…Versicherungsleistung die eingezahlten Versicherungsprämien übersteigt. Eine andere Rechtslage würde gelten, falls der schweizerischen Fürsorgeeinrichtung der Status einer "ausländischen Pensionskasse" im Sinn von § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG zukäme; dies wäre der Fall, wenn sie in Aufbau und Funktion mit einer inländischen Pensionskasse…
…um sodann unter Nutzung eines spanischen ETVE-Status der spanischen Holdinggesellschaft (entidades de tenencia de valores extranjieros) steuerfrei nach Kanada weitergeleitet zu werden. Wenn unter solchen Gegebenheiten - wie im Fall einer zwischengeschalteten niederländischen Holdinggesellschaft einer britischen Gesellschaft - auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 10…
…äußerlich unter dem Status eines selbständigen Handelsvertreters Dienstnehmer-Funktionen wahrnimmt (damit er nach diesem Erscheinungsbild nicht als "abhängiger Vertreter" gewertet wird), wenn weiters der inländische Warenabsatz so präsentiert wird, dass die zugrundeliegenden Kaufverträge nicht in Österreich, sondern erst durch die entsprechende Willenserklärung der liechtensteinischen Gesellschaft…
…2 Z. 1 bis 6 BWG angeführten Tätigkeiten (also nicht nur auf die sonstigen Tätigkeiten) beziehen, was besonders bei Leasinggeschäften zu erheblichen Problemen in der Vereinbarkeit mit dem Status eines Kreditinstitutes führen dürfte (Fremuth/Laurer/Link/Pötzel-berger/Ruess, BWG, Tz 25 und 27 zu…
…Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (EAS 1756). …
…EStG 1988 tritt durch den Verlust des Status als solche "Immogesellschaft" ein, da diesfalls die Veräußerung der Beteiligung nicht von Art. 13 Abs. 2, sondern von Art. 13 Abs. 5 DBA-Deutschland erfasst wäre, der das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat der Anteilseigner zuweist. Ob eine…
…State Teachers Retirement System" und "United States Treasury" unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter" im Sinn der zitierten Bestimmung des Art. 18 fallen. Denn würden sie unter Artikel 19 fallen, wäre die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft schädlich. Angesichts des…
…entzogen sind. Aus der Sicht des internationalen Steuerrechts bewirkt diese Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs auf bestimmte, aus inländischen Quellen stammende Einkünfte den Verlust des Status der "Ansässigkeit" gemäß den dem Art. 4 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und…
Durch eine "green card" erhalten Ausländer eine amerikanische Daueraufenthaltsgenehmigung. Sie erlangen damit den Status der US-Ansässigkeit im Sinn des DBA-USA; allerdings nur dann, wenn sie nicht gemäß dem DBA in Österreich ansässig sind (Art. 4 Abs. 1 lit. c). DBA-Ansässigkeit in Österreich…
…Gesellschaft. Nach dem reinen Wortlaut sowohl der "Mutter-Tochter-Richtlinie" als auch des zu ihrer Umsetzung in das EStG aufgenommenen § 94a EStG können sich aber nur jene Kapitalgesellschaften auf eine KESt-Freistellungsverpflichtung berufen, die im Zeitpunkt des Beziehens der Gewinnausschüttung den Status der Muttergesellschaft aufweisen…
…Dies hat zur Folge, dass bei diesem Personenkreis nur Steuerpflicht für Einkünfte aus inländischen Quellen im Sinne des § 98 EStG 1988 besteht. Auf DBA-Ebene bewirkt diese Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs den Verlust des Status der "Ansässigkeit" gemäß Art. 4 Abs. 1 des OECD-MA…
…so wie dies § 18 KStG für den Wechsel österreichischer steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften in den Status der Steuerbefreiung vorsieht), dann kann dies in den Händen der österreichischen Muttergesellschaft einen "Methodenwechsel" (§ 10 Abs. 3 KStG) für die steuerliche Behandlung der Gewinnausschüttungen und Beteiligungsveräußerungen zur Folge haben; es führt…
…insoweit an der in EAS 1919 geäußerten Auffassung fest, als der irischen "unlimited company" der Status einer Körperschaft zuzuerkennen ist. Der bloße Umstand, dass im Insolvenzfall die Beteiligten einer Nachschusspflicht unterliegen, verleiht der Körperschaft keine Vergleichbarkeit mit einer transparenten Personengesellschaft. Das Tatbestandselement der Lizenzgebührenzahlung an…
…die gleichen Privilegien wie die anderen in Österreich angesiedelten Organisationen des Systems der Vereinten Nationen. Der privilegienrechtliche Status richtet sich damit nach den im UNIDO-Amtssitzabkommen vorgegebenen Vorrechten. Diese Vorrechte beinhalten eine vollständige Entlastung von der direkten Besteuerung, mithin auch eine Freistellung von der Kapitalertragsteuer…
…denen kein öffentlich-rechtlicher Status zukommt. Ob im individuellen Einzelfall Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beschäftigt sind, muss im Zweifel von jenem Staat entschieden werden, auf dessen Gebiet sich die öffentlich-rechtliche Körperschaft befindet. Der Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" kann indessen…
…Ansässigkeitsbescheinigung des Pensionsfonds auch Dokumente beizubringen sein, aus denen die Begünstigten, Mitglieder oder Teilnehmer des Pensionsfonds hervorgehen (insbesondere deren Ansässigkeit und Status als natürliche Person). Eine Schätzung kann bei Kleininvestoren (unter 10% Fondsanteile) als ausreichender Beleg anerkannt werden, wenn die Schätzungsmethodik offengelegt und bei Bedarf…
…von der US-Steuerbehörde zuerkannt erhält, bestehen im Rahmen des EAS-Verfahrens keine Bedenken, die S-Corporation in gleicher Weise als einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar anzusehen wie US-Corporations ohne S-Corporation-Status. 5. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…werden sich durch die Wahl einer solchen Besteuerungsmethode keine großen internationalen Probleme ergeben, da nur solche Gesellschaften für den S-Corporation-Status optieren dürfen, deren Gesellschafter in den USA ansässig sind. 22. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…mit ihren Bezügen der österreichischen Besteuerung, sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen anderes anordnet. Mit Mexiko besteht kein solches Abkommen. Die Steuer kann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg erhoben werden, so dass die steuerliche Erfassung im Wege der Veranlagung durch das…
…Beamteneigenschaft vorliegt, hat der Währungsfonds nach seinen internen Vorschriften zu entscheiden. Wird der Bestand dieser Beamteneigenschaft seitens der genannten UNO-Spezialorganisation bestätigt, geht die Steuerfreiheit auch dann nicht verloren, wenn dieser Status nur für den kurzen Zeitraum der Konsulententätigkeit eingeräumt worden ist. 12. Mai 1993…