Veranstaltet eine deutsche GmbH & CoKG, die in Deutschland zirkusähnliche, artistische Events abhält, für einen Zeitraum von 2,5 Monaten auch ein Gastspiel in Österreich, so ist richtig, dass hierdurch keine österreichische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, wohl aber eine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81…
Wird ein australischer Zirkus zur Mitwirkung an einer inländischen Veranstaltung engagiert, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach § 99 EStG der inländischen Besteuerung; diese Steuerpflicht wird durch Artikel 17 Abs. 1 und 2 des DBA-Australien bestätigt. Im Wege einer Antragsveranlagung kann sodann eine Herabsetzung…
…Hinweis auf Abs. 42 des Durchführungserlasses zur DBA-EVO, AÖF Nr. 127/2006). Anders ist die Rechtlage für die Ankäufe von Zirkusvorführungen von spanischen Produktionsgesellschaften. Mit Spanien sieht das Abkommen noch keine dem Artikel 17 Abs. 2 OECD-MA nachgebildete Regelung vor, sodass die in…
…Besteuerungsrecht zu (EAS 2797). Für die Mitwirkung an inländischen Unterhaltungsdarbietungen sieht § 99 EStG ein Steuerabzugsverfahren vor, das aber aus faktischen Gründen im gegebenen Zusammenhang nicht zur Anwendung gelangen kann, weil die Schuldner der abzugspflichtigen Vergütungen die Zirkusbesucher sind, die nicht zum Steuerabzug verhalten werden können. …
Schließt eine österreichische Gesellschaft, die zirkus- und variétéähnliche Veranstaltungen in ganz Österreich abhält, zu diesem Zweck Werkverträge mit ausländischen Artisten ab, so unterliegen die auf dieser Grundlage gezahlten Vergütungen in der Regel der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG. Sollten die ausländischen Artisten allerdings infolge Überschreitens…
Veranstaltet ein ausländischer Zirkus in einer österreichischen Gemeinde ein sechswöchiges Gastspiel, so wird hiedurch keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO in Österreich begründet (siehe EAS 750). Damit fällt bereits nach § 1 Kommunalsteuergesetz 1993 in Österreich keine Kommunalsteuer an, sodass auf die Frage der…
Wird von einer niederländischen Kapitalgesellschaft (BV 2) eine 40-tägige Zirkustournee in Österreich veranstaltet und verpflichtet diese Kapitalgesellschaft eine andere niederländische Kapitalgesellschaft (BV 1), ihr das hiefür erforderliche Konzept sowie die auftretenden Artisten (die von BV 1 mit Werkvertrag engagiert wurden) zur Verfügung zu stellen…
… Treten chinesische Artisten, die Dienstnehmer einer chinesischen Agentur sind, bei Darbietungen eines chinesischen Zirkusses in 5 österreichischen Städten auf, dann unterliegen die vom chinesischen Arbeitgeber gezahlten und auf die Österreich-Gastspiele entfallenden Bezüge gemäß Artikel 98 Z 4 EStG der inländischen Besteuerung. Diese könnte - mangels…
…da hier kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung das Kriterium der Dauerhaftigkeit bereits nach Ablauf eines Monates erfüllt ist. Der ausländische Zirkus unterliegt daher nicht der Körperschaftsbesteuerung in Österreich, wohl aber wird von dem ausländischen Zirkusunternehmen für die in Österreich steuerpflichtigen Dienstnehmer der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein. 31…
Schließt eine österreichische Gesellschaft, die zirkus- und varietéähnliche Veranstaltungen in ganz Österreich abhält, Werkverträge mit ausländischen Technikern ab, auf Grund derer diese für die ordnungsgemäße Durchführung des Auf- und Abbaus des technischen Equipments bzw. der Betreuung der sonstigen technischen Anlagen verantwortlich sind, besteht infolge dieser…
…auch nicht vermutet, dass die Tätigkeit als "artistische" im Sinn der genannten Klausel eingestuft werden kann, da dies eine Vorführung von Kunststücken nach Art von Zirkusartisten voraussetzen würde. Wenn daher die Darsteller weder in Deutschland noch in Österreich als "Artisten" eingestuft werden, dann wird durch…