…der aus den Niederlanden in das Drittausland (z.B. auch in Steueroasen) abfließenden Lizenzgebühren besonders für die Errichtung von (funktionslosen) Durchlaufgesellschaften, die die Vorteile des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (Null-Satz für Lizenzgebühren) zweckwidrig ausnutzen ("treaty-shopping"). Denn durch das Zusammenwirken des Nullsatzes im DBA-Ö…
…Italieneinkünfte in Österreich besteuert werden dürfen, stellt dieser Steuerbetrag gleichzeitig den anrechenbaren Höchstbetrag für die italienische Abzugssteuer dar, sodass sich die österreichische Einkommensteuer auf Null reduziert. Die in EStR 2000 Rz 7583 für die Auslandssteueranrechnung entwickelte Formel kann in Fällen, in denen keine für die…
…österreichische GmbH eine deutsche Holdinggesellschaft "zwischengeschoben", dann kann damit auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 eine Herabsetzung der österreichischen Quellenbesteuerung auf Null erwirkt werden. Handelt es sich allerdings bei dieser deutschen Holdinggesellschaft um eine funktionslose Briefkastengesellschaft, deren einziges Ziel die Vermeidung der österreichischen Quellenbesteuerung…
…negativen Progressionsvorbehaltes" berücksichtigt, weil diesfalls die Bemessungsgrundlage für den Progressionssteuersatz auf Null herabsinkt (100 - 60 - 40 = 0) und folglich auch der deutsche Progressions-Steuersatz nur mehr 0% beträgt. Im Schlussprotokoll zu Artikel 24 DBA-Deutschland ist mit Deutschland festgelegt worden, dass in inländischen Betriebstätten…
…für Emissionen nach dem 31. Dezember 1992 angewendet. Auf Grund dieser Erlassregelung wird einem am 20. März 1992 als Null-Kupon-Papier angeschafften Letra del Tesoro mit Fälligkeit am 18.12.1992 seitens der österreichischen Finanzverwaltung die Steuerfreiheit gem. Art. 11 Abs. 3 DBA zuerkannt.…
…amtliche Auslegung des "Anleihebegriffes" erst für Emissionen nach dem 31. Dezember 1992 angewendet. Auf Grund dieser Erlassregelung wird einem im Jahr 1991 als Null-Kupon-Papier angeschafften Letra del Tesoro mit Fälligkeit im Jahr 1993 seitens der österreichischen Finanzverwaltung die Steuerfreiheit gem. Art. 11 Abs…
…des "Anleihebegriffes" erst für Emissionen nach dem 31. Dezember 1992 angewendet. Auf Grund dieser Erlassregelung wird einem vor diesem Stichtag als Null-Kupon-Papier angeschafften Letra del Tesoro seitens der österreichischen Finanzverwaltung die Steuerfreiheit gemäß Art. 11 Abs. 3 DBA zuerkannt und zwar selbst dann…
…dass die Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts in der Schweiz nicht zur Anwendung eines Steuersatzes von Null (oder zu einer ähnlich unzureichenden Besteuerung) und damit zu einer Steuerfreistellung (oder vernachlässigbaren Minimalbesteuerung) des übrigen Einkommens geführt hat oder die Schweiz einen Verlustausgleich oder Verlustvortrag (ohne Nachversteuerung bei…
…vor allem dann nicht, wenn er aus Grundsatzerwägungen nicht bereit ist, ein Haftungsrestrisiko zu tragen. Dieses Haftungsrestrisiko wäre allerdings gleich "Null", wenn ihm eine Bescheinigung des deutschen Finanzamtes beigebracht wird, derzufolge die Zinsen in Deutschland besteuert werden und wenn daher offenkundig ist, dass eine Nichtentlastung…
…Wenn daher die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in der Schweiz zur Anwendung eines Steuersatzes von Null (oder zu einer ähnlich unzureichenden Besteuerung) und damit zu einer Steuerfreistellung (oder vernachlässigbarer Minimalbesteuerung) des übrigen Einkommens führt oder wenn die Schweiz einen Verlustausgleich (ohne Nachversteuerung bei künftigen Betriebstättengewinnen…
…1 Z 3 EStG. die Nettoeinkünfte jedes Künstlers unter S 37.000,00 liegen könnten und dass dann der inländische Steuerertrag auf Null sinken würde. Vorsorglich soll auch folgender Aspekt mitbedacht werden: Auch jene Vergütungen, die den ausländischen Künstlern nach Fertigstellung der Schallplatten als Entgelt…
…Fixzinsverpflichtung aus der Anleihetransaktion getauscht wird (dies mit dem Ergebnis das dem fixen Zinsertrag in gleicher Höhe ein fixer Zinsaufwand gegenübersteht, sodass der Saldo der Einkünfte Null beträgt), läuft die Fiktivsteueranrechnung ins Leere. Denn solange zwischen Betriebsausgaben und ausländischen Betriebseinnahmen ein "erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang" besteht…
…mit 25,5% anfallenden niederländischen Steuer mit der österreichischen Körperschaftsteuer verloren gehen kann, wenn diese niederländische Steuer durch eine DBA-konforme Fiktivsteueranrechnung einer nicht erhobenen brasilianischen Quellensteuer auf Null herabgedrückt wird, wobei dieser Effekt auf Grund des DBA-Ö/BR auch in Österreich eintreten würde…
…die inländischen Einkünfte auf Null schrumpfen ließe) kann im EAS-Verfahren nicht abschließend beantwortet werde, da diesbezüglich keine ausreichend gesicherten Informationen vorliegen. Eine solche Beurteilung erscheint aber vor allem deshalb unwahrscheinlich, weil im Rahmen der vorerwähnten österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Oktober 1994 u.a…