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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1652

Dienstnehmergestellung zur russischen Schwestergesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftG 376/1-IV/4/00vom 08.05.2000

Wortlaut laut Findok

Nimmt die inländische Vertriebs-GMBH eines internationalen Konzerns einen in Russland ansässigen russischen Staatsbürger als Dienstnehmer auf und stellt sie ihn in der Folge einer Schwestergesellschaft in Russland als Verkaufsdirektor für die Länder der ehemaligen Sowjetunion zur Verfügung, dann steht das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen gemäß Artikel 11 des im Verhältnis zu Russland anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens Russland zu. Allerdings wird darauf zu achten sein, dass die russische Schwestergesellschaft in fremdverhaltenskonformer Weise dazu veranlasst wird, für diese Arbeitskräftegestellung eine angemessene Arbeitsgestellungsvergütung an die österreichischen GMBH zu leisten. 08. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

FremdvergleichFremdverhaltensgrundsatz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 376/1-IV/4/00
Stammnummer
2635
Gültig
08.05.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF