…15% eingeschränkt ist. Eine solche estnische Dividendensteuer wäre wohl auf die mit 25% begrenzte österreichische Sondereinkommensteuer des Gesellschafters anrechenbar, würde sie erhoben. Wird aber nur eine estnische Körperschaftsteuer (Steuersubjekt ist die estnische Kapitalgesellschaft), nicht aber eine Dividendensteuer (Steuersubjekt wäre der Gesellschafter) erhoben, kann daher keine…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
Veräußert ein in Österreich ansässiger unbeschränkt Steuerpflichtiger eine in Deutschland belegene Immobilie, so stellt sich die Frage, ob die Subject to tax-Klausel der im Jahr 2023 neu eingefügten Bestimmung des Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III…
…ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu entscheiden…
…ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu entscheiden…
…ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu entscheiden…
…ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu entscheiden…
…Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu entscheiden…
…ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist daranach zu entscheiden…
…steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (EAS…
…Personen zuzurechnen sind. Eine Zurechnung an die Personengesellschaft scheidet aus, weil nach österreichischem Recht eine Personengesellschaft kein Steuersubjekt ist und die an die Personengesellschaft fließenden Erträge daher den dahinter stehenden Gesellschaftern steuerlich zuzurechnen sind. Es ist wohl richtig, dass durch Artikel 4 Abs. 1 lit…
…wenn es nach koreanischem Steuerrecht zulässig sein sollte, konzernmäßig verflochtene Gesellschaft als ein Steuersubjekt zu betrachten und folglich die Betriebstätte der A-GMBH auch als Betriebstätte der B-GMBH zu werten. Denn selbst in diesem Fall dürften Gewinne, die nicht durch in der koreanischen Baustelle…
…Informationsstand nicht der Fall. Denn es ist zu erwarten, daß Ungarn die in Österreich errichtete Personengesellschaft nach seinem Recht als eigenes Steuersubjekt behandelt und daher auch dann nicht als in Ungarn ansässige Arbeitgeberin wertet, wenn sämtliche Gesellschafter in Ungarn ansässig sind. Ist aber der Arbeitgeber…
Sind in Österreich ansässige Matrosen auf Seeschiffen deutscher Reedereien tätig, steht nach Maßgabe von Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Deutschland zu. Denn nach dieser Bestimmung wird das Besteuerungsrecht an Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines internationalen…
…Dies trifft indessen nicht zu, wenn die Gesellschaft kein Steuersubjekt ist, ihr deshalb keine Einkünfte steuerlich zugerechnet werden und damit ihre Ansässigkeit in den USA nicht bestätigt werden kann. Ob in einem solchen Fall bei Ansässigkeit der Gesellschafter in den USA eine DBA-Anwendung stattfinden…
…da bei der Beurteilung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, grundsätzlich eine subjektbezogene Betrachtung anzustellen ist. Eine steuersubjektübergreifende Attraktivkraft der Betriebsstätte ist Art. 7 DBA Deutschland nicht beizumessen (zur mangelnden Attraktivkraft einer Betriebsstätte vgl. Rz 10 des OECD-MK zu Art. 7 OECD-MA idF vor 22…
An einer österreichischen Aktiengesellschaft (Ö-AG) sind zwei in der Schweiz ansässige Aktiengesellschaften beteiligt: die börsennotierte A-AG zu 99% und die B-AG zu 1%, wobei die B-AG im Alleineigentum der A-AG steht. Die A-AG hat keine Dienstnehmer und verwendet zur…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
Der Begriff "Beteiligungen als stiller Gesellschafter" im Sinn von Artikel 22 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 5. November 1969, BGBl. Nr. 24/1971, ist inhaltsgleich mit dem Begriff der "stillen Beteiligungen" im Sinn von Art. 4 Abs. 4 des Vorgängerabkommens vom 7. Dezember 1955…
Ist eine in Österreich ansässige vermögensverwaltende GmbH (Ö-GmbH), an der eine in Österreich ansässige natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe…