…ausschließlich richtlinienbedingt und daher nur im Verhältnis zum EU-Raum anwendbar; denn nur insoweit kann vom Bestand der Gegenseitigkeit ausgegangen werden. Bei fehlender Gegenseitigkeit besteht aber nach wie vor kein Anlass Auslandsgesellschaften in Österreich steuerlich zu begünstigen, wenn gleichartige Begünstigungen österreichischen Gesellschaften im betreffenden Ausland…
…1988 eintritt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt. Gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 wird eine Wegzugsbesteuerung durch Umstände ausgelöst, die im Hinblick auf eine Beteiligung zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten führen. Solche Umstände können auch aufgrund…
Umstände, die hinsichtlich einer qualifizierten Beteiligung zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen, gelten als Veräußerung der Beteiligung und lösen in diesem Rahmen eine "Wegzugsbesteuerung" aus. Die Einkünfte sind hierbei mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt…
…S. 4 zu § 6 Z 6 lit. b EStG 1988 idF AbgÄG 2015, der ebenso wie § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 auf die "Einschränkung" des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten abstellt; EStR 2000 Rz 2518 und 6148a). Das Besteuerungsrecht…
…6 Z 1 lit. b EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2015 wurde die Wegzugsbesteuerung durch "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen" ausgelöst. In EAS 3242 wurde vor dem Hintergrund dieser Wendung vertreten, dass der Tatbestand…
…oder zumindest glaubhaft gemacht wird, dass an der österreichischen Holdinggesellschaft überwiegend natürliche Personen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, bei denen das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten eingeschränkt ist. Diese Voraussetzung erscheint erfüllt, wenn nachgewiesen werden kann, dass sich mehr als 50…
…Muttergesellschaft oder zu anderen deutschen Konzerngesellschaften stehen, so ist zunächst zu untersuchen, ob bei Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) ein (zweites) Dienstverhältnis der beiden Geschäftsführer gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft als gegeben anzunehmen ist; diesfalls hätte die österreichische Tochtergesellschaft den von ihr zu tragenden Lohnaufwand…
…bestehen keine Bedenken, die im Verhältnis zu Deutschland als fremdverhaltenskonforme Betriebstättendotation anerkannten Grundsätze auch im Verhältnis zu anderen Staaten anzuwenden, vorausgesetzt, dass diese von den betreffenden anderen Staaten im jeweiligen Einzelfall korrespondierend der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Vorsorglich wird allerdings darauf hingewiesen, dass die deutschen…
…zur Befreiungsmethode im Hinblick auf Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen noch keine Wegzugsbesteuerung ausgelöst. Zu einer Wegzugsbesteuerung kommt es unter anderem dann, wenn sonstige Umstände eintreten, die hinsichtlich der Wirtschaftsgüter eines Betriebs zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs im Verhältnis zu anderen Staaten führen (…
…ersten Schritt zu prüfen, ob durch diese Schenkung innerstaatlich eine steuerpflichtige Veräußerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 vorliegt. Nach § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 gelten Umstände, die zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten…
…dem AbgÄG 2015 die Wegzugsbesteuerung durch "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen" ausgelöst und daher der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung erst bei einem unbedingten Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts verwirklicht werde. Darüber hinaus wurde in EAS 3242 dargelegt…
…auch im Verhältnis zu anderen DBA-Partnerstaaten anzuwenden, wenn die betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen in den hier maßgebenden Belangen - so wie das DBA-Schweiz - der OECD-Konzeption folgen und wenn hiedurch grenzüberschreitende positive oder negative Besteuerungskonflikte vermieden werden können (für die abweichende Rechtslage im Verhältnis zu Deutschland…
…Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Anteiles im Sinne des Abs. 1 führen" umschrieben wird, ist erfüllt, sobald im Fall eines Wegzuges aus Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen den Verlust des Besteuerungsrechtes an Veräußerungsgewinnen bewirkt. In gleicher Weise ist der umgekehrte Fall zu sehen…
…134/1999). Diese mit Deutschland abgestimmte Auffassung wird - solange sich im Verhältnis zu anderen DBA-Partnerstaaten kein anderweitiges Auslegungserfordernis ergibt - auch im Geltungsbereich der andern österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen vertreten. Diese Satellitenschüsseln stellen keine bloßen "Hilfsstützpunkte" im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens und…
…während der letzten 5 Kalenderjahre zu mindestens 1% beteiligt war. Gemäß § 27 Abs. 3 iVm § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 führt der Eintritt von Umständen, welche das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten einschränken, zu einer Realisierung der Wertsteigerungen an…
…6 Z 1 lit. b EStG 1988 (idF Budgetbegleitgesetz 2011) enthaltene Wendung "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten ... führen" auf einen unbedingten Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes. Denn erst mit dem Eintritt der Bedingung geht das Besteuerungsrecht verloren…
…Loukota-Jirousek, und die dort erwähnte österreichisch-deutsche Verständigung). Soferne daher keine anderweitigen Interpretationserfordernisse gegeben sind, wird die mit Deutschland getroffene Auslegung auch im Verhältnis zu anderen DBA-Partnerstaaten angewendet (EAS 3046). Daraus folgt, dass Rumänien aus österreichischer Sicht nur dann ein Besteuerungsrecht erlangt, wenn…
…Spanien zu; derartige Gewinne sind sonach in Österreich - gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass die Miteigentumsanteile von einer spanischen Gesellschaft treuhändig für eine schweizerische Gesellschaft gehalten werden, die ihrerseits wieder als Treuhänder der österreichischen Investoren auftritt, führt zu keiner anderen rechtlichen…
…Vergütungen einer inländischen Abzugsbesteuerung zu unterziehen, wenn dieses Unternehmen keine inländische Betriebstätte unterhält. Das Bundesministerium für Finanzen ist bereit, diese Rechtsprechung auch bei der Auslegung von DBAs mit anderen Staaten als Deutschland anzuwenden, wenn diese einer gleichlautenden Abkommensinterpretation folgen. Im Verhältnis zu mehreren Staaten sind…
…wenn die leitenden Aktivitäten nicht nur in Liechtenstein ausgeübt werden. Allerdings ist diese Frage im Verhältnis zu Liechtenstein deshalb von untergeordneter Bedeutung, weil der in Österreich ansässige Gesellschaftergeschäftsführer infolge des im Bereich des Artikels 15 des DBA-Liechtenstein geltenden Anrechnungsverfahrens sowohl mit wie auch ohne…