…dem Zuzug stattfindenden) Veräußerungsvorgängen innerhalb jener Kapitalgesellschaft, deren Anteile der Zuziehende hält, ein Rückschluss auf den Wert seiner Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung zieht und auf diese Weise seine deutsche Wegzugs-Besteuerungsgrundlage nachträglich anhebt. Kann im Fall einer folgenden tatsächlichen Beteiligungsveräußerung in…
…Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf…
…diese Steuer zu erheben, da nach Art. 8 des Abkommens für die gegenständliche Schenkung dem Wohnsitzstaat des Geschenkgebers - somit Österreich - das ausschließliche Besteuerungsrecht an der gegenständlichen Schenkung zukommt. Ferner darf Frankreich aufgrund von Art. 8 des Abkommens keine unter das Abkommen fallende Steuer ("Abgaben auf…
…der Besteuerung unterzogen, dann erweist sich der seinerzeitige Steuerabzug als zu Unrecht vorgenommen. Damit ist der Abgabepflichtige gemäß § 240 Abs. 3 BAO berechtigt, die Rückerstattung der Abzugssteuer zu beantragen. "Abgabepflichtiger" ist in diesem Zusammenhang jene Person, die gemäß § 77 BAO im Zeitpunkt der Erhebung der…
…in Österreich von der Besteuerung freizustellen sein. Der Umstand, dass zivilrechtlich das Dienstverhältnis mit der österreichischen Gesellschaft auch ab Oktober 1997 weiterbestand, führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ab diesem Zeitpunkt die deutsche Gesellschaft als der steuerliche Arbeitgeber anzusehen ist (was…
…DBA-Auslegung zwischen Österreich und der Schweiz, die in AÖF Nr. 153/1992 zum Ausdruck kommt. Die unterschiedliche DBA-Auslegung ist darauf zurückzuführen, dass Artikel 3 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht auf den Stand des innerstaatlichen Rechts im Zeitpunkt der DBA-Anwendung Bezug nimmt und…
…bloße Zeitpunkt des Einnahmenzuflusses nach Auffassung des BMfF nicht bewirken, dass ein auf Grund des DBA-Deutschland in Deutschland steuerlich zu erfassender Vorgang dem österreichischen Steuerzugriff zugänglich gemacht wird, wenn hiedurch eine Doppelbesteuerung ausgelöst wird. Bei Veräußerungsvorgängen ist daher dem Kausalitätsprinzip in gleicher Weise der…
…Leistungsfähigkeits- noch das Welteinkommensprinzip berücksichtigt, erfüllt ihr Besteuerungsgegenstand nicht die Definition einer Steuer vom Einkommen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 DBA-Liechtenstein. Darüber hinaus wird die Steuer nach dem Aufwand, obwohl sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens erhoben worden ist, in Art…
…gehen. Der bei Veräußerung des kanadischen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn darf gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Kanada in Kanada besteuert werden, unterliegt aber infolge des mit Kanada vereinbarten Anrechnungssystems der österreichischen Besteuerung. Die österreichische Steuer ist gemäß § 30b Abs. 4 EStG 1988 im Wege der…
…Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, daß die 5jährige Frist des Artikel 4 Abs. 3 im Zeitpunkt der Schenkung noch nicht abgelaufen ist, steht der vorstehenden Beurteilung nicht entgegen, da diese Frist nur dann die Eigenschaft Österreichs als Wohnsitzstaat aufrechterhalten kann, wenn der Geschenkgeber…
…Österreich entfalten und es kann auch jederzeit der Geschäftsleitungssitz wieder nach Österreich zurückverlegt werden. Es kann daher in der Zukunft jederzeit zum Anfall von in Österreich steuerpflichtigen Gewinnen kommen. Das DBA enthält keinerlei Anweisung, zu welchem Zeitpunkt abkommenskonform Österreich zugeteilte Besteuerungsrechte in Österreich wahrzunehmen sind…
…lit. c EStG 1988). Damit wurde eine Überbindung von Pensionsanwartschaften an eine inländische Pensionskasse von der Besteuerung ausgenommen. Werden solche "Pensionsauszahlungen" (im weitesten Wortsinn, dh. in einem Wortsinn, der auch einen Transfer von Anwartschaftsansprüchen an Pensionskassen einschließt) nicht an inländische, sondern an ausländische Pensionskassen geleistet…
…Jahr nach Ausübung der Option um 170 verkauft, dann steht das Besteuerungsrecht an dem hierdurch erzielten Veräußerungsgewinn (30) ebenfalls Rumänien zu. Wird allerdings nach rumänischem Recht sowohl der erzielte Veräußerungsgewinn (30) als auch der Differenzbetrag zwischen Strike-Price und Börsenpreis zum Zeitpunkt der Optionsausübung (40…
…unterliegt der inländischen Besteuerung; die steuerliche Erfassbarkeit richtet sich in zeitlicher Hinsicht nach dem "Zuflussprinzip", gründet sich aber in sachlicher Hinsicht nicht auf § 98 EStG (beschränkte Steuerpflicht) sondern auf § 1 EStG (unbeschränkte Steuerpflicht); der bloße Umstand, dass der Zufluss, und damit der Zeitpunkt der Erfassbarkeit…
…wäre, würde es der Besteuerung in Österreich nicht entgegenstehen. Denn der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Zahlung der Prämie keine inländische Betriebstätte mehr vorhanden war, hätte infolge des dem Abkommen innewohnenden Kausalitätsprinzips bei der Zuteilung der Besteuerungsrechte die inländische Besteuerung nicht verhindern können. 03. April…
…sodass ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu einer Besteuerungslücke führen könnte. Denn wenn die Antragstellung vor Ansässigkeitsverlegung, die Auszahlung aber erst nachher stattfindet, dann dürfte Österreich keine Besteuerung der vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht (durch bloße Antragstellung) zugeflossenen Auslandseinkünfte vornehmen und es wäre…
…erst nach Erreichung des Pensionsalters zu verfügen, der Beurteilung als steuerlicher Zufluss im Zeitpunkt der Zinsengutschrift auf dem Konto nicht entgegensteht. Es unterliegen daher nur jene Zinsen, die ab dem Zuzug nach Österreich zufließen, der österreichischen Besteuerung (mit 25% zu besteuernde Sondereinkunft nach § 37 Abs…
…dem Aufbau und der Leitung einer Niederlassung in Moskau zu widmen und erfordert die Erfüllung dieser Aufgabe bereits 1994 mehrere Aufenthalte in Russland in einem 183 Tage übersteigenden Ausmaß, so unterliegen jene Bezugsteile, die auf die in Russland zugebrachten Aufenthaltszeiten entfallen, der Besteuerung in Russland…
…da das Besteuerungsrecht Österreichs eben noch aufrecht ist. Erst wenn im Zeitpunkt der nächsten Bilanzerstellung erneut das Verhältnis des Aktivvermögens ermittelt wird und das Vermögen dann nicht mehr überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, wäre Österreich nicht mehr gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland besteuerungsberechtigt…
…nach der ab dem Zeitpunkt der Baustellenbegründung der gesamte durch die russische Baustelle verursachte Aufwand auf einem gesonderten Baustellenkonto erfasst (und damit aus den österreichischen Betriebsausgaben entfernt) wird, wobei korrespondierend dazu aber auch der gesamte aus dem Bauvorhaben erzielte Ertrag aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden…