…Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der österreichischen Tochter-GmbH, der "G", beteiligt und schließt die deutsche "A" mit einer in Deutschland ansässigen Personalleasinggesellschaft einen Gestellungsvertrag ab, wobei das angemietete Personal fallweise von der "A" auch der "G" überlassen wird…
…g (bb) DBA-Indien unabhängig von der Dauer der Mitarbeit eine Betriebstätte in Indien (nur beim Lieferanten der Maschinen würde nach einem österreichisch-indischen Notenwechsel hinsichtlich der Hilfeleistung bei der Maschinenaufstellung erst nach Ablauf einer Frist von 1 Monat eine Betriebstätte angenommen). Nach Artikel III…
…Ansässigkeitsstaat zu. Wenn Artikel 5 Abs. 2 lit. a des DBA-Deutschland-2000 davon spricht, dass "ein Ort der Leitung" eine Betriebstätte begründet, dann ist damit der Ort der Leitung des Gesamtunternehmens und nicht der jeweilige Ort der Leitung der einzelnen Auftragsabwicklungen zu verstehen. In…
Werden Finanzmittel eines in Japan ansässigen öffentlichen Pensionsfonds u.a. auch in österreichischen Aktien veranlagt, so ist der nach Japan fließende Dividendenertrag gemäß Art. IX DBA-Japan/Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten. Allerdings beträgt diese Entlastung nur 2%. Erfolgt die Veranlagung in Österreich nicht…
…die Montagetätigkeit 2 Jahre überschreitet (Art. 5 Abs. 1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD-Kommentars zur Artikel 5 des OECD-Musterabkommens (Zitierung gem. Stand September 1992) von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem das Unternehmen mit den…
…Eisenstadt. Für die Antragstellung ist das Formular ZS-RD1 und im gegebenen Zusammenhang dessen Beiblatt C vorgesehen. Die Formblätter können von der Homepage des BM für Finanzen (www.bmf.gv.at) heruntergeladen werden. Die Anschrift des Finanzamtes Eisenstadt lautet: A-7001, Eisenstadt, Neusiedlerstraße 48, Telefon…
…ihnen geeignet erscheinende Gestaltungsform zu wählen. Es kann zu diesem Zweck a) ein Dienstvertrag zwischen dem entsandten Mitarbeiter und der ungarischen Tochtergesellschaft geschlossen werden oder b) es kann zwischen der österreichischen Muttergesellschaft und der ungarischen Tochtergesellschaft ein Assistenzvertrag abgeschlossen werden, in dem sich die Muttergesellschaft…
…aus dem Dienstverhältnis seinen Wohnsitz nach Österreich, so ist diese Abfindung - selbst wenn sie erst nach Wohnsitzverlegung zufließen sollte - in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Auffassung stützt sich u.a. auf die deutsche höchstgerichtliche Rechtsprechung nach der Abfindungen, die Arbeitnehmern anlässlich des vorzeitigen Ausscheidens…
…österreichischen Nichte übersiedelt, dann erscheint angesichts des Umstandes der Beibehaltung ihrer US-Wohnung ernstlich zweifelhaft, dass in diesem Fall eine Verlegung des Lebensmittelpunktes im Sinn von Artikel 4 Abs. 2 lit. a des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung, BGBl. Nr. 269/1983…
…stille Mitunternehmerschaft einen Zusammenschluss im Sinne des Art. IV UmgrStG darstellt (vgl. Erstinformation des BMF zu Art. IV UmgrStG vom 19.3.1992, ÖStZ 129 oder SWK A I 148), der nach § 23 leg. cit. lediglich voraussetzt, dass wenigstens ein Partner des Zusammenschlusses einen Betrieb…
…warrants, indices, currencies, guarantees or non bearing interest loans to its subsidiaries). Shareholders of an SPF must be either individuals or entities known as managing patrimonial assets (e.g. in the legal form of trusts, private foundations, stichtings). The SPF is totally exempt from tax…
…g DBA-Ungarn), wenn die Montagetätigkeiten die Dauer von zwei Jahren überschreiten. Die Frist ist grundsätzlich für jedes Montageprojekt gesondert zu ermitteln, es sei denn, diese Montagetätigkeiten bilden "wirtschaftlich und geographisch ein zusammenhängendes Ganzes" ("a coherent whole commercially and geographically" siehe Z 18 OECD-Kommentar…
…Für Österreich umfasst der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens nach Art. 2 Abs. 3 lit. a DBA(Erb)-CH) "die Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit ihr die Erwerbe von Todes wegen unterliegen". Gemäß der Anpassungsklausel des Art. 2 Abs. 4 DBA(Erb)-CH gilt das Abkommen jedoch…
…nach den Grundsätzen des AOA (zum Begriff des AOA siehe EAS 3010) gemäß Artikel 7 iVm Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Australien den australischen Personengesellschaftsbetriebstätten zuzurechnen sind. Diese Einkünfte sind gemäß Art. 23 Abs. 3 DBA-Australien in Österreich von der Besteuerung freizustellen…
…mehr an (s. dazu VfGH 7.3.2007, G 54/06 u.a.; 15.6.2007, G 23/07). Das DBA(Erb)-Frankreich gehört aber auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an (ähnlich EAS 3349). Das Abkommen gilt…
…Schenkungssteuer. Seit dem 1. August 2008 fällt in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr an (siehe dazu VfGH 7.3.2007, G 54/06 u.a.; 15.6.2007, G 23/07; vgl. zu den Auswirkungen auch EAS 3349). Gemäß der Anpassungsklausel des Art. 2…
…an enterprise may be carried on at a location such as an individual's home office, that should not lead to the automatic conclusion that that location is at the disposal of that enterprise simply because that location is used by an individual (e.g…
…e.g. where employees of an enterprise have access to the premises of associated enterprises which they often visit but without working in these premises for an extended period of time). [...] It is also important to remember that even if a place is a place…