…von Artikel 13 Abs. 1 DBA-Ungarn (Veräußerung unbeweglichen Vermögens) erfasst sind. Dies gilt daher entsprechend für inländische Mietrechtsabtretungen durch eine italienische Kapitalgesellschaft, sodass die Wahrnehmung der im inländischen Recht begründeten Steuerpflicht durch Art. 13 Abs. 1 DBA-Italien gewährleistet wird. Es liegt mithin kein…
…Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, sodass bei dieser Gestaltung ( 1 1/2 Jahre) die Zweijahresfrist noch nicht überschritten wird". Diese Auffassung wurde in EAS 3235 weiterhin aufrechterhalten. Eine Abwesenheit im Ausland für die Dauer eines Semesters löst sonach keine Unterbrechung der…
…und der im Jahr 2006 die USA wieder verlassen hat und nach kurzer Arbeitsleistung für eine britische Konzerngesellschaft wieder in den österreichischen Konzernbereich zurückgekehrt ist, bedarf es einer näheren Durchleuchtung des Sachverhaltes, um feststellen zu können, ob und gegebenenfalls für welche Dauer eine Unterbrechung der…
…diese Dauer beschränkt ist, allerdings mit der Einschränkung, dass er während dieser Zeit nicht allzu häufig (zB an Wochenenden) zurückkehrt. Nur unter diesen Voraussetzungen wird man von einer Unterbrechung der unbeschränkten Steuerpflicht durch eine beschränkte Steuerpflicht von Februar bis August d.J. in Österreich ausgehen…
…keiner Unterbrechung der österreichischen Steuerpflicht führen würde, kommt allerdings nicht zur Anwendung, da die Arbeitsausübung im Rahmen einer deutschen Betriebstätte des inländischen Arbeitgebers erfolgt. Analoge Gegebenheiten bestehen bei Entsendungen in die Schweiz. 20. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…ob die genannten Tage als Unterbrechung der tschechischen oder als Unterbrechung der österreichischen Tätigkeit zu werten sind. Geschäftsreisetage, die außerhalb Tschechiens zugebracht werden, müssen mit der in Tschechien ausgeübten Beschäftigung kausal zusammenhängen. Berufliche Aufenthalte außerhalb Tschechiens, die mit der Tätigkeit für die österreichische Konzerngesellschaft zusammenhängen…
…die die S-GmbH & Co KG aus der ertragbringenden Nutzung von unbeweglichem Vermögen (gegebenenfalls samt Zubehör, siehe VwGH v. 19.6.1968, Zl. 1561/67) in Ungarn erzielt. Dies gilt auch dann, wenn diese von der S-GmbH & Co KG akquirierten Mietverträge gegen Ablösezahlung an…
…schweizerischen Vermieter beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Z. 6 EStG gegeben, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist, wobei die veranlagte Steuer 5% der Mieteinnahmen nicht überschreiten darf (Art. 12 Abs. 2 DBA-Schweiz). 01. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…entsprechenden Gewinnteile nicht der deutschen Betriebstätte zugerechnet werden. Es wird sich daher empfehlen, dass seitens des österreichischen Unternehmens ein sachgerechter Gewinnaufteilungsvorschlag ausgearbeitet und mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. 7. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…beträgt. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Polen anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur dann anzunehmen, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in Polen kein innerer Zusammenhang besteht. Nur in diesem Fall würde mit der weiteren…
…österreichischer Sicht die Anwendung der 1-Jahresfrist bei Dienstnehmerentsendungen nach Polen auf österreichischer Seite gehandhabt wird. Ist demzufolge ein vom österreichischen Arbeitgeber nach Polen entsandter Dienstnehmer nicht durchgehend in Polen anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist eine Unterbrechung des Fristenlaufes nur…
Werden von einem österreichischen Unternehmen Maschinen aus der Schweiz angemietet, dann tritt für das schweizerische Unternehmen nur dann beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der erzielten Mieteinkünfte ein, wenn es sich bei den Maschinen um eine Anlage handelt, die als "Sachgesamtheit" anzusprechen ist. Mangels inländischer Betriebstätte kann das…
…dass eine Unterbrechung dieser Zweijahresfrist dann vorliegt, wenn ein in Italien ansässiger Hochschulprofessor einen oder mehrere Lehraufträge an der Universität Graz (für einen insgesamt 2 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum) erhalten hat, wenn er daraufhin nach Italien zurückkehrt und in der Folge - ohne jeglichen Zusammenhang mit…
…der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in der UdSSR anwesend sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist entscheidend, ob durch die Heimkehr nach Österreich der Fristenlauf unterbrochen oder bloß gehemmt wird. Eine Unterbrechung wird dann anzunehmen sein, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in der…
…Betriebsunterbrechung und ein Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht vor, dann würden Folgeprovisionen, die dem Steuerpflichtigen während seines Aufenthaltes in der Schweiz zufließen, als nachträgliche Einkünfte seiner in Österreich unterhaltenen Betriebstätte (vermutlich seine ehemalige Wohnung) zu werten sein, sodass nach Artikel 7 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht…
…die inländische Körperschaftsteuerpflicht der Pachtentgelte bejaht; und zwar deshalb, weil es sich hierbei um Erträgnisse aus im Inland gelegenem unbeweglichem Vermögen gehandelt hat. Die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Werkzeuge und LKWs wurden hierbei als Zubehör zum unbeweglichen Vermögen eingestuft, sodass das gesamte Pachtentgelt der inländischen Besteuerung…
…auf Polen übergeht. Wird der österreichische Prokurist allerdings stets nur für Zeiträume von etwa 10 Tagen pro Monat von seinem österreichischen Arbeitgeber nach Polen entsandt, dann könnte die laufende Rückkehr nach Österreich jeweils als Unterbrechung des Polen-Aufenthaltes gewertet werden. Der Umstand, dass bislang Polen…
…Subauftragnehmern) kommt und ob - gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD…
…ob gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen aber weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu…
…Baugelände kommt und ob - gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD…