Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
Bezieht der in Österreich ansässige Direktor eines britischen Unternehmens von diesem Unternehmen neben den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus…
Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
…mit der Folge, daß die Gehaltsfortzahlung als "Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Österreich entzogen und Deutschland als Wohnsitzstaat zugewiesen sind. Unter den gegebenen Umständen vertritt das BM für Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen…
Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…
Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…
…Wenn nun die Behörde, ausgehend von dieser notorischen Tatsache in Verbindung mit der Erfahrungstatsache, dass die Zahlung überhöhter Entgelte im Geschäftsleben unüblich ist, zur Annahme gelangt, dass im Fall der Zahlung überhöhter Entgelte an eine ... Anstalt eine nicht offen gelegte Nebenabrede vorliegt, die dem Zahlenden…
Artikel 11 Abs. 4 DBA-Großbritannien sieht vor: "Gesetzliche Vorschriften, die in einem Vertragstaat bestehen und die sich nur auf die Zahlung von Zinsen - mit oder ohne weitere Voraussetzungen - an nicht ansässige Gesellschaften oder zwischen verbundenen Gesellschaften beziehen, dürfen nicht bewirken, dass solche Zinsen, wenn…
…Vermögensgegenstände an einen Übernehmer verkauft, und hat er sodann seinen österreichischen Wohnsitz in die USA verlegt (ohne dort allerdings im Sinne des DBA-USA "ansässig" zu werden) und zahlt ihm in der Folge der Übernehmer der "Vermögensgegenstände" eine Prämie dafür, dass der ehemalige Einzelunternehmer seine…
…die "maßgeschneiderten" Softwarepakete, erstellt. Im Verhältnis zu Großbritannien ist allerdings diese Unterscheidung ertragsteuerlich ohne Bedeutung. Denn das britische Softwarehaus ist sowohl im Fall der Zahlung einer Lizenzgebühr wie auch im Fall der Zahlung einer bloßen Dienstleistungsvergütung in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Im erstgenannten Fall…
…Geschäftspartner eine laufende Geschäftsverbindung besteht, es nicht erforderlich ist, dem Geschäftspartner für jede einzelne Zahlung einen gesonderten Vordruck ZS-QU2 abzuverlangen. Da bei der ersten quellensteuerentlasteten Auszahlung aber noch nicht die weiteren in dem betreffenden Jahr zu leistenden Vergütungen bekannt sind, wurde es als ausreichend…
…diese Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung; und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Zahlung der ehemalige Dienstnehmer seine Ansässigkeit nach Norwegen verlegt hat. Das BM für Finanzen schließt sich in dieser Hinsicht der Beurteilung durch den deutschen Bundesfinanzhof an, der Abfindungen, die Arbeitnehmern anlässlich des…
…den Händen der Filmproduktionsgesellschaft der Abzugsbesteuerung, weil einerseits seine Steuerpflicht nicht von der Mitwirkung an einer "Unterhaltungsdarbietung" abhängt und weil andererseits die Abzugspflicht nicht dadurch erlischt, dass seine Gage als "Künstleranteil" in die Zahlung an die Agentur eingeht (§ 99 Abs. 1 Z 1 letzter Halbsatz…
…zu einem Zeitpunkt stattfindet, zu dem der Anwartschaftsberechtigte bereits Österreich verlassen hat und daher in Österreich nur mehr der "beschränkten Steuerpflicht" unterliegt. Denn die Zahlung der Pensionsanwartschaftsansprüche zählt zu den steuerpflichtigen Inlandseinkünften, wenn die zugrundeliegende nichtselbständige Arbeit in Österreich ausgeübt worden ist (§ 98 Z 4…
…Künstlers waren dessen Deutschland-Einkünfte gemäß § 22 EStG als solche aus selbständiger Arbeit zu erfassen, ohne dass daraus der Schluss gezogen werden konnte, dass sie insgesamt von Artikel 8 erfasst wären. Unter Artikel 12 (Lizenzgebühren) fallen die Vergütungen dann, wenn sie nicht als Abgeltung für…
…erforderlichen Software für eigene Zwecke und damit kein Werknutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes eingeräumt wird. Wird mit der an die D-AG zu leistenden Zahlung den österreichischen Kunden lediglich das Recht auf die zeitlich unbegrenzte Eigennutzung der Software erworben, kann das Bestehen einer Abzugssteuerpflicht gemäß …
Ist ein in Österreich ansässiger Techniker vorübergehend bei einem deutschen Unternehmen in Deutschland als Dienstnehmer tätig, dann unterliegen die hiefür zufließenden Bezüge gemäß Artikel 9 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland der Besteuerung und sind in Österreich gemäß Art. 15 des Abkommens von der…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
Tritt eine schweizerische Gesellschaft ihren 23-prozentigen Anteil an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an diese gegen eine fremdübliche Abgeltung ("Amortisationsentgelt") ab, liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der der Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen…