…das oasenartige Vorzugsbesteuerungsregime anbietet); liegt der Gesellschaftssitz in einem solchen Oasen(artigen)Gebiet muss eine schriftliche Erklärung über das Vorhandensein eines operativen Geschäftsbetriebes und die Zurechnung des Kontos zum steuerlichen Betriebsvermögen dieser Gesellschaft vorliegen. 3. Es darf sich die Geschäftsleitung der ausländischen Kapitalgesellschaft nicht im…
…sein, wenn eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der kanadischen Gesellschaft vorliegt (AÖF Nr. 31/1986) und der Zufluss des Produzentenhonorars an diese Gesellschaft dokumentiert ist (zB durch den Überweisungsbeleg auf ein Konto der kanadischen Gesellschaft). Wird allerdings das Honorar unmittelbar nach der Veranstaltung dem Künstler selbst ausgezahlt…
… verbrieft das IRA-Konto hingegen einen Anteil an einem Trusttyp, bei dem der Begünstigte in der Lage ist, Einfluss auf die Trustgestion in Bezug auf seinen Einkünfteteil zu nehmen, spricht dies für Transparenz der Trustkonstruktion und für unmittelbare aliquote Zurechnung der in den Trust einfließenden…
…an liechtensteinische Kapitalgesellschaften nicht mit jenen an Gesellschaften von EG-Staaten vergleichbar sind. Während im Fall der EG-Staaten jederzeit im Amtshilfeweg das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (zB die Voraussetzung der steuerlichen Zurechnung, die nicht bereits durch eine bloß buchmäßige Erfassung der Einkünfte in einer Holding…
…eigene Arbeitskräfte, eigene Räumlichkeiten, steuerliche Zurechnung der Gewinnausschüttung) zu übernehmen; ein Verlangen nach inhaltlicher Prüfung solcher Aspekte durch die bestätigende ausländische Verwaltung - die idR nur im Rahmen von Außenprüfungen möglich ist - würde idR einer Sofortbescheinigung des Formulars durch die DBA-Partnerverwaltung entgegenstehen. Kommt daher beispielsweise…
Anträge auf DBA-konforme Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien…
…und Weise dies geschehen ist. Nach den im Rahmen des EAS-Verfahrens zugänglichen Unterlagen darf eine schweizerische Sitzgesellschaft, der von mehreren Kantonen Steuerfreiheit zugesichert wird, in der Schweiz weder ein Büro besitzen noch eigenes Personal beschäftigen und folglich in der Schweiz keine gewerblichen oder finanziellen…
…die dazu nötigt, im noch freien Auslegungsspielraum innerstaatlicher Gesetze (wenn sowohl eine OECD-konforme wie auch eine OECD-widrige Interpretation in der Gesetzesbestimmung Deckung finden) der OECD-konformen Gesetzesanwendung den Vorzug zu geben. Die Frage, ob im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens vom geprüften österreichischen Unternehmen verlangt…
…auf einem gesonderten Baustellenkonto erfasst (und damit aus den österreichischen Betriebsausgaben entfernt) wird, wobei korrespondierend dazu aber auch der gesamte aus dem Bauvorhaben erzielte Ertrag aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wird wäre nicht DBA-konform. Denn hiedurch würden auch jene Gewinne der österreichischen Besteuerung entzogen…
…economic-substance-Prinzip" festlegt, wem die Einkünfte zuzurechnen und wer demzufolge als "beneficial owner" der Einkünfte anzusprechen ist, wird diese Zurechnung durch DBA-Recht nicht beeinträchtigt (Z 22 des OECD-Kommentars zu Art. 1 OECD-MA und BFH 04.04.2007, I R 110/05…
…AOA und daher nicht in Übereinstimmung mit Artikel 7 (hier: fehlender funktionaler Zusammenhang mit den unternehmerischen Funktionen der KG) der deutschen KG zurechnen darf und sollte aus diesem Grund die Steuerberechtigung Deutschlands infolge einer unterschiedlichen Auslegung des AOA und damit von Artikel 7 bestritten werden…
…Durch die Betriebsausgabe vom 1.6. wurde dieser Kursgewinn aber zum Teil (mit ATS 1.000) bereits realisiert; die Betriebsausgabe von ATS 9.000 reduziert den Kontostand auf ATS 900, der damit nach Abfluss der Betriebsausgabe am 1.6. noch einen (nicht realisierten) Kursgewinn von…
…1. Juni 1994). Dies wäre zB gegeben, wenn das Konto benötigt wird, um daraus laufend Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem deutschen Liegenschaftsbesitz zu finanzieren. Die DBA-rechtliche Steuerfreistellung auf österreichischer Seite setzt aber jedenfalls einen Nachweis über die steuerliche Erfassung in Deutschland voraus. 04. August…
Übertragen inländische Abgabepflichtige Vermögen auf eine von ihnen in einer Steueroase gegründete und dort steuerfreie Kapitalgesellschaft (Basisgesellschaft) und legt diese Basisgesellschaft ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Bankkonten (Wertpapierkonten) an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Kapitalgesellschaft gehören…
Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…
Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde § 76 EStG dahingehend geändert, dass ausländische Arbeitgeber am Ort der inländischen Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber…
…I/107, EAS 3010). Wesentlich für die Zurechnung einer Beteiligung zu einer Personengesellschaft ist die "tatsächliche" Zugehörigkeit der Beteiligung zur (Personengesellschafts-)Betriebsstätte, wobei sich die tatsächliche Zugehörigkeit auf einen funktionalen Zusammenhang zwischen der Beteiligung und den Aktivitäten der Betriebsstätte gründet (VwGH 18.10.2017, Ro…
Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
…aber nicht nach der Mutter-Tochter-Richtlinie korrespondierend Quellensteuerfreiheit gewährt, sondern nur jene Quellensteuereinschränkung zulässt, die bei Zurechnung zum österreichischen Gesellschafter A gemäß Artikel 10 DBA-D zu gewähren ist. Mit der Lösung solcher Zurechnungskonflikte hat sich bereits EAS 3338 befasst. Dies mit dem Ergebnis…
…GZ 14 0210/6-IV/14/93). In solchen Fällen (also nur dann, wenn Endbesteuerungswirkung eintritt) können die inländischen Banken die DBA-konforme Steuerentlastung durch eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die KESt vornehmen. Es ist nicht erkennbar, wie sich in derartigen Fällen für Banken Probleme…