…damit den Bandmitgliedern zugeflossen. Denn einerseits bewirkt die Vereinnahmung eines Geldbetrages durch einen Bevollmächtigten einen Einnahmenzufluss an den Vollmachtgeber (EStR 2000 Rz 4606) und andererseits liegt ein steuerwirksamer Zufluss auch bei Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen vor (EStR 2000 Rz 4607). Kommt es in…
Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
…Abzugssteuer (20% der an die Künstler gezahlten Beträge = "Künstleranteil") haftet. In solchen Fällen einer "Doppelhaftung" kann allerdings die deutsche Künstleragentur nicht mehr zur Haftung herangezogen werden, sobald der haftungsgegenständliche Steuerbetrag (20% des "Künstleranteils") bei der österreichischen Abgabenbehörde entrichtet wird. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…Bearbeitungs-, Verbreitungs- oder Veröffentlichungsrechte sein (vgl. Schreiben des dBMdF zur beschränkten Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken, IV C 5 - S 2300/12/10003:004 2017/0894289, Rz 3). Im vorliegenden Fall wird entsprechend den in der Eingabe dargelegten Sachverhaltsmerkmalen davon…
…mindert genauso wenig das steuerliche Jahresendvermögen wie beispielsweise die in Folgejahren zu entrichtenden Körperschaftsteuerzahlungen für 1994 und 1995. Bei Ermittlung der Körperschaftsteuerrückstellungen für 1994 und 1995 wird daher aus der Sicht des BM für Finanzen einerseits für die zu erwartende Zahlung der rumänischen Steuer Vorsorge…
…Mio bezahlte tschechische Quellensteuer nur auf 10 Jahre verteilt zur Anrechnung gebracht werden. Dies deshalb, weil bei der Veranlagung des Jahres 1 die aus Tschechien stammenden Einkünfte nur mit ATS 13 Mio. einbezogen wurden; diese Einkünfte sind nur mit einer tschechischen Quellensteuer von ATS 650…
Wird im Wege einer österreichischen Agentur ein tschechischer Pianist von einem österreichischen Hotel für die Dauer eines Monates engagiert, wobei sich aus dem Engagementvertrag eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Hotel ("Kontrahent 1") und dem Pianisten ("Kontrahent 2") ergibt, dann ist der Betreiber des österreichischen Hotels…
…tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen : | Betriebseinnahmen Deutschland | 1,000.000 | | Betriebsausgaben Deutschland | - 600.000 | | DBA-steuerfreie Eink. Deutschland | 400.000 | KZ 440…
…oder technischen Beratung einschließt; selbst wenn dies der Fall sein sollte, trifft die inländische GmbH keine Haftungsverpflichtung. Denn bedient sich der deutsche EDV-Experte bei seiner Auftragserfüllung keiner inländischen Betriebstätte, steht Artikel 7 bzw. 14 des DBA-Deutschland einer inländischen Besteuerung entgegen. Wird eine Betriebstätte…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
…am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist allerdings gemäß Artikel 23 Abs. 2 lit…
…bleiben die arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der Baustellenfrist außer Betracht" (AÖF Nr. 34/2000). Diese Verständigungsregelung bezieht sich nicht auf Fälle der vorliegenden Art (zwei gesonderte Bauführungen), sondern auf eine einheitliche Bauführung, bei der aber die arbeitsfreie Zwischenzeit zwischen den Baulosen nicht für die…
Ist ein in Österreich ansässiger Techniker vorübergehend bei einem deutschen Unternehmen in Deutschland als Dienstnehmer tätig, dann unterliegen die hiefür zufließenden Bezüge gemäß Artikel 9 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland der Besteuerung und sind in Österreich gemäß Art. 15 des Abkommens von der…
…OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). Auf Grund der österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 bleiben in einem solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197…
…des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991 und EAS 2298). Es ist hierbei unerheblich, ob bei dem einheitlichen Anlagenprojekt die Auftragserteilung in einem oder in zwei oder mehreren Verträgen erfolgt. Der Umstand, dass im 2. Teilabschnitt Mängel abgearbeitet werden, die im 1…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
Leistet eine österreichische GmbH Zahlungen an eine nach österreichischem Recht errichtete KG, die ihre Tätigkeit ausschließlich im Ausland in Büros in Abu Dhabi und in der Schweiz ausübt, und werden diese Zahlungen für ausländische Marktbeobachtung und Erschließung von Akquisitionspotential entrichtet, so kann die österreichische GmbH…
…nur hinsichtlich der in Österreich ausgeübten Tätigkeiten der Künstler, sondern auch hinsichtlich ihrer Auslandsauftritte; auch bei den Auslandsauftritten wird die Tätigkeit der Künstler in Österreich "verwertet". Denn es spricht die Vermutung für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber…
…sind daher gemäß Artikel 7 DBA-CSFR in Österreich von der Besteuerung freizustellen; dies allerdings nur insoweit, als sie der tschechoslowakischen Betriebstätte zurechenbar sind. Bei Ermittlung der der tschechoslowakischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinnteile ist zwingend nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" vorzugehen. Dies bedeutet, dass vorweg zu untersuchen ist…
…seines internationalen Engagements mehr als aufgewogen wird. Ob solche Erfordernisse im vorliegenden Fall vorliegen, ist derzeit nicht erkennbar. Gegebenenfalls müßte dies bei Einbringung eines Antrages nach § 48 BAO entsprechend dokumentiert werden. 02. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: