Nach Artikel 18 des DBA-Deutschland-2000 unterliegen in Übereinstimmung mit den OECD-Grundsätzen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Dazu führt das am 25. September 2000 paraphierte - derzeit aber über deutschen Wunsch noch nicht veröffentlichte - österreichisch-deutsche Anwendungsschreiben zum DBA-2000…
Verlegt ein Angestellter eines deutschen Großunternehmens nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich, so treten für die ihm in der Folge aus Deutschland zufließenden Pensionsleistungen folgende rechtliche Gegebenheiten ein: Die rund 2.500 Euro betragende deutsche Sozialversicherungsrente der deutschen Bundesanstalt für…
…Staatsbürgerschaft, der seine berufliche Lehrtätigkeit als Beamter des Freistaates Bayern ausgeübt hat, nach Ruhestandsversetzung und Wohnsitzverlegung nach Österreich Pensionsbezüge vom Freistaat Bayern, dann steht das Besteuerungsrecht an diesen Pensionsbezügen der Republik Österreich zu. Wohl entspricht es dem Grundkonzept des Artikels 19 des DBA-Deutschland, dass…
Verlegt ein österreichischer Notar nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz in das Ausland und wechselt er damit aus der unbeschränkten in die beschränkte Einkommensteuerpflicht, erlischt damit die inländische Steuerpflicht in Bezug auf die von der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates bezogenen Pensionszahlungen. Wohl sind die…
Aktivbezüge eines in Österreich ansässigen Grenzgängers, die dieser von einer öffentlichen Einrichtung (Kantonsspital) der Schweiz bezieht unterliegen gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz - unter Anrechnung der schweizerischen Quellenbesteuerung - der Besteuerung in Österreich. Aus schweizerischen öffentlichen Kassen gezahlte Ruhegehälter sind nach dieser Bestimmung hingegen…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässiger Österreicher ab 1994 seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von zwei deutschen GmbHs, die ihm bis 1993 zu 100% gehörten nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit ab 1987 Firmenpensionen in Höhe von S 60.000,- monatlich, die in Deutschland…
Bezieht ein französischer Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, im Zusammenhang mit einer ehemals unselbständig ausgeübten Berufstätigkeit aus einer französischen Pensionskasse Pensionsleistungen, dann wird durch Artikel 18 DBA-Frankreich das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Österreich zugewiesen. Die Geltendmachung dieses…
Die Frage, ob bestimmte Rentenzahlungen unter die "Kassenstaatsregel" (Art. 10) des DBA-Deutschland (1954) fallen, muss grundsätzlich nach dem Recht des Staates beurteilt werden, auf dessen Staatsgebiet sich die auszahlende Kasse befindet. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus…
Gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer…
Verlegt ein Pilot eines schweizerischen Luftfahrtunternehmens nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich und bezieht er eine Pension aus der schweizerischen Sozialversicherung sowie eine Firmenpension, dann unterliegen beide Pensionen gemäß Art. 18 DBA-Schweiz der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung…
In einem Verständigungsverfahren aus dem Jahr 1987 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern…
Beendet ein schweizerischer Hochschulprofessor Ende Mai 1996 seine Tätigkeit in der Schweiz und folgt er einer Berufung an eine Wiener Universität, wobei gleichzeitig eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich eintritt, und erhält er - nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich - eine Pensionsabfindung von rd…
Verlegen Schweizer nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, dann gilt in Bezug auf die nach Wohnsitzverlegung zufließenden Rentenbezüge folgendes: Auf gesetzlichen Pflichtbeitragszahlungen beruhende Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und werden als solche regelmäßig…
Verlegen ein selbständiger Künstler und seine unselbständig beschäftigt gewesene Ehegattin nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz aus der Schweiz nach Österreich, so zählen bei beiden Steuerpflichtigen die auf gesetzlichen Pflichtbeitragszahlungen beruhenden Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) zu den Einkünften aus nichtselbständiger…
Fließt einer nach Österreich zugezogenen Person die Abfindung eines schweizerischen Pensionsanspruches zu, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß dem österreichisch-schweizerischen DBA Österreich zu. Findet hingegen nach dem Wohnsitzwechsel aus der Schweiz nach Österreich keine Barauszahlung statt, sondern wird die "Freizügigkeitsleistung" (Ansprüche aus der 2…
Bezieht ein in der Schweiz ansässiger Pensionist neben einer österreichischen ASVG-Pension von seinem ehemaligen österreichischen Arbeitgeber eine Firmenzusatzpension, so ist diese Zusatzpension gemäß Artikel 18 DBA-Schweiz von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung zu entlasten. Die gleiche Regelung gilt für die ASVG-Pension. Die zur gegenteiligen…
Bei Verlegung des Wohnsitzes aus Deutschland nach Österreich ergibt sich für Pensionzahlungen aus Deutschland und aus den Niederlanden folgende rechtliche Situation: Eine aus der Beamtenversorgung des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes gezahlte Pension ist in Österreich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (unter Progressionsvorbehalt) von der…
Bei Pensionsbezügen nach den öffentlich-rechtlichen Ruhestandsbestimmungen des Bundes handelt es sich grundsätzlich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gemäß Art. 19 DBA Italien. Dies gilt auch für den Versorgungsgenuss, der einer in Italien ansässigen Witwe als Rechtsnachfolgerin nach dem Tod eines pensionsberechtigten Bundesbeamten zusteht. Dem…
Schweizerische AHV-Pensionen und Pensionen aus schweizerischen Pensionskassen fallen grundsätzlich unter Artikel 18 DBA-Schweiz und unterliegen diesfalls in den Händen des in Österreich ansässigen Pensionsempfängers der österreichischen Besteuerung (zB EAS 603). Nur soweit die Pensionsleistungen unter Artikel 19 DBA-Schweiz fallen, trifft Österreich eine…
Verlegt ein Österreicher, der 30 Jahre in der Schweiz gelebt hat und dort im nicht-öffentlichen Sektor beschäftig war, nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich und bezieht er von einer schweizerischen Pensionskasse eine Zusatzpension, dann steht das Besteuerungsrecht an solchen Pensionszahlungen gemäß Artikel 18…