Findok · EAS-Auskünfte
EAS 568
Spanische letras del tesoros
geltende FassungEAS-AuskunftE 139/35/2-IV/4/95vom 07.02.1995
Wortlaut laut Findok
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen
handelt es sich bei den nach Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien in Österreich
steuerfreien Staatsanleihen um ein Instrument der mittel- und langfristigen
Kapitalaufbringung. Diesem Erfordernis wird in der Regel eine Laufzeit von
mindestens 5 Jahren entsprechen (siehe Abschn. 1.2 Abs. 1 KESt-Richtlinien,
AÖFV. Nr. 158/1993). Ein Letra del Tesoro mit 18monatiger Laufzeit
erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Allerdings wird im Hinblick auf Interpretationsprobleme der
Vergangenheit gemäß dem Einleitungsabsatz zu den zitierten
KESt-Richtlinien die amtliche Auslegung des "Anleihebegriffes" erst für
Emissionen nach dem 31. Dezember 1992 angewendet. Auf Grund dieser
Erlassregelung wird einem im Jahr 1991 als Null-Kupon-Papier angeschafften Letra
del Tesoro mit Fälligkeit im Jahr 1993 seitens der österreichischen
Finanzverwaltung die Steuerfreiheit gem. Art. 11 Abs. 3 DBA zuerkannt (siehe
auch EAS 390).
Vorsorglich wird auf Artikel VII des 3. AbgÄG 1994,
BGBl. Nr. 21/1995, hingewiesen, demzufolge Zinsen, die wirtschaftlich auf
Zeiträume ab 1.1.1995 entfallen, nicht mehr nach der zitierten
DBA-Bestimmung Steuerfreiheit genießen.
7. Februar
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 Abs. 3 DBA E (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Spanien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 395/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 139/35/2-IV/4/95
- Stammnummer
- 17392
- Gültig
- 07.02.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF