Unfallrenten haben nach Auffassung des BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie fallen daher weder unter Artikel 15 des OECD-Musterabkommens (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) noch auch unter Artikel 18 (Ruhegehälter); denn sie sind nicht von dem in…
Unfallrenten haben nach Auffassung des BM für Finanzen Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie fallen daher auch nicht unter den in Artikel 18 DBA-Kroatien verwendeten Begriff der "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat…
…Rückwanderer (nach der geltenden Gesetzeslage) die Möglichkeit gemäß § 103 EStG um eine steuerliche Zuzugsbegünstigung anzusuchen. Eine besondere Rechtssituation ergibt sich aber für eine vom Dust Diseases Board in Australien wegen einer erlittenen Berufskrankheit gezahlte Unfallrente. Diese hat Schadenersatzcharakter und fällt nach Auffassung des Bundesministeriums für…
…dann nicht, wenn diese Abfindung kurz vor dem Eintritt der Rentensteuerpflicht erfolgt. Solange das Unfallopfer in Österreich nur mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beschränkt steuerpflichtig ist, erwächst aber selbst aus den laufenden Unfallrenten keine inländische Steuerpflicht, da die Unfallrente nicht vom Katalog des § 98…
Werden von einem Zahnarzt nach Aufgabe seiner Praxisarbeit und nach einem Zuzug nach Österreich folgende drei Renten aus Deutschland bezogen : Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk (Körperschaft des öffentlichen Rechts), Unfallrente einer Berufsgenossenschaft, Berufsunfähigkeitsrente der Alten Leipziger Versicherung bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres, dann wird…
Unfallrenten haben nach Auffassung des BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie werden daher auch nicht von dem in Artikel 18 DBA-Schweiz verwendeten Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere…
…erster Linie Fachpersonal (Schlosser und Schweißer) zur Verfügung, das unternehmensinternen Schulungen und Prüfungen unterzogen wird; der liechtensteinische Arbeitgeber sorgt für die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung; die Fachkräfte unterliegen in arbeitsrechtlicher Hinsicht nur den Weisungen des liechtensteinischen Arbeitgebers; die Bezugsauszahlungen werden von dem liechtensteinischen Arbeitgeber…
…mit der österreichischen GmbH getroffen; für allgemeine Nebenleistungen (z.B. Unfallversicherung und betriebliche Altersversorgung) bleibt der Mitarbeiter "Betriebsangehöriger" des österreichischen Unternehmens; die Arbeitszeiten und die Urlaubsberechtigung werden mit der österreichischen GmbH vereinbart (dass der österreichische Arbeitgeber hier die Regelungen des Aufenthaltslandes akzeptiert, ändert nichts daran…
…in Österreich aufhält und ob sich der Hauptwohnsitz in den USA oder in Österreich befindet. In allen diesen Fällen können freiwillige Personenversicherungen (z.B. Prämien zu einer Krankenzusatzversicherung oder zu einer Reise-Unfallversicherung) im Rahmen der Beschränkungen des § 18 EStG als Sonderausgabe geltend gemacht werden…