…des lebenslangen Fruchtgenusses, dann ist für die Beurteilung der Frage, wem die Aktiendividenden in der Folge steuerlich zuzurechnen sind, auf die maßgebenden österreichischen Zurechnungsgrundsätze zurückzugreifen. Denn diese Zurechnungsfrage ist vorweg zu klären, um sodann feststellen zu können, ob sich aus dem DBA-USA die Notwendigkeit…
Die im innerstaatlichen Recht entwickelten Beweislastverteilungsregeln gelten auch für die Ermittlung des zutreffenden Verrechnungspreises für Leistungsbeziehungen international verbundener Unternehmen. Danach trifft wohl die Beweislast für die Notwendigkeit einer Abweichung von der Steuererklärung regelmäßig die Behörde; dieser Ermittlungspflicht der Behörde steht aber die Mitwirkungspflicht der…
…sein, wobei aber keinesfalls die Notwendigkeit besteht, nun auch eine österreichische "Betriebstätte" festzustellen, der die in Österreich zu versteuernden Gewinnteile zuzurechnen sind. Denn Einkünfte, die nicht nach Art. 14 der liechtensteinischen Betriebstätte zurechenbar sind, sind allein kraft inländischer Ansässigkeit des Architekten der österreichischen Besteuerung vorbehalten…
Der in Artikel 11 Abs. 2 DBA Deutschland verwendete Begriff "Forderungen mit Gewinnbeteiligung" ist weder im Abkommen noch in hierzu durchgeführten bilateralen Verständigungen näher definiert worden. Im Rahmen der DBA-Verhandlungen war keine Notwendigkeit erkennbar, diesen Ausdruck genauer zu umschreiben. Denn er wird so verstanden…
…738 enthält weiterführende Hinweise bezüglich der praktischen Durchführung einer Antragsveranlagung. Daraus lässt sich keine Notwendigkeit erkennen, dass von den 300 Mitwirkenden Einzelanträge gestellt und 300 Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht werden müssen. Vielmehr wird sich empfehlen, dass zunächst durch den Rechtsträger des ausländischen Theaters eine Antragsveranlagung beantragt wird…
…1996) die Notwendigkeit einer "besonders eingehenden" Überprüfung der Verrechnungspreise aus. Wird zudem von der Unternehmensleitung eingeräumt, dass unter den gegebenen Umständen frühestens erst in weiteren zwei Jahren mit dem Eintritt in die Gewinnzone zu rechnen ist, dann deuten diese Gegebenheiten auf eine Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes…
…daher auch gegenüber anderen Staaten solange angewendet, als sich nicht eine rechtliche Notwendigkeit für eine andere Beurteilung ergibt (z.B. im Fall des Erkennens fehlender Reziprozität). Vorsorglich wird allerdings noch Folgendes (aus EAS.886) beigefügt: Die Steuerentlastung nach Art. 13 DBA-Niederlande hängt davon ab…
…noch keine Notwendigkeit ergeben, diesbezüglich eine Verständigung mit Deutschland zu suchen. Doch Österreich würde in einem solchen Verfahren der von deutscher Seite als Anmerkung zum Partnership-Report der OECD vorgetragenen Lösung folgen (Observation by Germany on paragraph 91 and 92 auf Seite 66 des OECD…
…Notwendigkeit der Vermeidung der Nicht- oder Niedrigbesteuerung vorsieht. Dementsprechend ist der auszulegenden DBA-Bestimmung unter mehreren möglichen Interpretationen derjenige Sinn beizumessen, welcher ihre effektive Anwendung gewährleistet und nicht zu einem Ergebnis führt, das dem Ziel und Zweck der eingegangenen Verpflichtungen widerspricht. Sind zwei Auslegungsvarianten des…
…Dass die internationale Rechtsentwicklung auf die Auslegung des innerstaatlichen Steuerrechtes Einfluss nehmen kann, wird im Übrigen auch vom deutschen Bundesfinanzhof bestätigt (BFH vom 21.4.1999, BStBl. II, 694 betr. Beginn einer Montagebetriebstätte). Würde das innerstaatliche Steuerrecht - ohne rechtliche Notwendigkeit - in einer der internationalen Entwicklung…
…konform angewendet wird, dann stehen diese Abkommensbestimmungen einer Besteuerung eines in Brasilien ansässigen Steuerpflichtigen mit österreichischen Betriebstättengewinnen entgegen. Aus der Sicht des BM für Finanzen dürfte daher keine Notwendigkeit für eine Prüfung der Frage bestehen, ob einer österreichisch-deutschen Doppelbesteuerung im Wege des § 48 BAO…
…von österreichischen Kontrolleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung als Ermessensmissbrauch gewertet werden, wenn grundlos darauf verzichtet wird, österreichische DBA-Partnerstaaten im Rahmen des hiefür vorgesehenen internationalen Verständigungsverfahrens zur Vertragseinhaltung zu veranlassen und wenn anstelle dessen auf der Grundlage von § 48 BAO auf die Erhebung inländischer Steuern verzichtet…
…tschechischen Gesellschaft entgegensteht. Unter den Gegebenheiten der VPR 2010 Rz 80 wird auf österreichischer Seite in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit gesehen, die Kostenweiterbelastung an die österreichische Tochtergesellschaft um einen Gewinnaufschlag zu erhöhen. Allerdings kann sich bei Überschreitung der 183-Tage-Frist des Artikels 14 Abs…