… Erhält ein österreichisches Versandhandelsunternehmen eines multinationalen Konzerns von einer irischen Konzerngesellschaft Rechnungen über angebliche Consultingleistungen und stellt sich nach mangelnder Mitwirkung durch die inländische GmbH in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus, dass es sich bei der irischen Gesellschaft um eine nicht…
Erhält eine österreichische Vertriebs-GmbH eines multinationalen Konzerns von einer britischen Konzerngesellschaft Rechnungen über angebliche Consultingleistungen und stellt sich nach mangelnder Mitwirkung durch die inländische GmbH in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus : das britische Consultingunternehmen gehört mindestens zu 50% einer Steueroasengesellschaft, der…
…nur deshalb auf die gegenständlichen Zinsen steuerlich zuzugreifen, weil diese formal im Rechnungswerk der Gesellschaft als deren Ertrag verbucht worden sind. Wenn solcherart wegen fehlender beneficial ownership der kroatischen Gesellschaft das Besteuerungsrecht Kroatiens bestritten werden sollte, kann dem Artikel 23 nicht gleichzeitig die Wirkung beigemessen…
…andere nicht unter § 21 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 fallende deutsche Anleger im Rahmen ihrer Gewerbebetriebe an einer nach UGB nicht rechnungslegungspflichtigen KG beteiligt sind, könnte infolge der hier bestehenden Vollverknüpfung der § 5-Gewinnermittlung mit der unternehmensrechtlichen Rechnungslegungspflicht kraft § 4 Abs. 1 letzter Satz…
…204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Diese an sich nur für unter Art. 9 DBA-Deutschland fallende Dienstnehmer-Geschäftsführer getroffene Regelung wird aber auch für die gemäß…
…Gesellschaftern) die Generalplanung bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn für die ARGE-Architekten keinerlei inländische festen örtlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen…
…Mitwirkung einer österreichischen Schwestergesellschaft in Anspruch genommen wird, dann ist nicht auszuschließen, dass hiedurch für die deutsche Schwestergesellschaft eine zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht führende inländische Betriebstätte begründet wird. Die Frage kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da weitere Erhebungen in dieser Angelegenheit vom…
…einer österreichischen Gesellschaft besteht, zu prüfen, wer wirtschaftlich hinter dieser Gesellschaft steht; fehlende Mitwirkung bei der Aufklärung dieser Frage ist demnach ein Rechtfertigungsgrund für die Abweisung eines Antrages der Holdinggesellschaft auf Rückerstattung der österreichischen KESt (VwGH 26.07.2000, 97/14/0070). Aus diesem Grund…
…österreichischen Groß- und/oder Einzelhandel statt), so wird durch eine derartige Aktivität der US-Gesellschaft in Österreich keine zur beschränkten Steuerpflicht dieser Gesellschaft führende inländische Betriebstätte begründet. Werden allerdings seitens des niederländischen Head-Offices Schauräume in Österreich angemietet, würden diese sowohl nach inländischem Recht als…
…ein inländischer Gewerbetreibender, der von einem ausländischen Unternehmer auf eine gewisse Dauer damit betraut ist, im Inland anstelle des Unternehmers in dessen Betrieb fallende Tätigkeiten vorzunehmen und dabei die sachlichen Weisungen des Unternehmers befolgen muss, als ständiger Vertreter anzusehen. Das gilt auch dann, wenn der…
…entsandten Arbeitskräfte in wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Personalstand der inländischen Betriebstätte des deutschen Arbeitgebers zuzurechnen wären; denn nur dann würde die Betriebstätte die Vergütungen als Lohnaufwand gegenüber den Dienstnehmern tragen und es wäre dann die zur inländischen Steuerpflicht führende Voraussetzung des Artikels 15 Abs. 2 lit…
…bei der slowakischen K.S. lediglich um eine Holding-K.S. handeln sollte, keine - zur Steuerfreistellung in Österreich führende - Personengesellschaftsbetriebstätte entstehen. Denn eine Betriebstätte verlangt begrifflich nach Ausübung eines "Betriebes" (§ 29 BAO). Liegen daher wegen des vermögensverwaltenden Charakters der K.S. keine slowakischen Personengesellschaftsbetriebstätten vor…