…Verantwortungsbereich der D-GmbH liegen, wäre vor diesem Hintergrund für Zwecke der Anwendung des Art. 15 Abs. 2 DBA Deutschland die Ö-GmbH als (wirtschaftliche) "Arbeitgeberin" anzusehen. Dadurch käme es letztlich auch zum Übergang des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Einkünfte der deutschen Arbeitnehmer an den Tätigkeitsstaat…
…Auffassung, dass das Erfordernis der Vollmacht, Verträge im Namen des Unternehmens abzuschließen nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt, der Annahme einer Vertreterbetriebsstätte nicht entgegen. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des Kommentars zu Art…
…Homeoffice in der Wohnung des Arbeitnehmers im Wesentlichen ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Laptop und ein Mobiltelefon zur Arbeitsausübung genutzt, so kann darin bereits eine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" bestehen. Darüber hinaus erfordert § 29 BAO die Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes an…
…ebenfalls mit Sitz in Italien ("IT-Subunternehmer") als Subunternehmen, die vereinbarten Dienstleistungen in Österreich zu erbringen, wobei hierfür Arbeitnehmer des IT-Subunternehmers in einem Zeitraum von 22 Monaten regelmäßig bei den betreffenden Montageanlagen der Ö-GmbH in Österreich anwesend sind, wird durch die Tätigkeit des…
…Tätigkeiten über mehrere Jahre hinweg in Norwegen ausgeübt werden. Stehen die Montageprojekte allerdings in einem wirtschaftlichen und geographischen Zusammenhang, sind nach dem OECD-Kommentar nicht die Montagezeiten der einzelnen Teilprojekte maßgebend, sondern es hat eine Zusammenrechnung der für das Gesamtprojekt aufgewendeten Montagezeiten stattzufinden. Bei der…
…BAO ist jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Für die Qualifikation als Betriebsstätte genügt es, dass eine Einrichtung vorliegt, in der dauernd eine Tätigkeit ausgeübt wird, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern bestimmt ist…
…ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens übt eine Person bereits dann eine Verkaufsvollmacht aus, wenn sie berechtigt ist, alle Einzelheiten des Kaufvertrages mit dem Kunden zu besprechen und zu verhandeln. Der Umstand…
…Allerdings ergibt sich aus dem Kommentar der OECD zum Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens…
…drittvorletzter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA); denn wiederkehrende Nutzung dieser Räume ist für die Betriebstättenbegründung ausreichend. Der Bestand einer inländischen Betriebstätte hat zur Folge, dass an jenem Teil der von der niederländischen GmbH gezahlten Arbeitslöhne, der auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied der…
…GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und im Firmenbuch eingetragene Kapitalgesellschaft, deren statutarischer Sitz im Sinn des § 27 Abs. 1 BAO sich in Österreich befindet) ihre Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft, die M-GmbH, aus, dann ist diese Gewinnausschüttung auf Grund der in § 10 Abs…
…ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ergibt sich dabei eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Aufbau und der wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Gesellschaft - zB einer OHG bzw. KG oder einer GmbH - für deren Einordnung in das System des EStG…
…Verfahrens geklärt werden. Unter der Annahme, dass sich der Sitz des Trusts in der Sonderverwaltungsregion Hongkong befindet und man dessen Körperschaftsteuersubjektivität und die Zurechnung der Einkünfte an ihn bejaht, käme als Anknüpfungsmerkmal für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich lediglich das Merkmal der inländischen Geschäftsleitung (§ 27…
…steuerfreie Kapitalgesellschaft (Basisgesellschaft) und legt diese Basisgesellschaft ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Bankkonten (Wertpapierkonten) an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Kapitalgesellschaft gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens - und in einem solchen Fall auch des…
…errichtete und dort steuerfreie Stiftungen und legen diese Stiftungen ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Wertpapierkonten an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Stiftung gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens - und in Fällen dieser Art daher…
…eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft drei Tage die Woche in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland und zwei Tage die Woche in ihrer Privatwohnung (Homeoffice) in Österreich aus, so stellt sich die…
…hin: Bestellungen werden in der österreichischen Konzerngesellschaft entgegengenommen; Rechnungen werden (über Anweisung aus Deutschland) in Österreich ausgedruckt und versendet; die Kundenberatung erfolgt von Österreich aus; die Produkte können in Österreich besichtigt werden; die deutsche Schwestergesellschaft erhält eine Postadresse am Sitz der österreichischen Gesellschaft. Die österreichischen…
…aber nur auf der Grundlage des Verwertungstatbestandes wahrgenommen werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Erkenntnis vom 15.4.1980, 2805/79, ÖStZB 4/81, 36, dazu bekannt, dass "die wirtschaftliche Stärkung einer im Inland .... tätigen GmbH mit Sitz im Inland sicher der inländischen Volkswirtschaft…
…Recht (§ 21 BAO iVm EStR 2000 Rz 135 ff) der Vorgang als Finanzierungsleasing und folglich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als KFZ-Veräußerung gegen (verzinsliche) Ratenzahlung zu werten ist, während nach ausländischem Recht die formale Betrachtung der wirtschaftlichen vorgeht und die Leasingraten insgesamt als Mietezahlungen einzustufen sind…
…ob die Gesellschaft im Sitzstaat ihren "Wohnsitz" im Sinn des DBA hat. Eine andere Beurteilung ist jedoch im Fall von "Briefkastengesellschaften" (Gesellschaften ohne eigene Geschäftsräumlichkeiten und ohne eigenes Personal) geboten." 6. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…jedoch, dass bloße Sitz-GesmbHs, die über keine ständig genutzten inländischen Geschäftsräumlichkeiten und über kein inländisches Personal verfügen und die unter Leitung vom Ausland aus bloß durch inländische Generalbevollmächtigte rechtswirksame Handlungen in Österreich setzen können, im Allgemeinen keinen inländischen Ort der Geschäftsleitung nachzuweisen vermögen. Dies…