…nbsp; Ein österreichischer Bauunternehmer, der als Generalunternehmer eine über 12 Monate andauernde Bauausführung in der CSFR ausschließlich durch Subunternehmer erbringen lässt und selbst nur gelegentliche Tätigkeiten durch Mitarbeiter in den Büros der Subunternehmer entfaltet, hat dennoch - so wie seine Subunternehmer - eine Betriebstätte in der CSFR…
…einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe zB Art. 5 Abs…
…18): Ein Homeoffice muss dauerhaft zur Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit des Arbeitgebers genutzt werden. Die bloß sporadische oder gelegentliche Nutzung des Homeoffice eines Arbeitnehmers ist mangels ausreichender Verfügungsmacht nicht betriebsstättenbegründend (vgl. auch EAS 350). Wird etwa die Tätigkeit des Arbeitnehmers - unter wöchentlichem Wechsel - zu je…
…Besteht daher die Funktion, die der österreichische Generalunternehmer an der russischen Baustelle wahrnimmt, lediglich in der Bauüberwachung, die durch gelegentliche Entsendung von einigen Unternehmensmitarbeitern sichergestellt wird, dann wird nur der diesen Aktivitäten zuordenbare Gewinnteil aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage des Generalunternehmers gem. Art. 5 DBA-UdSSR…
…Kameramannes, der gelegentlich auf Grund von Werkverträgen mit einem österreichischen Unternehmen, im Inland an Filmdreharbeiten mitwirkt, ist zunächst zu entscheiden, ob seine Tätigkeit als gewerblich oder als freiberuflich (künstlerisch) einzustufen ist. Im Allgemeinen wird die Tätigkeit - ähnlich wie bei Fotographen - als gewerblich zu sehen sein…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
…der Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei einem ungarischen Arbeitgeber seinen Hauptwohnsitz - unter Beibehaltung eines österreichischen Zweitwohnsitzes - nach Ungarn, und übt er nach Hauptwohnsitzverlegung weiterhin gelegentlich von seiner österreichischen Wohnung aus eine österreichische Konsulententätigkeit (technische Beratung) aus, so unterliegen die hiefür bezogenen österreichischen Konsulentenhonorare der inländischen Einkommensbesteuerung…
…gelegentlich anwesend ist (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78). Aber auch dann, wenn kein zweites steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GesmbH vorliegt, deutet - unter Berücksichtigung der obzitierten Judikatur - vieles darauf hin, dass die auf die Österreich-Tätigkeit…
…auf Tätigkeiten entfallen, die in Österreich ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang wird nach wie vor der einschlägigen Judikatur des BFH und des VwGH gefolgt, derzufolge die Tätigkeit eines Geschäftsführers grundsätzlich als am Ort der GesmbH als ausgeübt anzusehen ist, auch wenn er dort nur gelegentlich…
…wenn die Tätigkeit lediglich sporadisch oder gelegentlich im Homeoffice ausgeübt oder sie eine Hilfstätigkeit darstellen würde (OECD-MK Art. 5 Z 18). Bei einer Nutzung des Homeoffice an zwei Tagen pro Woche kann nicht von einer bloß gelegentlichen Nutzung ausgegangen werden (VPR 2021 Rz 262…
…in Österreich nach längerer Zeit erstmals wieder einen gelegentlich benutzten Zweitwohnsitz begründet, dann löst dieser inländische Zweitwohnsitz wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht aus, doch sind die US-Bezüge für die weiterhin wie bisher in England ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Artikel 15 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens in…
…Konzerngesellschaft in die Ukraine entsandt, wobei die Tätigkeit dieses Arbeitnehmers auf Grund eines zweiten Dienstvertrags mit der ukrainischen Konzerngesellschaft erfolgt und die teilweise vom österreichischen Arbeitgeber weiter gezahlten Bezüge im Wege der Konzernverrechnung an die ukrainische Konzerngesellschaft weiter belastet werden, so ist zunächst zu prüfen…
…Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn sämtliche Pläne und Arbeiten des Architekten im österreichischen Architekturbüro ausgeführt werden und lediglich ein Mitarbeiter des Architekten gelegentlich vor Ort in Deutschland die von den Subauftragnehmern ausgeführten Bauarbeiten überwacht (Ziffer 19 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-Musterabkommen)…
…in seiner österreichischen Wohnung bloß gelegentlich und mit zahlreichen Unterbrechungen durchgeführt werden, was entsprechend den Ausführungen des Entwurfs der neuen Rz 12 OECD-MK zu Art. 5 OECD-MA idF 2017 zum Ergebnis führen würde, dass die hier vorliegenden Tätigkeiten nicht zur Begründung einer Betriebsstätte…
…Es ist hierbei unerheblich, ob die Arbeitskräftegestellung gewerblich oder nur gelegentlich erbracht wird oder ob es sich um eine konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung handelt oder um eine solche zwischen fremden Unternehmen. Der deutsche Wortlaut der Bestimmung könnte allerdings den Eindruck erwecken, dass nicht nur Dienstleistungen eines Unternehmens…
…ob der Umstand, dass die Gewährleistungsarbeiten bloß gelegentlich und mit zahlreichen Unterbrechungen durchgeführt werden, nicht auch nach neuer OECD-Auffassung zum Ergebnis führen müssten, dass die hier vorliegenden Tätigkeiten nicht zur Begründung einer Betriebsstätte des deutschen Unternehmens in Österreich führen würden. Im Übrigen bedürfte dies…
…Bezüge auf Tätigkeiten entfallen, die in Österreich ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die einschlägige Judikatur des BFH und des VwGH verwiesen, derzufolge die Tätigkeit eines Geschäftsführers grundsätzlich als am Ort der GesmbH als ausgeübt anzusehen ist, auch wenn er dort nur gelegentlich anwesend…
…Anwendungsbereich des Artikels 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die "Erwerbsklausel" des Absatzes 3 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15 richtet…
Erhält eine in Österreich ansässige Pensionistin auf Grund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Speditionsgewerbe die Möglichkeit, für eine liechtensteinische Speditions-GmbH geringfügig (jeden Montag 6 - 8 Stunden) in Liechtenstein tätig zu werden, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgängerin nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die…
Erhält ein österreichischer Musiklehrer die Möglichkeit, wöchentlich drei Stunden Musikunterricht an einer St. Gallener Schule zu erteilen, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgänger nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die Auffassung vertreten worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen…