…Wohnsitzverlegung eine - in Italien begünstigt besteuerte - gesetzliche und freiwillige Abfertigung sowie eine Pensionsabfindung ausgezahlt, dann ist die Abfertigung gemäß Artikel 15 DBA-Ö/Italien von der inländischen Besteuerung freizustellen. Denn sie stellt eine nachträgliche Vergütung für die seinerzeitige aktive Dienstleistung dar und unterliegt aus diesem…
…ist, mit 30. September 1994 das österreichische Unternehmen und wird ihm zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche und eine freiwillige Abfertigung sowie eine Urlaubsentschädigung ausbezahlt, so stellen diese Zahlungen nachträgliche Vergütungen für seine aktive Dienstleistung dar (siehe zB BFH 18.7.1973, BStBl II 1973, 757…
…subsumieren ist. Keinesfalls aber fällt die Pensionsabfindung unter Artikel 15. Denn Artikel 18, der für "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen .... für frühere unselbständige Arbeit" gilt und der das Besteuerungsrecht unabhängig vom Arbeitsort dem Ansässigkeitsstaat zuweist, geht dem Artikel 15 und dem dort inherenten Kausalitätsprinzip vor. Wie…
Auf gesetzlichen Pflichtbeitragszahlungen beruhende Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, die an in Österreich ansässig gewordene Schweizer gezahlt werden, gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und werden als solche regelmäßig in Anwendung von Artikel 18 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung…
…BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie werden daher auch nicht von dem in Artikel 18 DBA-Schweiz verwendeten Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden" erfasst…
…nach Tschechien entsandt, um dort Beratungs- und Wartungsaufträge auszuführen, dann dürfen die hiefür von der österreichischen Gesellschaft bezogenen Vergütungen nur dann einer tschechischen Besteuerung unterzogen werden, wenn das österreichische Unternehmen in Tschechien eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-CSSR unterhält. Dies kann der…
…Gesellschaft erbracht wurden und ob die hiefür in Rechnung gestellten Vergütungen in den USA steuerlich erfasst worden sind. Die Firmendrohung, dass weitere amtliche Erhebungen zu einer Unternehmensverlagerung in ein "günstigeres" EU-Land führen könnten, stellt keinen Rechtfertigungsgrund dafür dar, von der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung…
…Steuerrechts würden die in Einzelverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgelegten Aufstockungsbeträge als zusätzliche Vergütungen aus dem Dienstverhältnis zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Da es sich bei diesen Aufstockungsbeträgen um Zahlungen aus öffentlichen Kassen (Bezüge aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung) handelt, wird Deutschland für diese…
…des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz in Österreich ansässig. "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen", die ihm nach Ansässigkeitsverlegung zufließen, unterliegen nach Artikel 18 DBA-Schweiz…
…15 des OECD-Musterabkommens (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) noch auch unter Artikel 18 (Ruhegehälter); denn sie sind nicht von dem in Artikel 18 OECD-MA verwendeten Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden" erfasst…
…für bereits in Dänemark geleistete Dienste zu erbringen hat. Stellen die Karenzgeldzahlungen aus dieser Sicht nachträgliche Vergütungen für auf dänischem Staatsgebiet geleistete unselbständige Arbeit dar (hängt die Karenzgeldleistung sonach von einer bestimmten Arbeitsdauer auf dänischem Staatsgebiet ab), dann müsste Österreich auf der Grundlage von Artikel…
…sie der österreichischen Steuerpflicht, wenn ihr Inlandsaufenthalt 183 Tage überschreitet. Diese Aufenthaltsbefristung schützt allerdings vor der österreichischen Steuerpflicht nur dann, wenn "die Vergütungen nicht von der inländischen Betriebstätte getragen werden" (Art. 13 Abs. 2 lit c DBA-Irland). Bezüglich der Frage, wann diese Voraussetzung vorliegt…
…unbeschränkte Steuerpflicht bei einem Inlandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten ohne weiteres eintreten lässt; für den umgekehrten Fall, dass der Auslandsaufenthalt eines Steuerpflichtigen mehr als 6 Monate dauert, fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. In seinem Urteil vom 30.8.1989, BStBl. II 1989…