…daher im Interesse der inländischen Tochtergesellschaft liegt) dann wird nunmehr im Jahr der Bonusauszahlung vorzukehren sein, dass hiedurch keine Doppelanlastung des Aufwandes stattfindet : nämlich einmal im Wege von aufwandwirksamen Weiterbelastungen des Rückstellungsaufwandes in den Vorjahren und ein zweitesmal durch eine voll aufwandswirksame Verrechnung der Bonusauszahlung.…
…dass durch den in Frankreich verbleibenden Mittelpunkt der Lebensinteressen das DBA-Frankreich - wie bei beschränkt Steuerpflichtigen - nur eine Besteuerung der Inlandseinkünfte zulässt. Besteht kein inländischer Zweitwohnsitz und liegt "beschränkte Steuerpflicht" vor, dann trifft die Verpflichtung zur vorrangigen Verrechnung der österreichischen Verluste mit den Auslandseinkünften (genauer…
…liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als Gewinnausschüttung gewertet und wird folglich auf schweizerischer Seite nicht der für Veräußerungsvorgänge maßgebende Artikel 13, sondern…
…jene der schweizerischen Niederlassungs-Betriebstätte in der konkreten Erbringung der Finanzdienstleistungen, dann ist dem österreichischen Stammhaus für seine Geschäftsführungsfunktion eine Tangente des Gesamtgewinnes zuzurechnen, die sich an der Verrechnung zwischen unabhängigen Dritten orientiert, d.h. beispielsweise die Kosten der Geschäftsführung (insb. Personal und Miete) zuzüglich…
… eine solche Beurteilung ist seinerzeit mit der deutschen Steuerverwaltung abgestimmt worden (EAS 800). Fraglich mag sein, ob der Handelsvertreter durch den Betrieb einer Reparaturwerkstätte, in der - gegen Verrechnung mit dem französischen Unternehmen - Gewährleistungs- und Garantiemängel behoben sowie - gegen Verrechnung mit den Kunden - Service- und Reparaturarbeiten…
…allem der Umstand, dass andernfalls der Effekt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung eintreten würde, weil durch die Verrechnung mit vortragsfähigen Konzernverlusten diese verbraucht und folglich spätere Konzerngewinne in Höhe der verrechneten Zinsen steuerpflichtig gemacht werden. Diese Rechtsbeurteilung beruht auch auf Überlegungen, wie sie § 3 Z 4 der…
…diese Steuer angerechnet werden (EAS.985). Nach geltender Rechtslage besteht keine Möglichkeit, eine im Jahr des Zuflusses der italienischen Einkünfte in Österreich steuerlich unverwertbare italienische Abzugssteuer auf spätere Jahre "vorzutragen" oder aber den Vorjahresverlust nicht auch zur Verrechnung mit den positiven italienischen Einkünften zu verwenden…
…der Sechstelgrenze in Bezug auf Sonderzahlungen nach den Vorschriften des § 67 EStG 1988, und zwar ohne Beeinflussung durch Abkommensrecht. Die Abkommensanwendung im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung kann daher zu keiner rückwirkenden Änderung der Sechstelgrenze führen. Gleiches gilt für die Verrechnung des Freibetrages von 620 Euro, der…
…1995 und lösen daher keinen "Methodenwechsel" bei der steuerlichen Erfassung der Gewinnausschüttungen der zypriotischen Tochtergesellschaft aus. Werden durch solche Aktivitäten Verluste eingefahren, dann sind diese nach Auffassung des BM für Finanzen primär mit den "unschädlichen" Aktiveinkünften und erst sekundär mit den "schädlichen" Passiveinkünften zu verrechnen…
…Rechnungsausstellung im Namen der schweizerischen Firma, Verrechnung inkl. Gutschriften, Mahnwesen, Reklamationsbearbeitung, Buchhaltung) ausgeübt werden, dann deutet dieses Sachverhaltsbild darauf hin, dass der Einsatz des inländischen Einzelunternehmers durch die ausländische Gesellschaft eine "Vertreterbetriebstätte" darstellt. Allerdings können Fragen dieser Art infolge ihrer Sachverhaltsabhängigkeit nicht im Rahmen des…
…Lagerhaltung, Verrechnung, Exportabwicklung usw. wegverlagert worden sind, dann müsste dokumentierbar sein, welcher Aufwand damit in der Vergangenheit verbunden war und inwieweit dieser Aufwand nach der Umstellung auch tatsächlich weggefallen ist. Denn eine bloß in Konzernverträgen festgelegte Funktions- und Risikoverlagerung, von der nicht belegt werden kann…
…diese Gesellschaften als ein schachtelbefreiter Veräußerungsvorgang dar. Wird der Liquidationserlös auf schweizerischer Seite als Dividendenausschüttung gewertet und mit 35-prozentiger Verrechnungssteuer belegt, steht den österreichischen Gesellschaften gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Schweiz das Anrecht auf Rückzahlung der schweizerischen Quellensteuer zu. Vorsorglich wird allerdings angemerkt…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…