Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1652
Dienstnehmergestellung zur russischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftG 376/1-IV/4/00vom 08.05.2000
Wortlaut laut Findok
Nimmt die inländische Vertriebs-GMBH eines internationalen Konzerns einen in Russland ansässigen russischen Staatsbürger als Dienstnehmer auf und stellt sie ihn in der Folge einer Schwestergesellschaft in Russland als Verkaufsdirektor für die Länder der ehemaligen Sowjetunion zur Verfügung, dann steht das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen gemäß Artikel 11 des im Verhältnis zu Russland anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens Russland zu.
Allerdings wird darauf zu achten sein, dass die russische Schwestergesellschaft in fremdverhaltenskonformer Weise dazu veranlasst wird, für diese Arbeitskräftegestellung eine angemessene Arbeitsgestellungsvergütung an die österreichischen GMBH zu leisten.
08. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA RUS (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Russische Föderation (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 376/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2635
- Gültig
- 08.05.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF