RIS AI
9 Treffer1197 msnur geltende Fassungen
EAS 2558Aktivitätsbeurteilung einer schweizerischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0138-IV/4/200511.02.2005

…im Fall von Rechtsmissbrauch müssen nach der Anordnung von § 22 BAO die Abgaben so erhoben werden, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. 11. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2954Liefergewinnbesteuerung im Verhältnis zu Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0893-IV/4/200828.03.2008

…oder in erheblichem Umfang in den Beschaffungsvorgang eingebunden ist, steht der Betriebsstätte der Zukaufsgewinn in angemessenem Umfang zu. Sollte von der örtlichen italienischen Steuerbehörde eine davon abweichende Auffassung vertreten werden, müsste ehestmöglich um Begründung hierfür ersucht werden, um solcherart die Führung eines allenfalls nötigen Verständigungsverfahrens…

EAS 131Konzerninterne Finanzierungen; angemessener Zinssatz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/2-IV/4/9220.05.1992

…Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Im Allgemeinen wird hierbei von Zinssätzen auszugehen sein, zu denen Banken unter vergleichbaren Verhältnissen Fremden Kredite gewähren (Sollzins). Hierbei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Insbesondere sind zugrunde zu legen Kredithöhe…

EAS 1652Dienstnehmergestellung zur russischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 376/1-IV/4/0008.05.2000

…das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen gemäß Artikel 11 des im Verhältnis zu Russland anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens Russland zu. Allerdings wird darauf zu achten sein, dass die russische Schwestergesellschaft in fremdverhaltenskonformer Weise dazu veranlasst wird, für diese Arbeitskräftegestellung eine angemessene Arbeitsgestellungsvergütung an die österreichischen GMBH zu leisten. …

EAS 90Gastreferenten aus Deutschland, USA, Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 449/1/1-IV/4/9210.02.1992

…beigebracht werden, für deren Ausstellung im Verhältnis zu Deutschland und zu den Niederlanden gesonderte Vordrucke (ZS-BRD1 und ZS-NL1) aufgelegt sind. Es ist nicht zu beanstanden, wenn solche Ansässigkeitsbescheinigungen erst nach der Honorarauszahlung vorgelegt werden, sofern dies innerhalb angemessener Zeit erfolgt. 10. Februar 1992…

EAS 977Finanzierungskosten für US-Immobilienvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/99-IV/4/9602.12.1996

…auch im Fall einer hypothekarisch nicht besicherten Darlehensgewährung gelten. Bei Darlehensgewährung zwischen einander nicht nahestehenden Personen ist ein angemessener Zinsenaufwand zu berücksichtigen. Dies muss daher auch im Verhältnis zum nahestehenden österreichischen Gesellschafter der US-Gesellschaft gelten. An der Angemessenheit der Zinsenzahlungen können keine Bedenken bestehen…

EAS 3397Lizenzbereitstellung nach China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0014-IV/8/201818.01.2018

…den Lizenznehmer zu warten und so deren Anwendbarkeit uneingeschränkt zu gewährleisten, könnte dieser Vertrag als gemischter Vertrag gewertet werden, der zu einer Aufgliederung des Gesamtentgelts entsprechend dem Vertragsinhalt oder auf Grund eines anderen angemessenen Schlüssels nach den verschiedenen Leistungen, die der Vertrag vorsieht, führen könnte…

EAS 3408Digitale Produkte und Dienstleistungen im KFZ-Handel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0243-IV/8/201803.09.2018

…folglich mit einer fremdvergleichskonformen Vertriebsmarge zu vergüten. Der durch den Kunden über das Webportal geschlossene Vertrag mit der D-AG zieht folglich keine weiteren ertragsteuerlichen Folgen für den österreichischen Händler nach sich. Allerdings ist im Verhältnis zu Deutschland der Umstand zu berücksichtigen, dass gemäß Abs…

EAS 2128Umstellung des Warenvertriebes bei der österreichischen Konzerngesellschaft auf Vertreterbasis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/3-IV/4/0324.03.2003

…Vertreterprovision, sondern auch die ausländische Muttergesellschaft mit den - nach Abzug der Vertreterprovision - verbleibenden Gewinnen aus dem Österreich-Geschäft der inländischen Besteuerung unterliegt (EAS 2125). Im Verhältnis zu Deutschland ergibt sich aber hinsichtlich einer solchen Vertriebsumstellung aus dem Schlussprotokoll zu Artikel 5 DBA-Deutschland-2000, dass…