…lediglich das Recht auf die zeitlich unbegrenzte Eigennutzung der Software erworben, kann das Bestehen einer Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ausgeschlossen werden. Selbst wenn eine Verwertung der Rechte in einer inländischen Betriebsstätte stattfindet, kann keine Abzugssteuerpflicht bestehen. Auch aus der Sicht…
…der Erlaubnis, einen immateriellen Vermögenswert zu kopieren und auf diese Weise kommerziell zu nutzen (siehe insb. Z. 13.1 des OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA 2000); das Entgelt für die bloß bestimmungsgemäße Verwendung eines Softwareproduktes stellt aber genausowenig eine Lizenzgebühr dar, wie etwa…
…nach dem eine Kontrolle der Abkommensberechtigung sämtlicher ADR-Inhaber möglich ist. Auf diese Kontrolle kann aber angesichts der laufenden Beobachtungen über die Ausnutzung von DBAs für unerwünschte Umwegkonstruktionen zur Vermeidung der österreichischen KESt nicht verzichtet werden. Eine administrativ und rechtlich vertretbare Lösung könnte darin bestehen…
…den Niederlanden in Gang gesetzt werden. In einem solchen Fall könnte sodann seitens des Orchesters beim Finanzamt Eisenstadt unter Verwendung des Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) samt Beiblatt C die Rückzahlung des vorgenommenen Steuerabzuges beantragt werden. Die vom niederländischen Finanzministerium einlangende Bestätigung…
…14 DBA-Deutschland ein Anrecht auf Steuerfreistellung in Österreich zu; es müsste diesfalls allerdings die österreichische Steuerentlastung gemäß der DBA-Entlastungsverordnung von den einzelnen Vortragenden unter Verwendung des Vordruckes ZS-QU1 in Anspruch genommen werden. Sofern außerdem ein Nachweis über die Besteuerung in Deutschland erbracht…
…auch auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts in den beiden Staaten. Es wird in diesem Fall jede der beiden Kapitalgesellschaften in einem der Verwendung des Mitarbeiters entsprechenden Verhältnis den Lohnaufwand zu tragen und nach den Vorschriften des jeweils anzuwendenden Steuerrechts dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen haben…
…die Abwicklung von Reparaturen zuständig ist, wobei dieser über keine inländische Werkstätte verfügt, sondern die Reparaturen unter Verwendung der in seinem PKW mitgeführten Ersatzteile und Werkzeuge unmittelbar bei den österreichischen Kunden des deutschen Unternehmens durchführt, dann kann die Frage, ob möglicherweise die Wohnung des Servicetechnikers…
…die Verpflichtung inkludiert, eine im Leasingzeitraum eingetretene Wertminderung zu ersetzen. Der gutachtlichen Äußerung eines gerichtlich beeideten Dolmetsches für die englische Sprache kann jedenfalls nicht gefolgt werden, wenn er vermeint, dass der Ausdruck "losses" in der fachsprachlichen Verwendung nicht auch Wertminderungen umfassen kann. Allein das allgemein…
…direkt nach Deutschland adressiert und von dort unter Verwendung der UID-Nummern der österreichischen Kunden erledigt werden. Das Kleinbüro könnte unter derartigen Umständen (wenn die Verkaufsgeschäfte tatsächlich nicht über dieses Büro laufen und seine Funktion daher nur die einer bloßen Werbe- und Informationsstelle ist) als…
Wirkt ein in den USA ansässiger Künstler in Österreich an der Produktion eines Fernsehwerbefilmes mit, dann wird in der Regel davon auszugehen sein, dass das hierfür bezogene Entgelt als Abgeltung seiner in Österreich erbrachten schauspielerischen Leistungen zu werten ist und dass folglich das Besteuerungsrecht Österreich…
… wohl aber tritt der Zufluß ein, sobald der Geldbetrag der vorausbestimmten Verwendung (das war im Beschwerdefall die Verstärkung des GmbH-Kapitals und ist im vorliegenden Fall die Erhöhung des für die Alterspension bestimmten Kapitals im Jahr 1998) zugeführt worden ist. Allerdings ist bei der Wahrnehmung…
… 138 BAO in Verbindung mit § 140 BAO). Dazu gehört vor allem der Nachweis (bzw. zumindest Glaubhaftmachung), dass der ausländische Vortragende tatsächlich in dem jeweiligen DBA-Partnerstaat im Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung des anderen Staates ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser…
Betreibt eine österreichische Hotel-AG eine Golfanlage und bietet sie in diesem Zusammenhang Unterrichtsmöglichkeiten in einer Golfakademie unter Verwendung des Namens, der Unterrichtsmethode und der Markensymbole eines weltweit anerkannten Golflehrers an, dann sind die an die britischen Kapitalgesellschaft des ausländischen Golflehrers fließenden Lizenzgebühren sowie die…
…nur die Beseitigung der Doppelbesteuerung, sondern auch die Notwendigkeit der Vermeidung der Nicht- oder Niedrigbesteuerung vorsieht. Dementsprechend ist der auszulegenden DBA-Bestimmung unter mehreren möglichen Interpretationen derjenige Sinn beizumessen, welcher ihre effektive Anwendung gewährleistet und nicht zu einem Ergebnis führt, das dem Ziel und Zweck…
…7 zur Anwendung käme (zB Vergütungen für die Verwendung von Software für den ausschließlichen Einsatz in den eigenen EDV-Anlagen des Nutzers). Ob China gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA China zur Erhebung einer 10-prozentigen Quellensteuer von den an den österreichischen Lizenzgeber entrichteten Vergütungen…
…Es wird als selbstverständlich angesehen, daß der Universität auch die ausländische Anschrift der Lehrbeauftragten bekannt ist und bei allfälligen finanzamtlichen Prüfungen jederzeit feststellbar ist. Aus der Sicht des BMF bestehen gegen eine Verwendung des übermittelten Vordruckes keine Bedenken, da dieser alle erforderlichen Angaben abfragt. 12…
…nicht zu einem Wechsel des zivilrechtlichen Arbeitgebers kommt, liegen keine separat zu betrachtenden Zeiträume vor, denn lediglich eine (zeitweise) geänderte Verwendung für ein anderes Unternehmen führt nicht automatisch zu einem eigenständigen Arbeitsverhältnis. Dies führt dazu, dass für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung eine gesamthafte Betrachtung…
Zahlt eine in Österreich ansässige Gesellschaft an eine in Serbien ansässige Gesellschaft Entgelte für die Benutzung einer Customer-Relationship-Management Software im Bankenbereich und umfasst diese Benutzung bloß die bestimmungsgemäße Verwendung der Software, handelt es sich bei diesen Entgelten nicht um Lizenzgebühren im Sinn von…
…Ansicht des BMF nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern vielmehr auf die Länge des Zeitraums, in dem die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erbracht wurde. Eine solche Auslegung ist vor allem im Hinblick auf das Zusammenspiel zwischen Art. 15 Abs. 2 Z 1 und Abs…
…2006, vorgesehen ist. EAS 3305 berührt aber in keiner Weise die Verwendung des 2011 für die Arbeitskräfteentsendung neu aufgelegten - und einfacheren - Vordruckes ZS-AN2. EAS 3305 bringt daher im gegebenen Zusammenhang lediglich zum Ausdruck, dass eine Weiteranwendung von entsprechend adaptierten Vordrucken ZS-RD1 bzw. ZS…