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EAS 339Endbesteuerte schweizerische Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3368/1/1-IV/4/9324.11.1993

…steuerrechtlicher Sicht aber nicht zur unmittelbaren Anwendung des DBA verpflichtet. Wird seitens der Bank, aus welchen Gründen auch immer, der volle Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet der DBA-Bestimmungen vorgenommen, so steht es dem Steuerinländer frei, bei dem zuständigen Finanzamt die abkommensgemäße Steuerentlastung im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Diesbezügliche auf …

EAS 2636KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0507-IV/4/200529.07.2005

…157/1998, besteht im Fall einer Antragsveranlagung keine Verpflichtung, die von der Endbesteuerungswirkung erfassten übrigen Kapitalerträge in das Veranlagungsverfahren einzubeziehen. Diese Erlassaussage bezieht sich zwar auf den Fall einer Auslandssteueranrechnung. Da bei Antragsveranlagungen zur Herbeiführung eines DBA-konformen Rechtszustandes die Entlastung von der österreichischen KESt…

EAS 329Deutsche Erbschaftsbesteuerung inländischer KESt-pflichtiger Wertpapiere
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 656/2/1-IV/4/9329.10.1993

…gemäß Artikel 5 des DBA-Deutschland das ausschließliche Erbschaftssbesteuerungsrecht an diesen Vermögenswerten der Bundesrepublik Deutschland zu. Der Umstand, dass aus diesem Wertpapierdepot endbesteuerte und damit erbschaftssteuerabgeltende Zinsen geflossen sind, sowie der Umstand, dass ein Teil dieses Wertpapierdepots für Belange der österreichischen "Erbschaftssteuerversicherung" betreffend die inländischen…

EAS 2035Deutsche Kapitalertragsteuer löst keine Doppelbesteuerung mit der österreichischen Erbschaftsteuer aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 778/1-IV/4/0209.04.2002

…dass durch den Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerte inländische Sparguthaben im Fall eines Erbüberganges keiner Erbschaftsteuerpflicht mehr unterliegen, während der deutschen Kapitalertragsteuer unterworfene deutsche Sparguthaben im Fall des Erbüberganges inländische Steuerpflicht auslösen. Allerdings kann in der Besteuerung des laufenden Kapitalertrages im Ausland einerseits und des Vermögenswertes im Fall…

EAS 1495Zuzug nach Österreich mit Auslandskapitalanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 515/1-IV/4/9912.07.1999

…die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25%igen Kapitalertragsteuer die Einkommensteuerpflicht (und eine künftige Erbschaftssteuerpflicht) abgegolten. Eine andere Rechtslage gilt, wenn die Papiere weiterhin im Depot einer schweizerischen Bank gehalten werden und keine österreichische "kuponauszahlende Stelle" vorliegt…

EAS 2665Fiktivsteueranrechnung bei thailändischen Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0668-IV/4/200528.10.2005

…nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut auf die durch Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerten Kapitalerträge eingeschränkt. Erfolgt für ausländische Kapitalerträge nach § 37 Abs. 8 EStG eine Veranlagungsendbesteuerung, ist derzeit keine Regelung im innerstaatlichen Recht vorgesehen, wie die Auslandssteueranrechnung vorzunehmen ist. Angesichts des Umstandes, dass die Veranlagungsendbesteuerung als Kapitalertragsteuerersatz anzusehen ist…

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

…240 BAO beantragt wurde, dass sonach nicht der zweite Entlastungsweg gewählt wird (Rz 7828 ESt-RL). Im Übrigen verpflichtet dieser Entlastungsweg sämtliche endbesteuerten Kapitalerträge miteinzubeziehen, also auch die inländischen Kapitalerträge (Rz 7820-ESt-RL). Gemäß BMF-Erlass vom 21.3.2000, AÖFV. Nr. 83/2000…

EAS 382Kapitalerträge einer in Österreich lebenden US-Staatsbürgerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4983/5-IV/4/9411.02.1994

…auf Grund der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht eine nachvollziehbare Berechnung der Höhe jenes Teiles der US-Steuer beizulegen sein, die auf die endbesteuerten US-Zinseneinkünfte entfällt (die bloße Beilegung eine US-Income Tax Return, aus dem sich nur die Gesamthöhe der US-Steuerbelastung ergibt…

EAS 1000Österreichische Privatstiftung mit deutschen Begünstigten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 112/1-IV/4/9720.01.1997

…aus österreichischem unbeweglichem Vermögen von der deutschen Besteuerung freizustellen. Soweit diese Immobilienmieterträge in der weiteren Folge anteilig im Wege von Stiftungszuwendungen an die deutschen Begünstigten fließen, gilt auf österreichischer Seite gleiches wie für die aus den Kapitalerträgen stammenden Zuwendungen : sie sind gemäß Art. 13 Abs…

EAS 1136Deutsche vermögensverwaltende GesnbR mit österreichischen Beteiligten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 21/4-IV/4/9729.09.1997

…Gesellschafter - mit der Verwaltung von deutschem Liegenschaftsvermögen und mit Kapitalvermögen befasst, dann steht hinsichtlich der vier österreichischen Gesellschafter das Besteuerungsrecht an den Kapitalerträgen nach Maßgabe der Artikel 10a und 11 DBA-Deutschland Österreich zu. Denn die deutsche Gesellschaft erzielt infolge ihrer bloß vermögensverwaltenden Funktion keine…

EAS 440Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9404.05.1994

…Probleme aus dem Umstand ergeben könnten, dass mit den endbesteuerten Einkünften zusammenhängende Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind; die Auslandssteueranrechnung erfolgt jedenfalls auf die vom Bruttobetrag der Kapitalerträge zu erhebende KESt. Nehmen Banken eine DBA-konforme Auslandssteueranrechnung auf die KESt vor, wird von Bankenseite vorzukehren sein…

EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…

EAS 516Österreichische Endbesteuerung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 285/1/1-IV/4/9427.10.1994

Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich und legt er Kapitalvermögen bei österreichischen Banken an, dann unterliegen die daraus erzielten Kapitalerträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den 22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer…

EAS 560Keine Vermeidung der deutschen Vermögensteuer durch österreichische Immobilienbesicherung von Kapitalvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2415/1/1-IV/4/9412.01.1995

  Im Rahmen österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche wurde am 6. Oktober 1994 übereingekommen, dass das Vermögensbesteuerungsrecht an hypothekarisch gesicherten Forderungen nach Artikel 14 DBA-Deutschland dem Staat zugewiesen ist, dem das Recht auf Besteuerung der aus den Forderungen erzielten Einkünfte zugeteilt ist. Durch die mit dem…

EAS 554Endbesteuerung von Kapitalerträgen österreichischer KGs mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 595/1/1-IV/4/9419.12.1994

  Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…

EAS 2437Österreichische Immobilienfonds mit deutschen Immobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/5-IV/4/0408.03.2004

…7 des Ergebnisprotokolls über österr.-deutsche Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 fällt Kapitalertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nicht unter Artikel 10 bzw. 11 des Abkommens, sondern wird noch von Artikel 6 erfasst. Insoweit sind daher auch Kapitalerträge…

EAS 2411KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 253/1-IV/4/0403.02.2004

…EStG der beschränkten Steuerpflicht. Diese Steuerpflicht erfasst aber lediglich die Erträge aus den inländischen Dividendenwerten, wobei die Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf 15% einzuschränken ist. Allerdings kann die Frage, ob die Personengesellschaft tatsächlich bloß vermögensverwaltend tätig ist, nicht im ministeriellen EAS…

EAS 492Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 826/2/1-IV/4/9419.09.1994

…auch in Deutschland der Besteuerung, wobei die in Österreich einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die entsprechende deutsche Einkommensteuer, die auf diese Einkünfte entfällt, gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland anzurechnen ist. Ein Steuererstattungsanspruch besteht in Bezug auf die österreichische Kapitalertragsteuer auf Grund von Art. 11 Abs…

EAS 399Endbesteuerung bei Personengesellschaften mit ausländischen Teilhabern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 36/19/1-IV/4/9424.02.1994

Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und…

EAS 503Endbesteuerung für Kapitalerträge österreichischer Personengesellschaften mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 242/3/1-IV/4/9422.09.1994

  Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…