Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen geliefert und handelt es sich hiebei nicht um eine entgeltliche Nutzungsüberlassung, sondern um eine Veräußerung eines immateriellen Wirtschaftsgutes, dann ist dieser Veräußerungsvorgang nicht unter Artikel 12…
…bereits dieser Ansässigkeitswechsel einen Umstand dar, der zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts nach § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 führt. So wird nach dem DBA Großbritannien gemäß Art. 13 Abs. 4 das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens ausschließlich…
…österreichische Kapitalgesellschaft bereits im Besitz aller Rezepturen und Produktionsverfahren ist, für sich alleine noch nicht der Beurteilung als Veräußerungsvorgang entgegensteht. Denn auch der Mieter eines körperlichen Wirtschaftsgutes hat diesen Vermögenswert bereits inne, ohne daß ihn dies hindert, den gemieteten Gegenstand in weiterer Folge zu kaufen.…
…eingeschränkt werden, dass sich der Lizenzinhaber jeglicher Nutzung seines Rechts in China begibt, bestünde nach Ansicht des BMF Grund für die Annahme, dass es sich um eine Veräußerung eines Wirtschaftsgut iSd Art. 7 und nicht um Lizenzgebühren iSd Art. 12 DBA China handelt (vgl. Loukota…
…wären daher zum Zeitpunkt des Wirksamkeitsbeginns des DBA-Japan der gemeine Wert des japanischen Betriebsstättenvermögens (der einzelnen Wirtschaftsgüter sowie ein allfälliger Firmenwert) zu ermitteln und seitens der GmbH entsprechende Bewertungsunterlagen in Evidenz zu nehmen. Bei einer späteren Veräußerung (entweder der gesamten Betriebsstätte oder einzelner Wirtschaftsgüter)…
…hatten. Erklärt sich die ausländische Muttergesellschaft bereit, die Ansprüche vorzeitig abzulösen (zurückzukaufen), dann kann dieser Vorgang nicht als eine in der Privatsphäre nach Ablauf der Spekulationsfrist stattfindende Veräußerung immaterieller Wirtschaftsgüter gesehen werden, die als nicht steuerbar einzustufen ist; vielmehr tritt mit der Leistung der Ablösesumme…
…Um zu beurteilen, ob bei einer Gesellschaft der Liegenschaftsbesitz die Hauptsache ausmacht, werden daher die Verkehrswerte der in Österreich gelegenen unbeweglichen Wirtschaftsgüter - unter Außerachtlassung der diese Werte schmälernden Verbindlichkeiten (Z 28.4 OECD-Kommentar zu Art. 13 OECD-MA) - in Relation zum gesamten aktiven Vermögen…
…Abgesehen davon, bildet eine Einbringung von Wirtschaftsgütern durch den Gesellschafter keinen unentgeltlichen Vorgang, da dem Gesellschafter als Gegenleistung die Wertsteigerung seiner Beteiligung zukommt. Eine unterpreisige Veräußerung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen verstößt allerdings gegen den einkommensteuerlichen Fremdverhaltensgrundsatz. Der Vorgang würde daher nach österreichischem innerstaatlichem Recht…
…daraus, dass diese selbständige Wirtschaftsgüter sind (EStR 2000 Rz 453), im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehen und den unbeweglichen Charakter des Gebäudes annehmen (EStR 2000 Rz 3123). Bei den abgetretenen Rechten aus den Untermietverträgen handelt es sich zwar um eine Veräußerung von beweglichen Vermögensrechten. Dennoch…
…insoweit die in § 10 Abs. 2 KStG vorgesehene Steuerfreiheit nicht durch eine polnische Steuerpflicht wieder verloren geht. Im Geltungsbereich des neuen Abkommens wird hingegen für die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften (Gesellschaften, deren Wirtschaftsgüter hauptsächlich, direkt oder indirekt, aus in Polen gelegenem…
…Abs. 3 KStG 1988 beurteilt werden können. Dies wird sowohl bei Veräußerung von körperlichen wie auch bei Veräußerung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern zu gelten haben. Aus dieser Perspektive betrachtet wird daher die Abtretung von Forderungen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, die damit das Factorgeschäft ("echtes Factoring", siehe…
…übergeführt werden. Wohl handelt es sich bei der hierbei stattfindenden Übertragung der der S-GmbH & Co KG aus den Untermietverträgen erwachsenen Rechte um bewegliche immaterielle Wirtschaftsgüter. Dennoch fällt die Veräußerung dieser Rechte unter die für unbewegliches Vermögen geltende Zuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 DBA…
…Wirtschaftsgüter erfolgen, die in inländischen Betriebstätten der österreichischen Kapitalgesellschaft verwendet werden. Zur "zeitverschobenen Doppelbesteuerung" würde es kommen, wenn die im Jahr 1997 in Österreich steuerlich erfassten und in den USA auf die Ersatzliegenschaft übertragenen stillen Reserven in einem Folgejahr in den USA anlässlich der Veräußerung…
…der unbeweglichen Wirtschaftsgüter der GmbH die Buchwerte der übrigen Wirtschaftsgüter übersteigt. Hierbei ist zufolge der Schlussprotokolls zu Artikel 13 die Wertermittlung nach dem Stand des Aktivvermögens vorzunehmen, das in der letzten vor der Veräußerung nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen erstellten Schlussbilanz ausgewiesen ist. Eine in einem solchen…
Artikel 13 Absatz 4 DBA-Rumänien sieht vor: "Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von Anteilen oder vergleichbaren Beteiligungen an einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen zur Gänze oder hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im…
…Abs. 1 Z 3 dritter TS UmgrStG angesetzt werden und unterliegt im Falle einer späteren Veräußerung der Mitunternehmeranteile der ermäßigten Besteuerung von 25%. Der geplante Umwandlungsvorgang löst sonach keine steuerliche Aufdeckung des im GmbH-Anteil bis zur Umwandlung angesammelten Wertzuwachses aus. Bundesministerium für Finanzen, 4…
Werden von einer deutschen GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann…
…13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens des deutschen steuerlichen Vertreters im gegebenen Zusammenhang getroffene Unterscheidung zwischen einem Verkauf "direkt aus der unechten stillen Gesellschaft" und einer "Veräußerung der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer…
…dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch § 6 Abs 1 Z. 2 ErbStG. gewährleistet. Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, derzufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder, sondern dem Treugeber zuzurechnen sind, entfaltet Rechtswirkungen auch im Bereich des Erbschaftssteuerrechtes (vgl. Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da…
…in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall einer späteren Veräußerung der Kapitalanteile an der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik…