…89/13/0038, in dem die Tätigkeit eines Fotographen als künstlerisch gewertet wurde) wäre eine Wertung als freiberufliche Tätigkeit denkbar. Diese Frage wäre im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt zu klären. Ein in den USA ansässiger gewerblich tätiger Kameramann ist gemäß Artikel III DBA-USA…
…auch dann ein, wenn sie nicht in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Wird in der Folge der in den Jahresabschlüssen der inländischen GmbH unverändert mit den Anschaffungskosten (Gegenwert von DM 1,5 Mio.) ausgewiesene Mitunternehmeranteil in die deutsche Komplementär-GmbH als Sacheinlage eingebracht, sind darauf die…
…wird in Rz 558 der KSt-RL 2001 die Unmittelbarkeit des Haltens einer Schachtelbeteiligung durch den Treugeber bejaht. Damit wird die gleiche Wertung auch auf der Ebene des Abkommensrechtes anzustellen sein, sodass im gegebenen Zusammenhang die Herabsetzung der österreichischen KESt-Belastung auf 5% gerechtfertigt ist. …
Eine SNC (Société en nom collectif) entspricht dem Typus einer österreichischen Offenen Gesellschaft und ist daher auf österreichischer Seite als steuerlich transparent zu werten. Die gleiche Wertung erfährt die SNC auf französischer Seite (siehe den OECD-Partnership Report "The Application of the OECD Model Tax…
…die Beurteilung, ob der Pilot als "Arbeitnehmer" im Sinn von § 47 Abs. 2 EStG 1988 einzustufen ist, könnte ein Vergleich mit der steuerlichen Wertung der Verträge mit den anderen in Österreich ansässigen Piloten sein. Sollte hingegen der formell als "Werkvertrag" geschlossene Vertrag dazu führen, dass…
…die nach australischem Recht als "Dividende" gewertet werden, auch auf österreichischer Seite als "Dividende im Sinn von Art. 10 DBA-Australien" zu qualifizieren. Diese Wertung zeitigt indessen nur Auswirkungen auf der Ebene des Abkommensrechtes und verpflichtet Österreich dort zur Anrechnung einer australischen Quellensteuer (falls Österreich…
…DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der deutschen Besteuerung, als sie Funktionen in den deutschen Betriebstätten der KG ausübt. Es ist zwar richtig, dass nach der österreichischen Verwaltungspraxis die Vorschriften über die Mindestbesteuerung nicht auf unbeschränkt steuerpflichtige ausländische…
…14 unvereinbar ist. Wenn Aktivitäten der klassischen Unternehmensberatung (Managementtraining und Verbesserung des "Working Capital") in der Türkei als freiberufliche Tätigkeit gewertet werden, so wird dies aber nicht als eine mit dem Abkommenszusammenhang unvereinbare Wertung zu sehen sein. Im DBA-Türkei besteht die Besonderheit, dass das…
…2wöchigen Assistenzperioden freigemachte Räumlichkeiten als Betriebstätte eingestuft werden, da ihnen die Dauerhaftigkeit der Nutzungsüberlassung fehlt. Doch selbst wenn in den 8 Jahren der Assistenzleistungen durchgehend Büroräumlichkeiten mit Betriebstättencharakter der österreichischen Firma überlassen werden, hätte dies jedenfalls keinen Einfluss auf die Wertung der vorangehenden kurzfristigen Anlagenerrichtung…
…Geschäftsleitungsverlegung verlagert sich die Ansässigkeit der juristischen Person gemäß Artikel 4 Abs. 3 DBA-Deutschland nach Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn Deutschland auf zivilrechtlicher Grundlage die in sein Land zugezogene Gesellschaft bloß als nichtrechtsfähigen Verein iSd § 1 Abs. 1 Nr. 5 dKStG behandeln sollte…
…5 DBA-Brasilien die österreichischen Anleihezeichner eine nicht erhobene fiktive brasilianische Quellensteuer auf die österreichische Steuer anrechnen können. Es kann nicht erwartet werden, dass im ministeriellen EAS-Verfahren eine solche Gestaltung als unbedenklich gewertet wird. Vielmehr wird in Fällen dieser Art eingehend zu prüfen sein…