Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…
…tschechische und slowakische Auftraggeber tätig (Vermittlung von Handelsgeschäften, Vermögensanlagen, Versicherungen) und verfügen sie in Tschechien und in der Slowakei über keine Betriebstätte (die Zusammenkünfte finden zumeist in Hotels statt, Geschäftsunterlagen werden in den Räumen der Auftraggeber übergeben), so steht gemäß Artikel 7 des DBA-CSFR…
…BStBl. 1975 II, 626) handelt ein unabhängiger Versicherungsmakler, dessen Vollmacht den Branchengepflogenheiten entsprechend darauf gerichtet ist, Versicherungen aller Art für ein ausländisches Versicherungsunternehmen abzuschließen, Prämien einzukassieren, Schäden zu regulieren, Prozesse zu führen, Vergleiche zu schließen und dgl. im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit und begründet keine…
…des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Das deutsche Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld wurde daher der Steuerzuteilungsregel für…
…in Österreich eine "Tochter-GesmbH & Co KG" (eine Gesellschaft, bei der die deutsche KG sowohl einziger Gesellschafter der inländischen Komplementär- GesmbH als auch deren einziger Kommanditist ist) und entfaltet diese Tochter-GesmbH & Co KG in einer inländischen Betriebstätte eine operative Tätigkeit (Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen…
…Österreich eine "Tochter-GmbH & Co KG" (eine Gesellschaft, bei der die deutsche KG sowohl einziger Gesellschafter der inländischen Komplementär- GmbH als auch deren einziger Kommanditist ist) und entfaltet diese Tochter-GmbH & Co KG in einer inländischen Betriebstätte eine operative Tätigkeit (Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Personalkrediten…
…Versicherungsvertreter für das deutsche Versicherungsunternehmen in Deutschland und in Österreich tätig werden, und hat sie zu diesem Zweck einen deutschen Gewerbeschein mit einer deutschen Betriebsanschrift erworben (formeller Betriebsgegenstand : Vermitteln von Versicherungen und Bausparverträgen), dann ist für die steuerliche Erfassung ihrer Einkünfte zunächst auf die tatsächlich…
…dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z. 1 des DBA-Deutschland verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Das deutsche Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld wurde daher der Steuerzuteilungsregel für Sozialversicherungen zugeordnet…
…externen Vertriebsmitarbeitern und der ausländischen Hauptniederlassung kaum oder keine Verhandlungen über Vertragsbedingungen stattfinden, da Versicherungen in der Regel standardisierte Versicherungsverträge auflegen und lediglich die Prämienzahlungen einem gewissen Verhandlungsspielraum unterliegen. Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob diese Tätigkeiten vorbereitender Art sind oder Hilfstätigkeiten im Sinne des Art…
…wird, dass die schließliche Unterschriftsleistung nur mehr eine Formsache ist; Kontaktaufbau und Kontaktpflege zu Banken und Versicherungen, unabhängigen Vermittlern mit dem Zweck diese über die Produkte der englischen Investmentgesellschaft zu informieren; Informationsstelle für Banken, Versicherungen und unabhängige Vermittler; Beschaffung von Informationen über spezifische Kundenbedürfnisse und…
Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG…
Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an eine in einem EU-Staat (Deutschland) ansässige Versicherungsgesellschaft gezahlt werden, als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diese Versicherungsgesellschaft im Inland einen Geschäftsbetrieb unterhält. Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen…
Gemäß § 18 Abs. 1 EStG 1988 sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich…
Verlegt ein Steuerpflichtiger nach Eintritt in den Ruhestand seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und bezieht er nach seiner Wohnsitzverlegung eine deutsche Sozialversicherungsrente, eine deutsche Firmenpension, deutsche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus einer inländischen Beratungstätigkeit, dann ist vor Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens das gesamte in…
Sowohl das DBA-Deutschland vom 24. August 2000 wie auch das DBA-Deutschland vom 4. Oktober 1954 sehen die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden indirekten Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebstätte vor. Während aber das DBA 2000 diese Möglichkeit - dem OECD-Musterabkommen entsprechend - ohne besondere Methodikvorgabe gestattet, ist…