…unter der sie die Umsatzsteuerrückvergütung über das Finanzamt Graz abwickle. Die Bf benötige daher keine UID eines österreichischen Finanzamtes. Bei diesem Vorbringen bleibt außer Acht, dass eine österreichische UID nur dann "nicht benötigt" wird, wenn weder Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine Niederlassung in Österreich…
…2011 bzw 3.9.2012) auch nicht in der Literatur vertreten. 6.) Dem vom Bf zitierten Urteil vom 6.10.2011 C-421/10, Stoppelkamp, lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein deutscher Unternehmer verlegte im Jahr 2002 den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit von Deutschland nach Österreich…
…wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Diese Voraussetzung liegt im Beschwerdefall nicht vor. Die Revision ist nicht zulässig, weil die zugrunde liegenden Frage, nämlich ob der Sitz der Bf als Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit im Inland oder in Deutschland…
…mwN). Diese Schranken sind im vorliegenden Fall nicht überschritten, da das Anknüpfen der Kleinunternehmerregelung an Unternehmer mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in Österreich nicht unsachlich ist. Ob eine Regelung zweckmäßig ist und das Ergebnis in allen Fällen als befriedigend empfunden wird, kann nicht mit dem…
…Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur MwStSystRL gilt als Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit, der Ort an dem die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vorgenommen werden. Gemäß Artikel 10 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282…
…i. Antrag der Bw. beim Finanzamt Graz-Stadt vom 30. Juni 2009 (Auszug): Welche Tätigkeiten hat die Antragstellerin in Österreich ausgeführt? Sonstige Leistungen (Güterbeförderung). j. Beschuldigtenvernehmung TK vom 13. Mai 2011 (Auszug): (1) Die Firma EMP kauft bei M mit Sitz in Wien Dieselkraftstoff, welchen…
…23. September 2005, 2003/15/0078, VwSlg. 8067/F). Bei der Betriebsaufgabe besteht die Unternehmereigenschaft solange weiter, bis sämtliche umsatzsteuerlich relevanten Vorfälle, die im direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit stehen, abgewickelt sind (vgl. das Urteil des EuGH vom 3. März 2005, C…
…den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit den dienstleistenden Unternehmern einen Anreiz dafür bieten könnte, durch Sitzverlegung der höheren Besteuerung zu entkommen. Die feste Niederlassung sei in solchen Fällen ein zweckdienlicher Anknüpfungspunkt, weil dort die Dienstleistungen tatsächlich an den Verbraucher erbracht würden und somit die wirtschaftliche Realität…
…Änderung sei der Name ist geändert sowie der Sitz wie auch die Geschäftsanschrift verlegt worden. Das sind drei Merkmale. Die organisatorische Strukturänderung bestehe daher zu Recht. Diese organisatorische Strukturänderung besteht meiner Meinung nach zu Recht. Bei der wirtschaftlichen Strukturänderung bestehe eine Unterscheidung zwischen Tätigkeit und…
…unternehmerische Tätigkeit der B-Ltd . erschiene insoweit denkunmöglich. Mit dieser Auflösung der B-Ltd . und dem Anheimfallen ihres Vermögens an den britischen Staat (wobei dieser Umstand für sich alleine bei fehlender Durchsetzbarkeit in Bezug auf Wirtschaftsgüter in Österreich fraglich sein und die Annahme von wirtschaftlichem…
…auf den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit, somit dem Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung des Unternehmens getroffen würden, nämlich ***L1***, sehe schon das Doppelbesteuerungsabkommen das alleinige Besteuerungsrecht ***L1***s vor. Das Finanzamt habe nicht ermittelt, ob es sich bei der Grundstücksgemeinschaft um…
…der wirtschaftlichen Tätigkeit und eine feste Niederlassung bei einer Vermietungstätigkeit am Ort des Mietobjektes liegt. Dies führe automatisch zu einer umsatzsteuerlichen Ansässigkeit im Inland, ohne Notwendigkeit, dass weitere Sachverhaltselemente hinzutreten. Eine ähnliche Meinung wird auch von Kanduth-Kristen (talex 2017, 263) vertreten, die den Sitz…
…Unternehmens im Inland getroffen worden wären. Der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des Unionsrechtes liegt dementsprechend nicht im Inland. Auch das Bestehen einer festen Niederlassung im Sinne des Unionsrechts ist mangels Struktur in personeller und technischer Hinsicht zu verneinen. Dazu müsste im Inland (zumindest…
…26). Dagegen weist der Umstand, dass die genannten Fahrzeuge im betreffenden Mitgliedstaat zugelassen sind, nicht auf eine feste Niederlassung in diesem Mitgliedstaat hin (vgl. in diesem Sinne Urteil Lease Plan, Randnrn. 21 und 27). 58 Zum Begriff „Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit“ im Sinne von Art…
…Sinne der 6. EU-RL eine (umsatzsteuerliche) Niederlassung nur dann anzunehmen, wenn diese Niederlassung ein ständiges Zusammenwirken von persönlichen und Sachmitteln voraussetze, die für die Erbringung der betreffenden Dienstleistung erforderlich seien, und wenn dies nicht zweckdienlich sei, seien diese Dienstleistungen dem Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit…
…dem dieser Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Werden diese Dienstleistungen jedoch an eine feste Niederlassung des Steuerpflichtigen, die an einem anderen Ort als dem des Sitzes seiner wirtschaftlichen Tätigkeit gelegen ist, erbracht, so gilt als Ort dieser Dienstleistungen der Sitz der festen Niederlassung…
…Österreich Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit ist nach Art 10 EU-DfV jener Ort, an dem die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vorgenommen werden. Zu seiner Bestimmung werden dabei der Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung des Unternehmens getroffen werden, der Ort…
…dem dieser als „ansässig“ gilt, angesehen werden, wenn einschlägige Angaben zum Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder zur festen Niederlassung, von wo aus die Umsätze bewirkt worden sind, fehlen. ………. 30 Wie der Gerichtshof in Randnr. 61 des Urteils (Urteil vom 28. Juni 2007…
…und auch die Abgabepflichtige (Vermittlungsleistung der inländischen Betriebsstätte) im Inland, wodurch die Vermittlungsleistung mit 20% Umsatzsteuer zu belegen sei. Selbst wenn ein Dienstverhältnis nicht unterstellt werden könne, so müsse die Pflegerin ein Unternehmen in Österreich betreiben, da es in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bei dieser Pflegeleistung (ausschließlich…
…10 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011), im Bundesgebiet gelegen ist (vgl. VwGH 7.5.2021, Ra 2020/15/0115 mHa VwGH 31.1.2019, Ra 2017/15/0034). Art. 10 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 führt zum Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit…