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EAS 1388Arbeitgeberbeiträge an die britische Konzern-Pensionskasse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/2-IV/4/9822.12.1998

…Arbeitnehmern der österreichischen Tochtergesellschaft übernimmt. Derartige Zahlungen unterliegen nicht den Einschränkungen des § 14 EStG 1988 (vorausgesetzt, dass auf Grund der Abmachungen mit der ausländischen Muttergesellschaft nicht Rückstellungsbildungen im Sinn von § 14 Abs. 8 EStG 1988 bei der österreichischen Tochtergesellschaft zu erfolgen haben; siehe hiezu auch…

EAS 1091Freier Dienstvertrag des Geschäftsführers einer niederländischen Gesellschaft mit der österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 41/4-IV/4/9719.06.1997

…dann wäre die Gestaltung in sich widersprüchlich, wenn hiebei der "Bezug des Niederländers bei seinem holländischen Dienstgeber im Verhältnis zu seiner Anwesenheit gekürzt ausbezahlt wird". Denn im Fall eines Assistenzvertrages (zwischen den zwei Gesellschaften) bleibt die niederländische Gesellschaft begrifflich der einzige Arbeitgeber des Niederländers und…

EAS 2243Stock-Option-Ausübung nach Entsendung nach Kasachstan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/2-IV/4/0315.03.2003

Wurde ein Dienstnehmer mit Lebensmittelpunkt in Österreich von seinem österreichischen Dienstgeber ab 1. Jänner 2001 für die Dauer von drei Jahren nach Kasachstan entsandt und übt er dort im Jahr 2002 ein Aktien-Optionsrecht aus, das ihm 1997 eingeräumt worden ist, dann unterliegen die hierbei…

EAS 1472Geschäftsführerentsendung zur österreichischen Tochter-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 676/1-IV/4/9921.06.1999

…GmbH vorliegt, entbindet aber nicht von der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zur Familienbeihilfe. Denn dieser ist auch von ausländischen Dienstgebern zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen (§ 41 Abs. 1 FLAG). Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fällt gemäß dem Handelskammergesetz indessen nur für Dienstgeber an, die Mitglieder…

EAS 1739Dienstgeberbeitragsentrichtung für einen im Inland tätigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0017.10.2000

…nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. 17. Oktober 2000 Für…

EAS 578Drittstaatsentsendungen eines österreichischen Grenzgängers durch den schweizerischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2411/1/1-IV/4/9509.02.1995

Ein in Österreich ansässiger Servicetechniker, der als Grenzgänger bei einem schweizerischen Unternehmen beschäftigt ist, unterliegt mit den vom schweizerischen Arbeitgeber bezogenen Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung. Dies gilt gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens auch für…

EAS 1252Auslandsentsendungen einer in Deutschland verheirateten Französin durch den inländischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 248/2-IV/4/9827.04.1998

…wenn ein deutscher Arbeitgeber einen deutschen Dienstnehmer nach Österreich entsendet; der Arbeitgeber ist im vorliegenden Fall aber eine österreichische Kapitalgesellschaft. Für Zwecke der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist die Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen sowie die Tatsache der Auslandsentsendung unerheblich. Denn gemäß …

EAS 628Dienstvertrag mit schweizerischem Arbeitgeber und Hauptarbeitsgebiet in den Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/79/1-IV/4/9524.04.1995

  Tritt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur jene Bezugsteile zugunsten…

EAS 1056Auslandsentsendungen eines deutschen Grenzpendlers durch den österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/9721.04.1997

Wird ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft von dieser zur Marktbetreuung in die Schweiz und in die osteuropäischen Staaten entsandt, dann unterliegen jene Bezugsteile, die auf diese Drittauslandstätigkeiten entfallen, der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…

EAS 232Auslandsentsendungen durch deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2671/2/1-IV/4/9304.02.1993

  Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klauseln" (siehe Art. 15 Abs. 2 DBA…

EAS 235Kurzfristige Auslandsentsendungen durch deutsche Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2671/2/2-IV/4/9327.02.1993

  Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs…

EAS 1348Dienstgeberbeitragspflicht bei inländischen Seminarveranstaltungen durch ausländische Rechtsträger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/49-IV/4/9812.10.1998

…Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in einem den maßgebenden Schwellenwert von S 47.000,- übersteigenden Ausmaß erzielt werden. Es ist richtig, dass gemäß § 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) ausländische Arbeitgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, auch dann grundsätzlich beitragspflichtig werden, wenn…

EAS 1442Österreicher als Dienstnehmer einer schweizerischen Firma mit Dauereinsatz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 448/1-IV/4/9921.04.1999

Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…

EAS 102Dienstnehmerauslandsentsendung durch Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/5/1-IV/4/9216.03.1992

Wird von einem deutschen Staatsbürger mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ein Dienstvertrag mit der österreichischen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft abgeschlossen, und erfordert die Dienstausübung auch zeitweilige Aufenthalte in Deutschland, so unterliegen jene Bezugsteile, die auf die in Deutschland ausgeübten Tätigkeiten entfallen in Österreich nicht der Besteuerung…

EAS 1408Arbeitnehmer eines ausländischen Jagdpächters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/9904.02.1999

Ausländische Arbeitgeber sind zum inländischen Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn sie im Inland eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 unterhalten. Betriebstätte ist hiebei gemäß § 81 Abs. 2 EStG 1988 jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit…

EAS 1923Liechtensteinisches Personalgestellungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/1-IV/4/0104.09.2001

Werden von einem liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte, denen in Österreich ein Zweitwohnsitz zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem…

EAS 1705Lohnsteuerbetriebstätte in der Wohnung des Dienstnehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/25-IV/4/9913.09.2000

…Österreich bedient, hat dies einerseits den Eintritt der beschränkten Einkommen(Körperschaft)steuerpflicht des ausländischen Unternehmens in Österreich zur Folge und löst dies andererseits Lohnsteuerabzugspflicht und Kommunalsteuerpflicht aus. Die Dienstgeberbeitragspflicht für den im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer ist unabhängig vom Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben. Der in §…

EAS 2754Softwareberatung durch ein indisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0443-IV/4/200624.08.2006

…Verfügungsgewalt ausübt; wenn dem Unternehmen aber nicht die Verfügungsmacht über das gesamte Gebäude zukommt, wird derzeit in dem Gebäude selbst keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens gesehen (EAS 2535 betr. Holzschlägerungsarbeiten in einem Forstrevier). Etwas anderes gilt für die Wohnung der drei indischen Mitarbeiter, in der…

EAS 1695Inländischer Arbeitnehmer einer schweizerischen Bank mit Kundenbetreuung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 731/1-IV/4/0025.07.2000

Schließt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einen Dienstvertrag mit einer schweizerischen Bank ab, auf Grund dessen er als Außendienstmitarbeiter Kunden in Österreich und in Süddeutschland zu betreuen hat, dann unterliegen die schweizerischen Bezüge insoweit der österreichischen Besteuerung als die Tätigkeit nicht in der Schweiz oder…