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EAS 1258Geschäftsführung der inländischen Niederlassung eines französischen Unternehmens durch einen Mitarbeiter der deutschen Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/4-IV/4/9804.05.1998

…österreichischen Zweigniederlassung, dann bleibt die französische Kapitalgesellschaft sein Arbeitgeber. Die von der französischen Kapitalgesellschaft im Wege ihrer deutschen Zweigniederlassung ausgezahlten Bezüge unterliegen insoweit der österreichischen Besteuerung, als sie auf berufliche Aufenthalte des Dienstnehmers auf österreichischem Staatsgebiet entfallen. Die "183-Tage-Klausel" des Art. 9 Abs…

EAS 1763Internet-Heimarbeitsleistungen für ein US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 332/1-IV/4/0005.12.2000

…nicht auszuschließen, dass die berufliche Nutzung der Dienstnehmerwohnung für Zwecke des Arbeitgebers für diesen eine Inlandsbetriebstätte begründet: siehe in diesem Zusammenhang EAS 180 und EAS 1119 im Fall der inländischen Marktbetreuung durch Außendienstmitarbeiter, EAS 1521 im Fall eines Servicetechnikers nach Liquidierung des inländischen Vertriebsbüros, EAS…

EAS 305Dienstnehmerauslandsentsendung ohne Ansässigkeitsverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/9/1-IV/4/9316.09.1993

…dem Ausmaß der spanischen Besteuerung als die berufliche Tätigkeit auf spanischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Bezugsteile, die auf berufliche Zwischenaufenthalte in Österreich oder Drittstaaten entfallen unterliegen hingegen weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Der Umstand, dass die DBA-steuerfreien Bezugsteile für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich anzusetzen sind…

EAS 1252Auslandsentsendungen einer in Deutschland verheirateten Französin durch den inländischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 248/2-IV/4/9827.04.1998

…BGBl. Nr. 426/1994 berechtigt, jene Bezugsteile vom österreichischen Lohnsteuerabzug freizustellen, die auf berufliche Tätigkeiten außerhalb Österreichs entfallen. Das Verlangen der Dienstnehmerin auf vollständige Steuerbefreiung in Österreich wegen Unterschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA-Ö/D ist rechtlich nicht gedeckt…

EAS 304Dienstnehmerauslandsentsendung mit Ansässigkeitsverlagerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/9/1-IV/4/9316.09.1993

…insoweit unterbleiben, als die dienstliche Tätigkeit nicht auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird (aliquote Bezugsteile, die auf berufliche Zwischenaufenthalte in Österreich entfallen bleiben aber für den österreichischen Arbeitgeber in Österreich lohnsteuerabzugspflichtig). Die Voraussetzungen für einen Jahresausgleich können im Jahr 1993 gegeben sein. Denn der Umstand, dass…

EAS 1007Liechtensteinisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/11-IV/4/9627.01.1997

…ausschließlich zu dem liechtensteinischen Unternehmen eingegangen sind, auf der Grundlage von § 21 BAO eine Nichtanerkennung dieser vertraglichen Beziehungen für steuerliche Zwecke nur dann möglich ist, wenn unter Berücksichtigung aller im gegebenen Zusammenhang maßgebenden Umstände die wahre Arbeitgeberfunktion nicht vom Gesteller, sondern vom Gestellungsnehmer wahrgenommen wird…

EAS 744Kündigung eines Arbeitnehmerauslandsvertrages wegen Differenzen mit dem russischen Joint-Venture Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3617/1/1-IV/4/9531.10.1995

…ist sonach festzustellen, ob der Rechtsgrund für diese Zahlungen tatsächlich die in Russland ausgeübte berufliche Tätigkeit war. Bei dieser Beurteilung wird auch auf die steuerliche Behandlung dieses Lohnaufwandes für Zwecke der Körperschaftsbesteuerung des österreichischen Arbeitgebers Bedacht zu nehmen sein. Denn wenn der Aufwand im Rechnungswerk…

EAS 476Arbeitskräfteüberlassung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/11-IV/4/9419.07.1994

Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BAO von der zivilrechtlichen Gestaltung geschäftlicher oder beruflicher Beziehungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgewichen werden, so ist stets ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 04.03.1983, 81/17/0102, ÖStZB 1983, 339). Dies gilt…

EAS 567Dienstnehmerentsendung zu britischer Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1054/3/1-IV/4/9507.02.1995

…Dienstnehmer einer österreichischen GesmbH zu einem britischen Schwesterunternehmen entsandt, wobei er ca. 60% seiner Arbeitszeit physisch auf britischem Staatsgebiet verbringt und sich beruflich 40% in Drittstaaten aufhält, und bleibt die Ansässigkeit in Österreich erhalten (vor allem, weil die Ehefrau weiterhin in der österreichischen Wohnung lebt…

EAS 1055Kurzfristige Inlandstätigkeit eines Dienstnehmers der deutschen Niederlassung eines US-Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 162/1-IV/4/9721.04.1997

…Lohnsteuerbetriebstätte" des ausländischen Arbeitgebers nur im Wege der Steuerveranlagung wahrgenommen werden. Zu diesem Zweck müsste Kontakt mit jenem österreichischen Finanzamt aufgenommen werden, in dessen Bereich die inländische berufliche Tätigkeit vorwiegend ausgeübt worden ist. Ein inländisches Veranlagungsverfahren würde allerdings nur bei Überschreiten der für beschränkt Steuerpflichtige…

EAS 2609EU-Beamter und EU-Ansässigkeitsfiktion bei Wohnsitzwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0337-IV/4/200506.05.2005

…und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es zu vermeiden, dass die (neben den EU-Bezügen anfallenden) Einkünfte eines EU-Beamten weder in Belgien noch in seinem Herkunftsland unbesteuert bleiben. Selbst wenn der EU-Beamte nach seinem Dienstantritt…