…hätte: nämlich eine Veräußerung einer mit 100 zu Buch stehenden Beteiligung gegen Erzielung eines Veräußerungserlöses von 250. Unter solchen Umständen kann die bloß formale (rechtsmissbräuchlich gewählte) Umwegkonstruktion nicht darüber hinwegtäuschen, dass im wirtschaftlichen Ergebnis eine inländische Beteiligung mit einem Gewinn von 150 veräußert worden ist.…
…teils - bei Veräußerung von Beteiligungen - sonstige Einkünfte. Die Räumlichkeiten der österreichischen Beteiligungsverwaltungs-AG, in denen das Vermögensmanagement für die britische Personengesellschaft besorgt wird, würden diesfalls weder nach § 29 BA0 noch nach DBA-Recht inländische Betriebstätten der britischen Personengesellschaft (genauer: der Gesellschafter der britischen Personengesellschaft) darstellen…
…von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn es sich hierbei um eine österreichische Tochtergesellschaft des schweizerischen Unternehmens handelte (EAS 573). Diese Gleichbehandlungsregelung bezieht sich auch auf das Entlastungsverfahren; bei mindestens 25%iger Beteiligung kann daher gemäß …
…die sodann ihrerseits die besagte 26-prozentige Beteiligung hält), dann wirft diese sich als "Umweg" darstellende Gestaltung die Frage nach ihrer ökonomischen Sinnhaftigkeit auf. Wird eine solche Umweggestaltung ausschließlich deshalb gewählt, um die inländische Steuerpflicht für Beteiligungsveräußerungen zu umgehen (steuerneutraler Übergang der Inlandsbeteiligung von der…
…Beteiligungsveräußerung eine Steuerpflicht aus, wobei dann die seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten maßgebend sind und der nachgewiesene Wertzuwachs zwischen dem Wegzug und dem Tod in der Schweiz abzugsfähig ist. Veräußert die Erbin die Beteiligung um 200 (wobei im Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die inländische Steuerpflicht der Beteiligungswert…
…Verbindung mit § 94 Z 2 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit. Denn gemäß dem Betriebstättendiskriminierungsverbot darf die Besteuerung von Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmen (hier: die die Beteiligung haltende inländische Mitunternehmerschafts-Betriebstätte der deutschen GmbH) nicht ungünstiger sein, als die Besteuerung einer Inlandsbetriebstätte einer inländischen GmbH. Auch wenn…
…dahinter stehenden Gesellschaftern zugerechnet werden können. Amerikanische Unternehmen, die sich an österreichischen Personengesellschaften beteiligen, müssen damit die nachteiligen Folgen, die das derzeitige DBA-USA an den Bestand einer inländischen Betriebstätte knüpft (insb. "Attraktivkraft der Betriebstätte"), hinnehmen. Eine Änderung könnte nur im Rahmen einer Abkommensrevision herbeigeführt…
…ist als Teil des inländischen Betriebstättengewinnes daher ausschließlich in Österreich steuerpflichtig; die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 37 EStG ist hiebei für die Veräußerung von Auslandsbeteiligungen allerdings nicht vorgesehen. 2. Erwerb durch eine deutsche AG: Eine andere Rechtslage gilt, wenn die Beteiligung an der operativ…
…das Ziel der DBAs nur auf die Beseitigung der juristischen Doppelbesteuerungen ausgerichtet ist (Z 3 der Einführung zum OECD-Musterabkommen), kann aus EAS 3338 für die Lösung des vorliegenden Problems nichts gewonnen werden. Denn in EAS 3338 geht es um die Beseitigung einer juristischen Doppelbesteuerung…
…dass jene Gewinnteile, die den schweizerischen Kommanditisten als Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) zufließen und hinsichtlich derer nach § 98 EStG ein inländischer Besteuerungsanspruch besteht (Hypothekarzinsen), gemäß Artikel 11 des DBA-Schweiz zu behandeln sind, so dass der österreichische Besteuerungsanspruch auf 5% des Betrages der Kapitalerträge eingeschränkt…
…Damit ist - sofern (wegen Gewerblichkeit der gemeinschaftlichen Tätigkeit) für die deutschen Anleger beschränkte inländische Steuerpflicht für die ihnen zuzurechnenden Zinsen eintritt - mit dem Kapitalertragsteuerabzug die Endbesteuerungswirkung auf österreichischer Seite verbunden. Allerdings wird vorsorglich auch auf EAS 705 und die in solchen Fällen für die deutschen…
…Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Eine Beteiligung an einer ungarischen KG, die einer österreichischen KG vergleichbar ist und die ausschließlich über Betriebstätten in Ungarn verfügt, hat demnach zur Folge, dass Gewinnanteile aus einer solchen Beteiligung aus der inländischen Besteuerungsgrundlage des österreichischen Gesellschafters gemäß Artikel 7…
…Ungarn errichtete GesmbH & Co KG nach dem Gesamtbild ihrer Verhältnisse einer vergleichbaren österreichischen Mitunternehmerschaft, dann lösen Vorgänge zwischen der ungarischen KG und dem österreichischen Kommanditisten im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung grundsätzlich die im österreichischen inländischen Recht vorgesehenen steuerlichen Folgen aus, und zwar ungeachtet des Umstandes…
Gründet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger gemeinsam mit einem ausländischen Partner eine Werbeagentur in Florida, an der er zu 49% beteiligt ist, und wird die Agentur in der einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbaren Rechtsform einer Limited Liability Company betrieben, dann unterliegen die Gewinnanteile des österreichischen Partners…
Überträgt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer inländischen Abfallbeseitigungs-KG seinen Anteil unentgeltlich an eine österreichische Stadtgemeinde, dann kann zwecks Erwirkung einer Steuerfreistellung in Deutschland auf folgendes hingewiesen werden: Unter EAS 665 hat das Bundesministerium für Finanzen folgende Auffassung vertreten: "Werden von Personen mit…
…Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein. Wenn daher eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von S 500.000,00 erlitten hat, ist eine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich nur in dem Umfang möglich, als dieser Verlust nicht…
…einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, müssen die Gewinnanteile eines in Österreich ansässigen beschränkt haftenden Gesellschafters einer offenen niederländischen C.V. nach österreichischem inländischen Recht bereits im Jahr ihres Entstehens der steuerlichen Erfassung zugeführt werden. Da diese Gewinnanteile aber in niederländischen Betriebstätten der C.V. entstanden sind…
…11 eingeschränkt) werden. Denn es könnte durchaus der Fall eintreten, dass das inländische australische Recht dazu nötigt, die Beteiligung auf australischer Seite anders als in Österreich zu qualifizieren und folglich die Einkünfte nicht Artikel 7 des Abkommens, sondern anderen Abkommensbestimmungen zuzuordnen. Sollte daher der Fall…