…am Sitz des deutschen Unternehmens ausgeübt. Die Wahl des Ortes, an dem die vom österreichischen Arbeitnehmer durchzuführenden Vorbereitungstätigkeiten ausgeübt werden, ist von diesem frei zu entscheiden. Nach Auffassung des BMF, die in einer Vielzahl von Einzelentscheidungen zum Ausdruck kommt, sowie nach der Rechtsprechung des VwGH…
…des OECD-Musterabkommens entsprechende Bestimmung über die Besteuerung von Gewinnen aus dem Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr enthalten, welche vorrangig gegenüber dem für Unternehmensgewinne sonst anwendbaren Art. 7 anzuwenden ist. Da im vorliegenden Fall sowohl der Sitz als auch die Geschäftsleitung des…
…Montageleistungen im Sinne des Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien ab und beauftragt in der Folge der IT-Generalunternehmer eine Tochtergesellschaft ebenfalls mit Sitz in Italien ("IT-Subunternehmer") als Subunternehmen, die vereinbarten Dienstleistungen in Österreich zu erbringen, wobei hierfür Arbeitnehmer des IT-Subunternehmers…
Die D-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland), deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung (Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen) ist, gründet zum Aufbau des österreichischen Teilmarkts die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden…
…alle örtlich gebundene Vorrichtungen, die bei Ausübung des Betriebes Verwendung finden. Die gewerbliche Tätigkeit in diesen Einrichtungen muss nicht durch Menschen ausgeübt werden, auch bloße Verkaufsautomaten werden daher bereits als Betriebstätten angesehen. Es spricht daher einiges dafür, dass ein US-Unternehmen, das für die Erbringung…
…deutsch-belgischen Unternehmens mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland ist, längerfristig in die USA entsandt, unterliegen die von dem deutschen Unternehmen gezahlten Gehälter in Österreich keiner Besteuerung. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich der Lebensmittelpunkt und damit die Ansässigkeit im Sinn des österreichisch…
…der Arbeitsausübung eines Geschäftsführers grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen; dies ist der Sitz der Gesellschaft. Aus Z 2 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 3. Dezember 1997 in Dresden ergibt sich weiters, dass dieses Prinzip auch für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt…
…VwGH v. 25.2.87, 84/13/0053). Ist allerdings das schweizerische Unternehmen berechtigt, die Vorteile des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen, weil es im Sinn des Art. 4 DBA-Schweiz in der Schweiz ansässig ist (nicht nur der Sitz, sondern auch die…
…Auslegung des Umfanges der beschränkten Steuerpflicht wünscht. Denn dies birgt die Gefahr in sich, dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerungsrechte der Republik Österreich übertragen, unerwünschte internationale Doppelnichtbesteuerungen eintreten können. Würde etwa im Fall der EAS 268 bei einer Personalentsendung in die britische Niederlassung eines österreichischen Unternehmens…
Sind an einer in Österreich errichteten Offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) neben einem in Österreich ansässigen Gesellschafter auch zwei in der CSFR ansässige Gesellschafter beteiligt, und besteht der Unternehmensgegenstand lediglich in der Anmietung eines einzigen Gebäudes und in der Weitervermietung der darin befindlichen Büroflächen, deutet vieles…
…als Sitz dieser Arbeitsgemeinschaft die Adresse der Wohnung des Österreichers angegeben, dann sind im Gefolge der einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung für diese ausschließlich freiberuflich tätige Mitunternehmerschaft die Bestimmungen der Artikel 14 der DBA mit den USA und mit Deutschland zu beachten. Sowohl im Fall des…
…einfließen. Aber selbst wenn in dem liechtensteinischen Büro nur reine Routinearbeiten (zB nur technische Konstruktionszeichnungen) angefertigt werden, kann das nicht zur steuerlichen Erfassung des gesamten Unternehmensgewinnes in Österreich führen, sondern es muss zumindest eine am Fremdverhaltensgrundsatz (bei Routinearbeiten) orientierte Gewinntangente der liechtensteinischen Einrichtung zugerechnet werden…
…Auffassung zum Ergebnis führen müssten, dass die hier vorliegenden Tätigkeiten nicht zur Begründung einer Betriebsstätte des deutschen Unternehmens in Österreich führen würden. Im Übrigen bedürfte dies auch einer Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung. Die im letzten Satz des neuen Abs. 12 vorgesehene Einschränkung der Betriebsstättenbegründung…
…Erfordernis der Vollmacht, Verträge im Namen des Unternehmens abzuschließen nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt, der Annahme einer Vertreterbetriebsstätte nicht entgegen. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des Kommentars zu Art. 5 OECD-MA…
…mit der Frage befasst und hierbei (zB im Wege einer Auskunftserteilung) die Einsatzmethodik des Außendienstmitarbeiters nicht als "Vertreterbetriebstätte" gewertet hat. Beide Gegebenheiten müssen gemeinsam vorliegen. Durch den bloßen Hinweis, das deutsche Unternehmen würde mit seinen Gewinnen aus den österreichischen Verkaufsgeschäften ohnedies in Deutschland besteuert werden…
…vorletzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens. In dieser Beurteilung tritt keine Änderung ein, wenn der Subunternehmer eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Generalunternehmers ist. Beginn und Ende der Baustellenfrist: Eine Bauausführung besteht von dem Zeitpunkt an, an dem das Unternehmen mit…
…im Namen des amerikanischen Unternehmens Verträge abzuschließen. Allerdings ergibt sich aus dem Kommentar der OECD zum Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD…
…5 des Abkommens, besteht keine norwegische Betriebstätte des österreichischen Unternehmens. Ein zur "Vertreterbetriebstätte" führender "abhängiger Vertreter" könnte von der norwegischen Steuerverwaltung allerdings bereits dann angenommen werden, wenn ein Montagemitarbeiter regelmäßig in Norwegen Aufträge für weitere Montagen entgegennimmt (Hinweis auf Ziffer 32.1 letzter Satz des…
…am Baugelände voraus (EAS 3042). Wird das Engineering für die zu montierenden Anlagenteile einem ukrainischen Subauftragnehmer übertragen, dann zählen seine Anwesenheitszeiten an dem Baugelände allerdings als Anwesenheitszeiten des Hauptauftragnehmers (Z 19 vorletzter Satz des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…im DBA - für alle Vorschriftenteile des Artikels 7, mithin auch für die in Abs. 5 zwingend vorgesehene Anwendung der Rohprämienaufteilung bei der Ergebniszuweisung an Betriebsstätten von Versicherungsunternehmen. Der durch das Rohprämienverhältnis anteilig der schweizerischen Betriebsstätte zuzuordnende Anteil am unternehmerischen Gesamtverlust bildet damit den Ausgangspunkt für…