…dass der Bf im TalX einen Arbeitswohnsitz gehabt habe, wo er auch Arbeiten für den X-Verein verrichtet hätte, und dass er diesen Sitz seit Juli 2001 zu seinem einzigen Hauptwohnsitz in der EU gemacht habe. Die Verwendung des Fahrzeuges in Österreich werde nicht bestritten…
…abgesehen von hier nicht zutreffenden Ausnahmen - die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland. Als erstmalige Zulassung gilt u.a. die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht…
…zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a NoVAG 1991 erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt dabei auch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem…
…Abzustellen ist sohin nach obigen gesetzlichen Bestimmungen allein auf die Verwendung durch eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland, weshalb - entgegen dem diesbezüglichen Vorbringen der Bw (insbes. im Rahmen der NoVA-Berufung) - weder die Art der Verwendung des Fahrzeuges (berufliche oder private Zwecke) noch das Verhältnis…
…Verwendung des Fahrzeugs zum eigenen Gebrauch stellt Abs. 2 dieses Artikels indessen klar, dass eigener Gebrauch gestattet ist, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist (Randnr. 22). Aus der Zusammenschau dieser beiden Absätze ergibt sich somit, dass die betreffende Person zwar „anderweitig“ vom Eigentümer zu einer…
…Einen vormals weiteren Wohnsitz in Deutschland in O hat die Bw lt. deutschem Melderegisterauszug am 30. April 2004 aufgegeben. Das Kriterium der Hauptwohnsitznahme im Inland blieb von der Bw zur Gänze unbestritten. Zur Verwendung des Fahrzeuges im Inland führt die Bw in der Berufung aus…
…Nachdem der Bf. zumindest seit Mai 2015 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen und somit seinen Hauptwohnsitz (gemeinsam mit Ehefrau und ab 2016 mit Kind) im Inland hat und ihm das Fahrzeug tatsächlich zur Verfügung stand, ist eine überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Ausland, insbesondere in Rumänien…
…keine oder eine unrichtige Selbstberechnung vorlegt. Der Tatbestand des § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG 1992 verweist auf die oben angeführten kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, weshalb für die Frage, wann ein Kfz im Inland zum Verkehr zuzulassen ist bzw wann eine widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland…
…oder befreit war, sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre. Gemäß § 4 Z…
…wird der Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Laut § 4 Z 3 NoVAG 1991 sind Abgabenschuldner im Falle der Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre (§ 1 Z 3), der Zulassungsbesitzer und derjenige, der das Fahrzeug verwendet, als Gesamtschuldner (…
…einen möglichen Gegenbeweis zur Standortvermutung zu erbringen, waren mit gegenständlich angefochtenen Bescheiden zu Recht gem. § 1 Z 3 NoVAG die Normverbrauchsabgabe und gem. § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG Kraftfahrzeugsteuern (und ebenfalls hierzu akzessorisch der jeweilige Verspätungszuschlag) wegen widerrechtlicher Verwendung des Fahrzeuges ohne die erforderliche…
…auf die Gattin ein Fahrzeug der Marke YY unter dem Kz Nr456 am 8.7.2013 zugelassen worden. 4. Bei der anschließend durchgeführten Einvernahme des Bf am 30.9.2014 durch die Finanzpolizei zwecks "Abklärung des Sachverhaltes bezüglich Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem behördlichen Kennzeichen…
…Zhg. mit der widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland - ausgeführt: Aufgrund amtlicher Erhebungen sei festgestellt, dass der Bf seit 31.5.2012 seinen Hauptwohnsitz bzw. Mittelpunkt der Lebens-interessen in Österreich habe und ab diesem Zeitpunkt das Fahrzeug im Inland verwende. Mangels…
…Lebensinteressen sowie eine Verwendung des Fahrzeuges im Inland vorliegt, erschließt sich aus dem ermittelten Sachverhalt, primär im Einzelfall aus der Würdigung des erstatteten Parteivorbringens in Zusammenhalt mit den durchgeführten Erhebungen. Insofern waren ausschließlich Tatfragen und keine Rechtsfragen von "grundsätzlicher Bedeutung" zu lösen. Eine Revision ist…
…zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Abgabenschuldner im Falle der Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn…
…mit jeder Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland oder in das übrige Gemeinschaftsgebiet unterbrochen wurde und damit neu zu laufen begonnen hatte (siehe ua. VwGH-Erk. 21.11.2013, 2011/16/0221), weshalb in derartigen Fällen keine widerrechtliche Verwendung vorgelegen wäre. Eine solche monatliche Auslandsverbringung wurde…
…inländischen Adresse mit Nebenwohnsitz beim Ehegatten gemeldet. Daneben scheint zur Bf eine Adresse in D/Y, DStr3, auf. 3. In der am 10.10.2013 von der Finanzpolizei zur Frage der "Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem behördlichen Kennzeichen" mit der Bf aufgenommenen und von ihr…
…Recht vorgeschrieben worden. Gegen die Höhe der vorgeschriebenen Kraftfahrzeugsteuer wurde im Übrigen kein Einwand erhoben. VI. Ergebnis: In Anbetracht der oben dargestellten Sach- und Rechtslage liegen sämtliche Tatbestandsmerkmale der "widerrechtlichen Verwendung" eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland iSd § 1 Z 3 NoVAG 1991 und …
…dh. beim Tatbestand der sogen. "widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen" die Person, auf die das Fahrzeug im Inland nach den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes zuzulassen gewesen wäre. B) Kraftfahrgesetz: Die hier zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967, BGBl 267/1967 idgF., haben…
…dass aufgrund des erhobenen Sachverhaltes, wonach der Bf am Hauptwohnsitz der Gattin mit Nebenwohnsitz gemeldet sei, vom Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf in Österreich und in der Folge von einer "widerrechtlichen Verwendung" des Fahrzeuges im Inland iSd § 82 Abs. 8 KFG auszugehen sei (zur Begründung…