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EAS 2612Grenzgängereigenschaft eines Italieners
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/4/200527.05.2005

…Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung. Unter EAS 839 wurden im Verhältnis zur Schweiz aus österreichischer Sicht noch alle…

EAS 936Grenzgängereigenschaft im Verhältnis zu Liechtenstein und zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 108/1-IV/4/9603.09.1996

Das DBA-Schweiz und das DBA-Liechtenstein enthalten hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten weder im Geltungsbereich des DBA-Schweiz…

EAS 839Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Schweiz bei 70 km grenzfernem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/5-IV/4/9612.03.1996

…für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer Sicht werden alle Arbeitsorte noch als in…

EAS 2843Gewinnausschüttungen einer LLC in Sri Lanka
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0211-IV/4/200704.05.2007

…bei einer Gesamtbetrachtung der einschlägigen ausländischen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarung über die Organisation und die Struktur des Gebildes ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Kapitalgesellschaft gleicht. Für diesen Vergleich sind alle Elemente heranzuziehen, die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft…

EAS 2869Gewinnausschüttungen einer LLP in Kasachstan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0745-IV/4/200702.07.2007

…bei einer Gesamtbetrachtung der einschlägigen ausländischen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarung über die Organisation und die Struktur des Gebildes ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Kapitalgesellschaft gleicht. Für diesen Vergleich sind alle Elemente heranzuziehen, die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft…

EAS 3014Entsendung eines österreichischen Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei der ukrainischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2853-IV/4/200827.10.2008

…der Anwendung dieser Sonderregelung ist die kumulative Erfüllung aller in lit. a, b und c dieses Absatzes vorgesehenen Merkmale. Lit. b sieht in Bezug auf die Vergütungen des in einem Vertragsstaat ansässigen Arbeitnehmers vor, dass diese von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden…

EAS 1743Russischer Dienstnehmer in einem betrieblichen Hilfsstützpunkt in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 179/1-IV/4/0017.10.2000

…Gesetzes alle Dienstgeber zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, wobei auch ein ins Ausland entsendeter Dienstnehmer als in Österreich beschäftigt gilt. Für die Tätigkeit der russischen Ortskräfte des Hilfsstützpunktes in Rußland besteht allerdings keine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages, da das erwähnte Merkmal der…

EAS 1881Schweizerische Briefkasten-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 712/1-IV/4/0117.07.2001

…aber die anderen beiden Merkmale besonders stark ausgeprägt (25%-Grenze; siehe Quantschnigg, Körperschaftsteuer, Tz 114 zu § 10), dann liegen dennoch die Voraussetzungen für den Verlust der Steuerbefreiung vor. Im Übrigen wird weiters zu prüfen sein, ob die 55-prozentige Beteiligung eines in Israel lebenden Angehörigen…

EAS 3426Anwendbarkeit des DBA(Erb)-Frankreich nach Wegfall der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.360.37915.12.2020

…österreichischen Grundstückes durch eine österreichische Geschenkgeberin fällt folglich in den Anwendungsbereich dieses Abkommens. Hinsichtlich der Frage, ob das DBA(Erb)-Frankreich grundsätzlich auch die Grunderwerbsteuer erfasst, ist festzuhalten, dass gemäß der Anpassungsklausel des Art. 2 Abs. 2 das Abkommen auch für "alle Steuern gleicher oder…

EAS 3408Digitale Produkte und Dienstleistungen im KFZ-Handel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0243-IV/8/201803.09.2018

…OECD-MA zu beachten. Wenn beispielsweise eine Person hinsichtlich ihrer geschäftlichen Tätigkeiten für ein Unternehmen detaillierten Weisungen und umfassender Kontrolle seitens dieses Unternehmens unterliegt, kann diese Person nicht mehr als von diesem Unternehmen "unabhängig" angesehen werden. Ein weiteres wichtiges Merkmal ist, ob das Unternehmensrisiko von…

EAS 3308Auswirkung der “Abfärbetheorie” auf deutsche Personengesellschaften österreichischer Investoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0681-IV/4/201221.12.2012

…Räumlichkeiten einer deutschen KG, in denen eine bloß vermögensverwaltende Aktivität vorgenommen wird, nicht als deutsche Betriebstätte des österreichischen Gesellschafters gewertet werden. Denn in beiden Szenarien (Gewerblichkeit kraft Rechtsform bei Kapitalgesellschaften einerseits und Gewerblichkeit kraft Einheitsbetrachtung bei Personengesellschaften andererseits) fehlt es an dem wesentlichen Merkmal einer…

EAS 2297Gesellschafterdienstverträge mit einer deutschen KG unter Arbeitsleistung für eine verbundene österreichische KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/74-IV/4/0310.06.2003

Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…