…GmbH vorliegt, entbindet aber nicht von der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zur Familienbeihilfe. Denn dieser ist auch von ausländischen Dienstgebern zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen (§ 41 Abs. 1 FLAG). Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fällt gemäß dem Handelskammergesetz indessen nur für Dienstgeber an, die Mitglieder…
…sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen kann im gegebenen Zusammenhang eine Freistellungsverpflichtung von den…
…fällt, vermag daran nichts zu ändern. Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA; in Artikel I Abs. 1 lit. b des Abkommens wird lediglich der seinerzeitige Zuschlag zur Einkommensteuer für Zwecke des Familienlastenausgleiches, nicht aber der Dienstgeberbeitrag…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträge leistet und hierbei freiwillig den gesetzlich zulässigen Maximalrahmen ausschöpft, ist nach österreichischem Recht zu beurteilen, ob hierdurch ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis zugewendet wird. Nach § 26 Z 7 lit. a EStG 1988 zählen zu den nicht steuerbaren Einkünften die "Beitragsleistungen des…
…mit den im gleichen Métier tätigen selbständigen Steuerausländern die 20%ige Bruttoabzugsbesteuerung beibehalten. Damit wurde aber auch die Anwendbarkeit des § 68 EStG aufgegeben (siehe letzter Satz der Erläuterungen zu § 70 im Lohnsteuer-Durchführungserlass zum Steuerreformgesetz 1993, AÖFV. Nr. 370/1993). 16. Juli 1997 Für den…
Werden von der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits…
Hat ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt und nach jahrelangem Rechtsstreit mit den deutschen Finanzbehörden schlussendlich obsiegt, sind die ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - zufließenden deutschen Einkommensteuerrückzahlungen keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des…
…aufrecht erhalten und auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet werden. Die Ausführungen der EAS beziehen sich auf diese (erstattungsfähigen) Aufstockungsbeträge…
…15 lit. a EStG 1988 (Zukunftssicherung) überschritten wird, einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis für die Mitarbeiter darstellen (gegebenenfalls wird hiebei die Besteuerungsgrundlage für den einzelnen Arbeitnehmer im Schätzungsweg zu ermitteln sein). Denn in EAS 765 ging es um einen Fall, in dem ein ausländischer…
…beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten…
…und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte sind nach österreichischem Recht zu ermitteln; deutsche steuerliche Vorschriften sind im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich; die von den "Deutschland-Bezügen" weiterhin zugunsten der österreichischen Sozialversicherung einzubehaltenden…
…einer schweizerischen und einer italienischen Kapitalgesellschaft besteht, den Zuschlag für ein längerfristiges (12 Monate übersteigendes) Bauvorhaben und schließen sich die drei Gesellschaften zu diesem Zweck zu einer ARGE mit Sitz in Österreich zusammen, dann unterliegen auch die beiden ausländischen Gesellschaften kraft der inländischen Baubetriebstätte in…
…Zuschlag insoweit auf die österreichische Einkommensteuer der Beteiligten anzurechnen , als die deutsche Abzugssteuerbelastung 15% der Bruttoerträge nicht überschreitet (Art. 10a Abs. 2 lit. b in Verbindung mit Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland); der überschreitende Teil der deutschen KESt ist samt Solidaritätszuschlag über Antrag zu…
…multinationalen Konzerns für eine begrenzte Zeit zu einer spanischen Konzerngesellschaft entsandt und hat er dort die Möglichkeit, unter Inanspruchnahme von Zuschüssen seines österreichischen Arbeitgebers Aktien der französischen Großmuttergesellschaft zu erwerben und werden die der österreichischen Gesellschaft erwachsenden Aufwendungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Art…
…Die Sachverhaltsaufbereitung in der Eingabe lässt allerdings eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem gestellten Anfragethema im EAS-Verfahren nicht zu. Vorsorglich wird beigefügt, dass die in dem SWI-Artikel "Ausländische Pensionskassen" (SWI Nr. 12/1993, S. 357) dargestellten Besteuerungsfolgen für den vorliegenden Fall keinen Vergleichsmaßstab bilden…
…in den Vorjahren während der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang ist zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gegeben; es besteht hingegen keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noch im Sinn der DBA-Steuerzuteilungsregeln) mit den…
…Arbeitszeit bis zur Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn auf mindestens 70% des bisherigen Nettoarbeitsentgelts auf, so erstattet die Bundesanstalt für Arbeit dem Arbeitgeber - unter bestimmten weiteren im Altersteilzeitgesetz genannten Voraussetzungen - die Aufstockungsbeträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Dies Aufstockungsbeträge sind in …
…Österreich durch Antragstellung gemäß § 42a FLAG 1967 beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie zu erlangen. Auf Vorgänge, die nach § 42a FLAG 1967 entlastungsfähig sind, wird § 48 BAO jedenfalls nicht angewendet. 12. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung betraglich unbegrenzt voll als Sonderausgabe steuerliche Berücksichtigung finden würden. Allerdings ist bei verallgemeinernder Durchschnittsbetrachtung zu erwarten, dass nach Eintritt des Pensionsfalles der österreichische Arbeitnehmer regelmäßig weiterhin in seinem Heimatstaat Österreich leben wird und dass folglich die…