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EAS 1777Darlehensverzicht zwischen Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 566/1-IV/4/0109.01.2001

…gegenüber ihrer inländischen Schwestergesellschaft über Verlangen der gemeinsamen schweizerischen Muttergesellschaft auf eine Darlehensforderung verzichten, stellt der hiedurch der Schwestergesellschaft auf gesellschaftsrechtlicher Ebene zuerkannte wirtschaftliche Vorteil eine verdeckte Ausschüttung der verzichtenden Gesellschaft an ihre schweizerische Muttergesellschaft mit der Folge einer verdeckten Einlage in die Schwestergesellschaft dar.…

EAS 269Betriebseinbringung in Schwestergesellschaften durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1468/3/1-IV/4/9325.05.1993

…Absicherung der österreichischen Besteuerungsansprüche hinausgehen kann. Sollte diese Auffassung auch von der Steuerverwaltung des jeweiligen Heimatstaates des Konzerns vertreten werden und daher für reziproke Fälle auch zugunsten Österreichs die Anwendung der Methode des "Steueraufschubs" für Betriebseinbringungen in Schwestergesellschaften zugesichert werden, so könnte in Fällen der…

EAS 283Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9314.07.1993

  Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10-prozentigen…

EAS 693Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 51/46/1-IV/4/9517.08.1995

  Am 14. Juli 1993 hat das BM für Finanzen im Rahmen des EAS-Dienstes (EAS 283) folgende Auffassung vertreten: "Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA…

EAS 886Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften; Frage der steuerlichen Zurechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3687/1-IV/4/9629.05.1996

…abhängt, dass die Lizenzgebührenzahlungen nach Maßgabe der §§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Dies wäre beispielsweise nicht anzunehmen, wenn eine niederländische Muttergesellschaft eine an ihre österreichische Tochtergesellschaft zu vergebende Lizenz zunächst einer niederländischen Tochtergesellschaft erteilt und diese sodann beauftragt, ihrerseits…

EAS 2415Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1239/1-IV/4/0413.02.2004

Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…

EAS 1256Inländischer Vertrieb von US-Software unter Zwischenschaltung einer britischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2181/3-IV/4/9804.05.1998

…Niederlanden geführten Verständigungsverfahren nunmehr die Ansicht vertreten, dass das in Artikel 12 Abs. 2 DBA-Großbritannien vorgesehene 10%ige Quellenbesteuerungsrecht nur Lizenzgebührenzahlungen an Muttergesellschaften und Großmuttergesellschaften (EAS 697) nicht aber an Schwestergesellschaften (EAS 886) betrifft. Liegen keine Lizenzgebühren vor, muss auf der Grundlage von Artikel…

EAS 375Konzernlizenz nach Belgien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/4-IV/4/9421.01.1994

…werde, unterliegen daher dem auf 10% eingeschränkten Quellensteuerabzug. Das Beteiligungserfordernis fehlt indessen, wenn die Lizenzgebühren von der österreichischen Gesellschaft an ihre belgische Schwestergesellschaft gezahlt würden; denn im Fall von Schwestergesellschaften handelt es sich zwar um "verbundene Unternehmen"; es ist aber keine an der anderen beteiligt…

EAS 706Lizenzgebührenzahlungen an eine niederländische Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/58/1-IV/4/9528.08.1995

  Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen…

EAS 146Garantieleistungen im internationalen Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/11-IV/4/9206.07.1992

  Übernimmt eine österreichische Konzerntochter von ihrer deutschen Konzernmuttergesellschaft einen Sublieferauftrag für eine Maschine, die ein (konzernfremder) amerikanischer Abnehmer bei der deutschen Konzernmuttergesellschaft bestellt hat, und hat die österreichische Konzerntochtergesellschaft ihre - den Gegenstand des Sublieferauftrages bildenden - vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß und mängelfrei erfüllt, können Garantieleistungen, die…

EAS 1028Tochtergesellschaft mit Agenturfunktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 93/2-IV/4/9728.02.1997

Errichtet ein in der Rechtsform einer GMBH geführtes österreichisches Produktionsunternehmen in Deutschland eine Tochtergesellschaft, dann unterliegt diese Tochtergesellschaft mit den von ihr nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" erwirtschafteten Gewinnen der deutschen Besteuerung. Im allgemeinen wird sie nicht als Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft eingestuft werden dürfen; und zwar…

EAS 355Begriff der "Tochtergesellschaft" in Art. VI DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/40/1-IV/4/9303.12.1993

  Gemäß Artikel VI DBA-USA hängt die Herabsetzung der US-Quellensteuerbelastung für einen konzerninternen Dividendenfluss u.a. davon ab, dass nicht mehr als 25% des Rohgewinnes der die Dividendenausschüttung vornehmenden US-Tochtergesellschaft aus Passiveinkünften (Dividenden und Zinsen) der ausschüttenden Gesellschaft stammen; Passiveinkünfte von Tochtergesellschaften…

EAS 569Österreichische Zwischengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2294/1/1-IV/4/9507.02.1995

  Wird von einer Gesellschaft (Muttergesellschaft) eines DBA-Partnerstaates in Österreich eine Zwischengesellschaft (Tochtergesellschaft) errichtet, deren Aufgabe lediglich im Halten einer Beteiligung an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen…

EAS 2858Darlehensvergabe an eine deutsche "Enkelpersonengesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0410-IV/4/200706.06.2007

In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…

EAS 730Mehrheitlich von deutschen Gebietskörperschaften gehaltene deutsche Bank und § 10 Abs. 3 KStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/95/1-IV/4/9506.10.1995

  Wählt eine deutsche Bank-AG, deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte…

EAS 1415Österreichische Tochter-GmbH & Co KG einer deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 306/1-IV/4/9908.02.1999

  Gründet eine deutsche GmbH & Co KG (an der ausschließlich in Deutschland ansässige Personen beteiligt sind) in Österreich eine "Tochter-GmbH & Co KG" (eine Gesellschaft, bei der die deutsche KG sowohl einziger Gesellschafter der inländischen Komplementär- GmbH als auch deren einziger Kommanditist ist) und entfaltet…

EAS 64Österreichische Tochter-GesmbH & Co KG einer deutschen Mutter-GesmbH § Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/1/1-IV/4/9130.12.1991

  Gründet eine deutsche GesmbH & Co KG (an der ausschließlich in Deutschland ansässige Personen beteiligt sind) in Österreich eine "Tochter-GesmbH & Co KG" (eine Gesellschaft, bei der die deutsche KG sowohl einziger Gesellschafter der inländischen Komplementär- GesmbH als auch deren einziger Kommanditist ist) und entfaltet…

EAS 473Grenzüberschreitende Darlehensvergabe zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/49/1-IV/4/9407.07.1994

Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…

EAS 785Inländische Konzernassistenz beim Inlandsvertrieb ausländischer Konzernprodukte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/82/1-IV/4/9523.12.1995

…nur über Anweisung der deutschen Gesellschaft agieren", wirft die Frage auf, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht deren wahrer Arbeitgeber die deutsche Schwestergesellschaft ist und daher die mit der österreichischen Gesellschaft geschlossenen Dienstverträge nur "auf dem Papier" existieren. Räume, in denen Arbeitnehmer der deutschen Gesellschaft tätig…

EAS 1219Beteiligung an einem deutschen Familienkonzern im Wege von Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/3-IV/4/9826.01.1998

Hat eine österreichische Holding-GmbH, an der 5 in Österreich ansässige natürliche Personen beteiligt sind, eine deutsche Holding-GmbH errichtet, die ihrerseits eine mehr als 10-prozentige Beteiligung an einem großen deutschen operativen Familienkonzernunternehmen hält, dann kann für die Gewinndurchschüttung durch die deutsche Holdinggesellschaft an…