…nicht im ministeriellen EAS-Verfahren einer ausreichenden Klärung zugeführt werden, da die steuerliche Wertung solcher Gestaltungen in erster Linie sachverhaltsabhängig ist. Im übrigen müssen die Gestaltungskriterien so verwirklicht sein, dass die Geschäftsleitungsverlegung von österreichischer und deutscher Seite korrespondierend anzuerkennen ist. Eine entscheidende Bedeutung wird hierbei…
…Rückgriff auf nationales Recht geboten. Im österreichischen innerstaatlichen Recht wird in Rz 558 der KSt-RL 2001 die Unmittelbarkeit des Haltens einer Schachtelbeteiligung durch den Treugeber bejaht. Damit wird die gleiche Wertung auch auf der Ebene des Abkommensrechtes anzustellen sein, sodass im gegebenen Zusammenhang die…
…steuerlich transparent zu werten. Die gleiche Wertung erfährt die SNC auf französischer Seite (siehe den OECD-Partnership Report "The Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships", Seite 89). Veräußert die französische SNC ihre 100%ige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann ist der…
…dann müsste die Frage des Ortes der Geschäftsleitung noch einer sehr eingehenden Sachverhaltsprüfung unterzogen werden, vor allem auch dann, wenn die Geschäftsführer weiterhin in Österreich ansässig sein sollten und wenn keine korrespondierende steuerliche Wertung auf deutscher Seite dokumentierbar ist. Sollte die Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland zur…
…Tätigkeit gewertet werden, so wird dies aber nicht als eine mit dem Abkommenszusammenhang unvereinbare Wertung zu sehen sein. Im DBA-Türkei besteht die Besonderheit, dass das Quellenbesteuerungsrecht nach Artikel 14 nicht verloren geht, wenn der Erbringer der freiberuflichen Leistungen nicht eine natürliche Person, sondern ein…
…steuerlichen Wertung der Verträge mit den anderen in Österreich ansässigen Piloten sein. Sollte hingegen der formell als "Werkvertrag" geschlossene Vertrag dazu führen, dass von dem Piloten keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden, trifft den italienischen Piloten nur dann eine österreichische…
…Ausschüttungen einer australischen Personengesellschaft, die nach australischem Recht als "Dividende" gewertet werden, auch auf österreichischer Seite als "Dividende im Sinn von Art. 10 DBA-Australien" zu qualifizieren. Diese Wertung zeitigt indessen nur Auswirkungen auf der Ebene des Abkommensrechtes und verpflichtet Österreich dort zur Anrechnung einer…
…89/13/0038, in dem die Tätigkeit eines Fotographen als künstlerisch gewertet wurde) wäre eine Wertung als freiberufliche Tätigkeit denkbar. Diese Frage wäre im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt zu klären. Ein in den USA ansässiger gewerblich tätiger Kameramann ist gemäß Artikel III DBA-USA…
…vorausgesetzt, dass im Gefolge der Abnahme nicht noch Nachbesserungsarbeiten erforderlich werden). Wenn daher ein österreichisches Unternehmen vertraglich die schlüsselfertige Lieferung und Errichtung einer maschinellen Anlage in Italien übernimmt und der Zeitraum zwischen Montagebeginn und Fertigstellung dieser Montagearbeiten den Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreitet, dann…