…an einer dänischen Kapitalgesellschaft beteiligter Ingenieur aus dieser Gesellschaft aus, wobei die Gesellschaft diese Anteile im Wege eines "Rückkaufes" zurückerwirbt, dann unterliegt dieser Vorgang in Österreich ebensowenig der Einkommensbesteuerung wie bei Veräußerung der Anteile an dritte Personen. Stellt dieser Vorgang nach dänischem Recht eine Gewinnausschüttung…
…kein Besteuerungsrecht entzieht, dann führt die Steuerbefreiung durch tschechisches Umgründungssteuerrecht nicht zum Aufleben eines österreichischen Besteuerungsanspruches. Das Doppelbesteuerungsabkommen nimmt keinen Einfluss darauf, mit welchem Wert die Anschaffungskosten der einbringungsgeborenen Anteile an der tschechischen Kapitalgesellschaft in den Händen des österreichischen Gesellschafters anzusetzen sind. Dies richtet sich…
…der Eintritt eines Qualifikationskonfliktes nicht ausgeschlossen. Sollte nämlich die deutsche KG als GmbH & Co KG ausgestaltet sein und sollten daher aus deutscher Sicht die Vermögenswerte der KG in Anwendung der "Geprägetheorie" Betriebsvermögen darstellen, dann ist nicht auszuschließen, dass Deutschland in dem Veräußerungsvorgang die Veräußerung von…
…Die Abkommensbestimmung spricht zwar nur von einer Veräußerung von "Aktien" doch ist diese Bestimmung aus dem Abkommenszusammenhang heraus als allgemeine Regelung für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die Veräußerung von GmbH-Anteilen. Eine Doppelbesteuerung kann durch diese Abkommensvorschrift…
Ist an einer österreichischen GMBH & Co KG eine deutsche KG als Kommanditist beteiligt, dann ist bei der Besteuerung der österreichischen KG-Gewinnanteile auf die hinter der deutschen Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die…
…auch die Veräußerung der Beteiligung an der Personengesellschaft als ein Unternehmensverkauf im abkommensrechtlichen Sinne dar (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht, I/1 Z 13 Rz 23). Gemäß Art. 24 Abs. 2 DBA Schweiz darf die Besteuerung einer Betriebstätte, die ein Unternehmen eines Vertragstaats…
…österreichischen GmbH jedoch um eine Gesellschaft, deren Vermögen "hauptsächlich" aus in Österreich gelegenen Gebäuden oder Grundstücken besteht, so besteht im Falle der Anteilsveräußerung durch die in Australien ansässige natürliche Person nach dem Abkommen ein Besteuerungsrecht Österreichs, weil es sich um eine Veräußerung von "unmittelbaren Anteilsrechten…
…Artikel 13 verdeutlicht (in der englischen und französischen, nicht allerdings in der deutschen Fassung), dass bei einer Liquidation der Fall einer Veräußerung der Anteile an die anteilsausgebende (und jetzt untergehende) Kapitalgesellschaft vorliegt. 06. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich auf die Zahlung in Rentenform. Diese Sichtweise zeitigt auch Wirkung auf der Ebene des DBA-Deutschland. Denn abkommensrechtlich liegt damit kein Anwendungsfall von Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen)…
Veräußert eine operativ tätige österreichische GmbH & Co KG, deren Gesellschafter allesamt deutsche Personen sind, ihre zum Betriebsvermögen gehörigen Anteile an einer ebenfalls operativ tätigen ungarischen Personengesellschaft, so wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen…
…Österreich im gegenständlichen Fall zunächst eine allfällige Veräußerung der GmbH-Beteiligung besteuern dürfen, da es sich - zumindest bis zur Veräußerung der Immobilie - unstrittig um Anteile an einer Gesellschaft gehandelt hat, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen in Österreich besteht. Eine Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts iSd…
Veräußern zwei in Österreich ansässige Steuerpflichtige ihre je 50-prozentigen Anteile an einer deutschen Maschinenfabriks-GmbH an eine ihnen gehörige österreichische GmbH, unterliegt der hierbei anfallende Veräußerungsgewinn nach Artikel 13 Abs. 5 DBA-D der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Gemäß Artikel 13 Abs. 3 würde im…
…des Art. 13 DBA Liechtenstein einschlägig, der das Besteuerungsrecht im Falle einer Veräußerung von nicht gesondert genanntem Vermögen ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat - hier Liechtenstein - zuweist. Dabei kann das österreichische Besteuerungsrecht an den Anteilen der Ö-GmbH auch nicht mit Hilfe von Art. 13 Abs. 2 DBA…
Verlegt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger, dem 100% der Anteile an einer deutschen GmbH gehören (Anschaffungskosten 100), seinen Wohnsitz in die Schweiz, tritt damit ein Umstand ein, der bereits nach inländischem Recht (Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht) zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führt…
…im vorliegenden Fall eine Veräußerung von ungarischem unbeweglichem Vermögen durch die beiden Gesellschafter an die Kft wohingegen Ungarn dem Intransparenzprinzip folgend den Vermögensübergang als Abspaltung wertet. M.a.W. aus ungarischer Sicht müsste es zur Verwirklichung von zwei Steuertatbeständen kommen: einerseits zu einem von Art…
…dann ein, wenn die Kinder die Anteile veräußern sollten (EStR 2000 Rz 6683d). In diesem Fall steht aber das DBA der Steuererhebung nicht entgegen, weil die mit der Beendigung des Besteuerungsaufschubes einzuhebende Steuerschuld nicht eine der Kinder als Geschenknehmer, sondern eine des Geschenkgebers ist, die…
…kein Fall einer Wegzugsbesteuerung vor. Zieht dieselbe Person in die Schweiz weiter, löst dieser Ansässigkeitswechsel die Wegzugsbesteuerung aus, da im Zeitpunkt des Ansässigkeitswechsels in die Schweiz Art. 13 Abs. 3 DBA-Schweiz zum Tragen kommt. Nach dieser Bestimmung dürfen Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen…
…im Fall der späteren Veräußerung der Beteiligung gemäß § 27 Abs. 3 iVm § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Zweckmäßigerweise wären daher zum Zeitpunkt des Wirksamkeitsbeginns des DBA Japan der gemeine Wert der Anteile an der österreichischen GmbH zu ermitteln und…
…erhalten. Die Abkommensbestimmung spricht zwar nur von einer Veräußerung von "Aktien", doch ist diese Bestimmung aus dem Abkommenszusammenhang heraus als allgemeine Regelung für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die Veräußerung von GmbH-Anteilen (EAS 2659 betreffend das DBA…
…Universitätsprofessor seine 60-prozentige Beteiligung an einer deutschen GmbH, deren Geschäftsführung er besorgt, dann unterliegt der Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 5 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; und zwar gleichgültig, ob die Veräußerung zur Gänze in einem Jahr oder verteilt auf fünf Jahre…