…der "Sportlerklausel" des Artikel 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen (EAS 1241). Dies gilt indessen nicht für den Trainer der Sportler, da die "Sportlerklausel" nach Auffassung des BM für Finanzen nur auf Sportler Anwendung findet, die bei Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten …
…nicht aber auf deren Trainer (EAS 391, EAS 1262). Ist daher ein in Österreich ansässiger Schitrainer als Dienstnehmer eines schweizerischen Sportverbandes tätig, wobei sich der Trainer etwa 80 Tage pro Jahr in der Schweiz aufhält und in der übrigen Zeit des Jahres in den verschiedenen…
…und sodann das Wettkampfspiel der Mannschaft selbst leitend zu überwachen. Trainer mit veranstaltungsspezifischem Aufgabenfeld werden - auch wenn sie bei der Veranstaltung selbst nicht sichtbar mitwirken - wie die Sportler selbst als Mitwirkende bei dem Sportwettkampf anzusehen sein. In diesem Fall unterliegt die Kündigungsentschädigung dem 20%igen…
Hat ein inländischer Sportverein einen ausländischen Trainer für die Zeit von Mitte Juli 1998 bis Ende Februar 1999 als Dienstnehmer verpflichtet, wobei allerdings der Inlandsaufenthalt in einem Hotel vorzeitig bereits im Dezember 1998 beendet worden ist, so dass in Österreich nur beschränkte Steuerpflicht eingetreten ist…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
Eröffnet eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich mit Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich und mit der lehrplanmäßigen Ausbildung von Trainern befasst, in der Schweiz und in Deutschland Informationsbüros, in denen Informationen über Seminare, Kurse und allgemeine Grundlagen der gesundheitsfördernden Aktivitäten erteilt werden, dann stellen diese Büros…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
…Auftraggeber (d.i. die sowjetische Agentur) erhält, in Österreich gemäß Artikel 11 des DBA-UdSSR einkommensteuerlich im Veranlagungsweg zu erfassen. Liegt zwischen dem Trainer und der sowjetischen Agentur kein Dienstvertrag sondern ein Werkvertrag vor, tritt außerdem noch Umsatzsteuerpflicht hinzu. Der bloße Umstand, dass die vom…
…nicht ausreicht, die für die Betriebstätteneigenschaft maßgebende Verfügungsmacht zu begründen (vgl. EAS 3261 und EAS 3089 mit weiteren Nachweisen zur BFH-Rechtsprechung). Sofern sich die Leistungen der deutschen Fußballschule lediglich auf die Bereitstellung von Trainern und einigem speziellen Trainingsmaterial beschränkt, kann davon ausgegangen werden, dass…