…738 enthält weiterführende Hinweise bezüglich der praktischen Durchführung einer Antragsveranlagung. Daraus lässt sich keine Notwendigkeit erkennen, dass von den 300 Mitwirkenden Einzelanträge gestellt und 300 Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht werden müssen. Vielmehr wird sich empfehlen, dass zunächst durch den Rechtsträger des ausländischen Theaters eine Antragsveranlagung beantragt wird…
…694 betr. Beginn einer Montagebetriebstätte). Würde das innerstaatliche Steuerrecht - ohne rechtliche Notwendigkeit - in einer der internationalen Entwicklung entgegenstehenden Weise ausgelegt, würde dies zu einer Doppelnichtbesteuerung führen: Deutschland müsste auf Grund des DBA von der Besteuerung freistellen, Österreich würde wegen fehlgeleiteter Interpretation des nationalen Rechtes keine…
…1996) die Notwendigkeit einer "besonders eingehenden" Überprüfung der Verrechnungspreise aus. Wird zudem von der Unternehmensleitung eingeräumt, dass unter den gegebenen Umständen frühestens erst in weiteren zwei Jahren mit dem Eintritt in die Gewinnzone zu rechnen ist, dann deuten diese Gegebenheiten auf eine Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes…
…80 wird auf österreichischer Seite in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit gesehen, die Kostenweiterbelastung an die österreichische Tochtergesellschaft um einen Gewinnaufschlag zu erhöhen. Allerdings kann sich bei Überschreitung der 183-Tage-Frist des Artikels 14 Abs. 2 DBA-Tschechien eine inländische Steuerpflicht der anteiligen Geschäftsführerbezüge ergeben…
…mit einer Dokumentation für den Gesamtkonzern und eine landesspezifische Dokumentation vorzulegen (Z 15 EU-VPD). Während das Masterfile durchaus in englischer Sprache erstellt werden kann und eine Übersetzung nur bei unbedingter Notwendigkeit verlangt werden soll (Z 23 EU-VPD), ist die landesspezifische Dokumentation in einer…
…diese Zurechnungsfrage ist vorweg zu klären, um sodann feststellen zu können, ob sich aus dem DBA-USA die Notwendigkeit für eine Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 15% ergeben könnte. Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der die Dispositionsgewalt über die jeweilige Einkunftsquelle besitzt. Die Fruchtgenussberechtigte müsste daher auf…
…Recht entwickelten Beweislastverteilungsregeln gelten auch für die Ermittlung des zutreffenden Verrechnungspreises für Leistungsbeziehungen international verbundener Unternehmen. Danach trifft wohl die Beweislast für die Notwendigkeit einer Abweichung von der Steuererklärung regelmäßig die Behörde; dieser Ermittlungspflicht der Behörde steht aber die Mitwirkungspflicht der Partei korrespondierend gegenüber. Der…
…nur die Beseitigung der Doppelbesteuerung, sondern auch die Notwendigkeit der Vermeidung der Nicht- oder Niedrigbesteuerung vorsieht. Dementsprechend ist der auszulegenden DBA-Bestimmung unter mehreren möglichen Interpretationen derjenige Sinn beizumessen, welcher ihre effektive Anwendung gewährleistet und nicht zu einem Ergebnis führt, das dem Ziel und Zweck…
…34/2000) international abgestimmt und wird daher auch gegenüber anderen Staaten solange angewendet, als sich nicht eine rechtliche Notwendigkeit für eine andere Beurteilung ergibt (z.B. im Fall des Erkennens fehlender Reziprozität). Vorsorglich wird allerdings noch Folgendes (aus EAS.886) beigefügt: Die Steuerentlastung nach Art…
…diese Abkommensbestimmungen einer Besteuerung eines in Brasilien ansässigen Steuerpflichtigen mit österreichischen Betriebstättengewinnen entgegen. Aus der Sicht des BM für Finanzen dürfte daher keine Notwendigkeit für eine Prüfung der Frage bestehen, ob einer österreichisch-deutschen Doppelbesteuerung im Wege des § 48 BAO abgeholfen werden muß; eine Prüfung…
…aus Anlass der Beantragung eines Verständigungsverfahrens auf der Grundlage von § 48 BAO eine vorläufige Anrechnung der im Ausland abkommenswidrig erhobenen Steuer bis zu jenem Zeitpunkt beantragt werden, zu dem eine Rückzahlung im Ausland erfolgt; bei wirtschaftlicher Notwendigkeit kann in begründeten Fällen einem solchen Antrag positiv…
…dass in solchen Fällen eine bilaterale Lösung im Wege eines Verständigungsverfahrens angebracht ist. Bisher hat es noch keine Notwendigkeit ergeben, diesbezüglich eine Verständigung mit Deutschland zu suchen. Doch Österreich würde in einem solchen Verfahren der von deutscher Seite als Anmerkung zum Partnership-Report der OECD…
…demzufolge nur ein Teil der Kernfunktionen in dem liechtensteinischen Büro ausgeübt wurde, wird eine entsprechende Gewinnaufteilung (inkl. Residualgewinn) zwischen Liechtenstein und Österreich nötig sein, wobei aber keinesfalls die Notwendigkeit besteht, nun auch eine österreichische "Betriebstätte" festzustellen, der die in Österreich zu versteuernden Gewinnteile zuzurechnen sind…