…im Hoheitsbereich, sondern im erwerbswirtschaftlichen Bereich (hier: Bahndienstleistungen) betätigt, entzieht daher Österreich kein Besteuerungsrecht. Korrespondierend zur Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich wird Deutschland durch Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet. Bei der Besteuerung der Abfindung muss zwingend österreichisches Recht angewendet werden. Der…
…die bloß mittelbar durch Grundstücke besichert sind, waren indessen nie als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen angesehen worden (Zif. 4 des Protokolls vom 7.6.1991 über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche). Da sich die Zuteilung der Vermögensbesteuerungsrechte in Artikel 14 DBA-Deutschland nach dem Besteuerungsrecht an den…
…nämlich zunächst der österreichischen Konzertdirektion und in der weiteren Folge dem Rechtsträger des deutschen Theaters zu. Wenn daher die kantonale Steuerverwaltung verlangt, dass von den an die österreichische Konzertdirektion fließenden Beträgen ein Steuerabzug vorgenommen wird, dann ist dies dem Grunde nach durch die Abkommensrechtslage gedeckt. …
…der seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Falls nach deutschem Recht bloße Gewinnvorträge mangels Rücklagenzuweisung durch Gesellschafterbeschluss nicht für eine Kapitalerhöhung herangezogen werden können, und falls aus diesem Grund derartigen auf österreichischer Seite gesetzten Vorgängen die Steuerfreiheit in Deutschland versagt wird…
…stehenden Gesellschafter (in diesem Sinn auch EAS 1376). Diese Rechtsbeurteilung ist - unter Missbrauchsvorbehalt - 1999 mit Deutschland akkordiert worden (AÖF Nr. 62/99). Wird im Fall eines solchen Personengesellschaftskonzerns mit eingebetteter Organ-GmbH zusätzlicher Kapitalbedarf der österreichischen KG aus Anlass ihres Betriebsausbaues nicht nur durch Eigenkapital…
…zugezogen ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland-1954 der inländischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt…
…wenn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ab diesem Zeitpunkt die deutsche Gesellschaft als der steuerliche Arbeitgeber anzusehen ist (was durch die Vornahme des deutschen Lohnsteuerabzuges belegt erscheint). Allerdings wird auch vorzukehren sein, dass jene - bislang "auf Deutschland entfallenden" - Abfertigungs- und Jubiläumsgeldteile für Belange der Körperschaftsbesteuerung an die…
…in dem die Kapitalgesellschaft ansässig ist. Dies gilt sowohl für Dienstnehmer-Geschäftsführer wie für Gesellschafter-Geschäftsführer; eine davon abweichende Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat eines Grenzgänger-Geschäftsführers ist nicht vorgesehen. Hat daher der Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Deutschland in die…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
…2000 Rz 5822). Bei dem geschilderten Sachverhaltsbild werden sämtliche Außenarbeiten am Streckennetz funktional dieser Betriebstätte zuzurechnen sein, wobei sich die Zuteilung der Besteuerungsberechtigung an den dabei erzielten Gewinnen korrespondierend auf die Artikel 7 und 5 Abs. 1 DBA-Deutschland stützen wird. Damit erübrigt es sich…
… 27 EStG), vermag dies nicht eine Zuordnung der Zinsen zu Artikel 9 DBA-1954 oder Artikel 11 DBA-2000 zu bewirken. Für die Zuteilung der Besteuerungsrechte an Passiveinkünften gilt international in der Regel das Zuflussprinzip; im Übrigen war im vorliegenden Fall österreichische Ansässigkeit während der…
…ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich sind. Diese Sichtweise, die auch in den Verrechnungspreisrichtlinien 2010 aufrechterhalten wird, beruht auf der sowohl von Deutschland als auch von Österreich vertretenen Auffassung, dass die Tätigkeit der Subauftragnehmer nicht als Betriebsausübung des Hauptauftragnehmers an der Baustelle gewertet werden kann, sondern ausschließlich die…
…48 sowie 224 f). Die Anwendbarkeit von Art. 14 DBA-Griechenland und eine damit einhergehende Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Staat, in dem die selbständige Tätigkeit durch eine feste Einrichtung ausgeübt wurde, ist ausgeschlossen. Etwas anders gilt für Firmenpensionen (siehe dazu EAS 2382). Sofern ein…
…verfügt in diesem Fall über keine örtlichen Anlagen oder Einrichtungen in Deutschland; die von der Adresse betroffenen Räumlichkeiten stehen vielmehr unter der alleinigen Verfügungsmacht des deutschen Steuerberaters. Allerdings kann nicht vollends ausgeschlossen werden, dass von der deutschen Steuerverwaltung eine "Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland…
…und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt (VwGH 20.12.1972, 2340/71), ist als Arbeitgeber der vom Beschäftiger nach Deutschland entsandten Arbeitskräfte nicht der Beschäftiger, sondern das Überlassungsunternehmen anzusehen (vgl. LStR 2002 Rz 923)…
…sonach ein die Bestellungen entgegennehmender Firmenrepräsentant in Verbindung mit der Existenz eines inländischen Auslieferungslagers im Allgemeinen die Verwirklichung des Betriebstättentatbestandes aus. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Nichteinschaltung des Angestellten in den Auslieferungsvorgang (weil die Auslieferungsanweisung von Deutschland nicht an ihn sondern unmittelbar…
…eines US-Konzerns ein Sportartikelvertrieb in Deutschland und nach Übersee in der Weise organisiert, dass die Sportartikel in der Halle einer deutschen Spedition gelagert werden, dann wird durch ein solches Auslieferungslager, auch wenn dort Verpackungsarbeiten von der Spedition erbracht werden, keine Betriebstätte in Deutschland begründet…
…September in Holland ansässig. Dies bewirkt aber nicht, dass das Besteuerungsrecht an den Bezügen der Monate April bis Ende August wegen eventueller Nichtanwendbarkeit der 183 Tage-Klausel (Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland) von Deutschland an Österreich zurückfällt. Denn die 183-Tage-Berechnung wird durch…
…von einem österreichischen Exportunternehmen in Deutschland lediglich eine Geschäftsadresse bei einer von dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland vor. …
…neue Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland stellt nun dieses Ergebnis dadurch her, dass er die Bedingung für die Besteuerung im Entsendestaat, dass nämlich kein Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat bestehen darf, in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung außer Wirksamkeit setzt. Diese Sonderregelung ist im…