… es hat allein der bisherige Arbeitgeber über eine Beendigung des mit seinem Arbeitnehmer bestehenden Dienstverhältnisses zu entscheiden, wenn nach Ablauf der Zweijahresentsendung kein Arbeitgeberwechsel vorgenommen wird; während der Zweijahresentsendung kann aus in der Person oder in dem Verhalten des Mitarbeiters liegenden Gründen das Beschäftigungsverhältnis nur…
…Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung sollte in DBA-verträglicher Weise der bereits bisher geltende Grundsatz verdeutlicht werden, dass Einkünfte nur demjenigen steuerlich zugerechnet werden können, der diese Einkünfte generiert hat und der daher die Dispositionsgewalt für deren Erzielung innehat. Solange nationales Recht auf…
…ansässig sind. Diese begünstigende Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses ist ausschließlich richtlinienbedingt und daher nur im Verhältnis zum EU-Raum anwendbar; denn nur insoweit kann vom Bestand der Gegenseitigkeit ausgegangen werden. Bei fehlender Gegenseitigkeit besteht aber nach wie vor kein Anlass Auslandsgesellschaften in Österreich steuerlich zu begünstigen…
…E-Maschine, eines Inverters (Leistungselektronik) und eines Getriebes sowie Steuerungssoftware umfasst, ist bei der steuerlichen Beurteilung des dafür zu entrichtenden Entgelts zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um ein Entgelt für die Einräumung von Nutzungsrechten oder für die Veräußerung des Lizenzrechts handelt. Nach der…
…Ebene weiterhin nach der bisherigen Verwaltungspraxis der österreichischen Besteuerung zu unterziehen sein. Im Hinblick auf die zu Tage getretenen internationalen Auffassungsunterschiede müssen aber abweichende Auslegungsergebnisse in internationalen Verständigungsverfahren vorbehalten werden. Die vorliegende EAS befasst sich im Übrigen nur mit der steuerlichen Vorgangsweise bei inbound-Pensionsabfindungen…
…Steuerpflicht in Österreich weiterhin erhalten, wenn die inländische Wohnung nicht aufgegeben und für Urlaubsaufenthalte weiterhin benutzt wird. Werden von der österreichischen Gesellschaft die bisherigen Gehaltsbezüge in Höhe der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung weiter gezahlt, so deutet dies darauf hin, dass das steuerliche Dienstverhältnis zur inländischen…
…die die österreichischen Gesellschafter für Gesellschafterdarlehen erhalten; und zwar vor allem dann, wenn dies auch auf tschechischer Seite korrespondierend so gehandhabt wird und sonach kein negativer Qualifikationskonflikt entsteht. Allerdings wird zu beachten sein, dass die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften und die hiebei laufend auftretenden "Qualifikationskonflikte…
…Gesellschafter für Gesellschafterdarlehen erhalten; und zwar vor allem dann, wenn dies auch auf tschechischer Seite korrespondierend so gehandhabt wird und sonach kein negativer Qualifikationskonflikt entsteht. Allerdings wird - wie bereits in EAS 1042 zum Ausdruck gebracht wurde - zu beachten sein, dass die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften…
…übertragen wird. Sollte es sich tatsächlich um eine Aufspaltung handeln, bei der die spaltende Körperschaft im Register gelöscht wird und zwei neue Körperschaften die Rechtsnachfolge hinsichtlich der übernommenen Vermögensteile antreten, müsste jeder Nachfolger begünstigtes Vermögen erhalten. Erhält auch nur einer kein begünstigtes Vermögen, kann Art…
…2008 revidierten Abkommens in Österreich als Ansässigkeitsstaat erhalten; eine Sonderklausel für Immobiliengesellschaften ist in keinem der beiden Abkommen enthalten. Werden daher in der Zukunft die Anteile an der tschechischen "Beteiligungs-A.S." veräußert, erfolgt in Österreich eine steuerliche Erfassung der im Rahmen der Abspaltung übertragenen…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
Durch Einzelbescheide nach § 48 BAO, die vor dem Wirksamkeitsbeginn der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, erlassen worden sind, sollte für Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen unilateral eine Rechtslage herbeigeführt werden, die sich möglichst eng an die Rechtslage annähert, die bei Bestand eines DBA vorliegt. Daher wurde…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
…Banken-AG, so wird damit im Ergebnis eine österreichische Konzern-Bank in einen österreichischen Filialbetrieb der ausländischen Banken-AG umgewandelt. Durch Untergang der zu Marktpreisen in den Büchern der ausländischen Banken-AG angesetzten Beteiligung kann in deren steuerlichen Rechenwerk ein Buchverlust eintreten; dann nämlich, wenn…
Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis…
…Rente, die ein Franzose für den Erwerb einer Villa in Italien zu zahlen hat, auch nach Überschreiten des kapitalisierten Rentenwertes nicht als Sonderausgabe bei der steuerlichen Erfassung inländischer Mieteinkünften des Franzosen abgezogen werden können; denn die Berücksichtigung dieses Aufwandes muss jenem Staat überlassen werden, der…
…Schulabschluss seines Sohnes in den USA noch vor dem Jahr 2010 wieder nach Österreich zurück, dann kann nach den im Verhältnis zur Schweiz in EAS 1845 dargelegten Grundsätzen im Wegzugsjahr eine vorläufige Veranlagung unter Nichteinbeziehung des Veräußerungsgewinnes erfolgen. 08. November 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Verlegt ein Ehepaar, das gleichteilig als Gesellschafter einer britischen Personenhandelsgesellschaft ("general partnership") in Großbritannien ein Handelsgewerbe betreibt, ab März 2002 für 1 Jahr seinen Wohnsitz nach Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die…
…1999 durch Berücksichtigung für Belange des negativen Progressionsvorbehaltes zu einem Steuersatz von 0% und damit zur Steuerfreistellung der in Österreich sonst steuerpflichtigen Einkünfte geführt, dann ist damit den deutschen Verlusten die gleiche steuerliche Wirkung wie im Fall eines Verlustausgleiches zuteil geworden. Wurden diese deutschen Verluste…