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10 Treffer1515 msnur geltende Fassungen
EAS 1350Konzerninterne Veräußerung einer inländischen Agenturniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/34-IV/4/9812.10.1998

…aus österreichischer Sicht auf die Betriebstättenregel des Art. III des DBA-USA (alt). Aber selbst wenn von Seiten des US-Unternehmens die Anwendbarkeit von Artikel III auf den bei Veräußerung der gesamten Betriebstätte erzielten Gewinn bestritten werden sollte, kann aus dem Fehlen einer dem Art…

EAS 527Spedition als Vertreterbetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/33/1-IV/4/9414.11.1994

…in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet wird. Dies selbst dann, wenn seitens der deutschen Gesellschaft jegliche Verfügungsmacht über die örtlichen Einrichtungen in Österreich bestritten wird, weil diese Einrichtungen der betrieblichen Sphäre der österreichischen Spedition zuzurechnen sind und weil in der Tätigkeit…

EAS 891Karenzgeld aus Dänemark
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/7-IV/4/9612.06.1996

…ihrem dänischen Arbeitgeber durch mehrere Monate Karenzgeld in Höhe von jeweils rund S 45.000,00 (Karenzgeld, das nach dänischem Recht nicht steuerpflichtig ist), dann kann das Besteuerungsrecht Österreichs daran nicht mit dem Argument bestritten werden, dass es sich hierbei um öffentliche Einkünfte Dänemarks handelt…

EAS 1522Entgelte für die Überlassung von Persönlichkeitsrechten eines Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/9913.09.1999

…besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei um unter Artikel 12 (Lizenzgebühren) fallende Zahlungen handelt als auch dann, wenn der Lizenzgebührencharakter bestritten und eine Zuordnung unter Artikel 4 (Unternehmensgewinne) gemacht würde (bezüglich der nach inländischem Recht gegebenen Abzugssteuerpflicht wegen Zuordnung unter § 98 Z. 6 und…

EAS 1949Keine DBA-Schachtelbefreiung für Ausschüttungen auf Substanzgenussrechte an deutschen Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/17-IV/4/0105.11.2001

…vornehmen, Artikel 10 DBA-Deutschland anzuwenden ist, weil diese Ausschüttungen nach deutschem Recht einer Dividendenausschüttung gleichgestellt werden; auch wird die auf Österreich ausstrahlende Bindungswirkung dieser im deutschen innerstaatlichen Recht vorgenommenen Zuordnung nicht bestritten. Nur lässt sich daraus nicht ableiten, dass der in Artikel 23 Abs…

EAS 3087Vermögensverwaltende kroatische Hybrid-Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2419-IV/4/200921.09.2009

…nur deshalb auf die gegenständlichen Zinsen steuerlich zuzugreifen, weil diese formal im Rechnungswerk der Gesellschaft als deren Ertrag verbucht worden sind. Wenn solcherart wegen fehlender beneficial ownership der kroatischen Gesellschaft das Besteuerungsrecht Kroatiens bestritten werden sollte, kann dem Artikel 23 nicht gleichzeitig die Wirkung beigemessen…

EAS 2949Engagement eines polnischen Chores mit öffentlicher Subventionierung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0888-IV/4/200828.03.2008

…das ist der Heimatstaat der Künstlergruppe, erfolgen muss. Für den polnischen Chorverein tritt daher Steuerfreiheit in Österreich nicht nur dann ein, wenn die Aufenthaltskosten überwiegend aus polnischen Subventionen bestritten werden, sondern auch dann, wenn sie aus polnischen und österreichischen öffentlichen Mitteln gemeinsam oder nur aus…

EAS 1498Auslandsentsendung durch einen "öffentlichen Verein"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1802/1-IV/4/9919.07.1999

…gewähren". Ein nach dem Vereinsgesetz konstituierter Verein kann allerdings nach Auffassung des BM für Finanzen auch dann nicht als "juristische Person des öffentlichen Rechts" angesehen werden, wenn sein Budget zur Gänze von solchen Körperschaften öffentlichen Rechts bestritten wird. Eine andere Beurteilung wäre nur dann erforderlich…

EAS 1677Marketing-Stützpunkt in Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 75/1-IV/4/0012.06.2000

…jedenfalls nicht in Abrede gestellt werden können, dass die Geschäftseinrichtung den Verkaufsaktivitäten dient. Wenn in einem solchen Fall auf tschechischer Seite der Bestand einer Betriebstätte angenommen wird, auf österreichischer Seite dies hingegen bestritten wird, dann wird es überzeugender Beweismittel bedürfen, aus denen eindeutig erkennbar wird…

EAS 3167Qualifikationskonflikte auf Grund des Artikels 3 Abs. 2 DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1607-IV/4/201021.06.2010

…AOA und daher nicht in Übereinstimmung mit Artikel 7 (hier: fehlender funktionaler Zusammenhang mit den unternehmerischen Funktionen der KG) der deutschen KG zurechnen darf und sollte aus diesem Grund die Steuerberechtigung Deutschlands infolge einer unterschiedlichen Auslegung des AOA und damit von Artikel 7 bestritten werden…